Tarabella: Die EU-Kultur des Todes

Den am Montag im EU-Parlament verabschiedeten Tarabella-Bericht kann man in seiner Bedeutung kaum unterschätzen. Es geht am um die Gewissensfreiheit und die moralische Kultur Europas.

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Das Europäische Parlament verabschiedet jährlich einen Bericht, in dem die Fortschritte bei der Gleichstellung von Frauen und Männern bewertet werden. Was an sich wenig erstaunlich ist (abgesehen von der generellen Frage, warum das ein Thema der EU und nicht der Mitgliedsländer ist, aber lassen wir dieses Fass für heute mal zu), wird aber immer wieder zu einer Steilvorlage für Frauenrechtler und -rechtlerinnen, die nicht nur nach Chancengleichheit sondern nach Ergebnisgleichheit rufen und für die die Rechte der Frau durchaus auch über den eigenen persönlichen Horizont hinausgehen. Eines der Kernthemen, das sich hier immer wieder niederschlägt ist neben Frauenquoten, der Bekämpfung eines angeblichen “Gender Pay Gaps” und der Indoktrination von Kindern in Schulen mit den Inhalten des Gender Mainstreamings die sogenannte “sexuellen und reproduktiven Gesundheit”.

Lebensschützer wissen: Wenn dieser Begriff fällt, ist Gefahr im Anzug! Denn es geht dabei nicht um Hygienefragen oder das Recht der Frauen auf eine selbstbestimmte, in Abgrenzung: nicht von Männern erzwungene Sexualität, wogegen sich kaum jemand wenden würde. Freie Sexualität wird vor allem übersetzt mit der Möglichkeit zur konsequenzenfreien Sexualität. Wird also insbesondere auf UN- oder EU-Ebene vom “Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit” gesprochen, dann ist neben einigen Selbstverständlichkeiten vor allem das Recht auf freien Zugang zu Empfägnisregulierungen, vor allem aber zu Abtreibungen gemeint. In diese Kerbe schlägt nun auch der diesjährige Bericht, benannt nach dem Koordinator, dem belgischen Sozialisten Marc Tarabella. Dieser Bericht wurde gestern vom europäischen Parlament verabschiedet – man muss sagen: mit großer Mehrheit: 441 Abgeordnete stimmten für den Bericht, 205 dagegen, 52 enthielten sich der Stimme.

Mit der Entschließung fordert das EU-Parlament – ob es dabei eigenen Kompetenzen überschreitet, bleibt umstritten – mit dem Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit auch ein Menschenrecht auf Abtreibungen. Umgekehrt ist es konservativen Kräften in der EU immerhin gelungen, einen Ergänzung in den Bericht aufzunehmen, in der festgestellt wird, dass diesbezügliche Fragen ausschließlich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. Eine europäische Gesetzgebung, die ein Menschrecht auf Abtreibung in den Mitgliedsländern erzwingt, ist damit also ausdrücklich ausgeschlossen … ich möchte hinzufügen: Noch!

Denn erstens werden nationale Kräfte, die eine völlige Freigabe der Abtreibung fordern, den verabschiedeten Bericht zum Anlass nehmen, die Forderungen des EU-Parlaments in nationale Gesetze zu gießen. Die Frage ist dann zweitens, ob sich einzelne Nationen dagegen wehren können, diese menschrechtswidrige Forderung, die die Würde ungeborener Kinder mit Füßen tritt, tatsächlich nicht in die Gesetzgebung zu übernehmen. Bereits heute werden europäische und internationale Hilfsleistungen an Dritte-Welt-Länder an die Bedingung geknüpft, “sexuelle und reproduktive Gesundheit” sicherzustellen; was sollte die EU-Gremien hindern, ähnliches auch EU-intern umzusetzen? Drittens wird sich in ein paar Jahren bei “renitenten” Staaten die Frage der Subsidiarität und damit der Zuständigkeit der Landesgesetzgebung sicher erneut stellen – wenn ein Großteil der EU-Staaten erst mal ein Menschenrecht auf Abtreibung gesetzlich festgeschrieben hat, gehört schon eine Menge Blauäugigkeit dazu, zu glauben, dass man die restlichen Staaten nicht auch noch unter diese Knute zwingen wird.

Der wesentlichste Aspekt der gestrigen Entscheidung ist dabei aber noch nicht betrachtet – die drei Punkte oben beschreiben lediglich legislative Prozesse, in denen sich in den einzelnen Staaten nun Lebensrechtler mit Abtreibungsbefürwortern auseinandersetzen müssen. Dabei geht aber die viel wesentlichere Frage unter: Wer vertritt eigentlich in der EU noch die Sache der Menschlichkeit gegen Ideologen von der Genderfront? Wenn tatsächlich die überwiegende Mehrheit eines EU-Parlaments der Meinung ist, es sollte ein Menschenrecht darauf geben, ungeborene Kinder zu töten, dann habe ich jedenfalls keinen Zweifel mehr am unmenschlichen Charakter dieses Staatenbundes. Offenbar ist man wild entschlossen, sich nicht nur der ursprünglich christlichen Prägung der Europäischen Union sondern aller moralischer Maßstäbe auf quasi-demokratischem Weg zu entledigen. Wir können hier erkennen, welchen Weg eine Gesellschaft nimmt, die nur noch Gesetze aber keine Moral, kein Gewissen und keine Verantwortung mehr kennen will.

Ich kann mich leidenschaftlich über die Kopfgeburt der Euro-Währung aufregen, über Standards für Bananen und Staubsauger, mir fällt es zunehmend schwer, die Vorteile einer Europäischen Einigung zu sehen, wenn sich deren Gremien in Dinge einmischen, die deutlich besser vor Ort zu lösen wären. Beim Tarabella-Bericht geht es aber um wesentlich mehr, es geht um den moralischen Zustand dieser Union, der sich gerade als zerrüttet erweist. Machen wir uns keine Illusionen: Eine Gewissensfreiheit wird es langfristig in dieser EU nicht mehr geben, sie wird durch Mehrheitsentscheide außer Kraft gesetzt. Dann aber schlägt spätestens die Stunde des Einzelnen, sich zu verweigern, die Kultur des Todes auch als solche zu bezeichnen und nein zu sagen zu Unmenschlichkeiten wie “Tarabella”.

Beitrag erschien auch auf: papsttreuerblog.de

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Doris Franziska

Kleine Korrektur: Der Bericht wurde am Dienstag verabschiedet, nicht am Montag. Am Montag wurde er noch diskutiert...

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