Syrer, Afghanen und Tschetschenen

Man sollte den syrischen Flüchtlingen nicht unrecht tun und daher laut sagen: Sie verhalten sich nach allen zugänglichen Informationen seit ihrer Ankunft in Österreich recht zivilisiert. Warum sagen die Behörden das nicht viel deutlicher?

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Das hat einen klaren Grund: Das kann man nur dann kommunizieren, wenn man erstens endlich bereit ist, alle Daten und statistischen Auswertungen rund ums Flüchtlingsproblem offen auf den Tisch zu legen; eine manipulative Auswahl hat keinerlei Glaubwürdigkeit. Und das kann man zweitens nur dann, wenn man gleichzeitig auch offen und ungeschminkt die negativen Aspekte zugibt, also die Tatsache, dass sich andere Gruppen unter den islamischen Migrantenmassen signifikant schlechter verhalten, dass andere Nationalitäten überdurchschnittlich auffällig und kriminell aktiv sind.

Jetzt werden politisch-korrekte Leser sofort aufheulen und sich scheinheilig beschweren: Man dürfe doch trotz all der Schlägereien, Drogendealerei, Schutzgelderpressungen und Vergewaltigungen nicht generalisieren. Also sei ausdrücklich gesagt: Es gibt auch in den anderen Gruppen durchaus Immigranten, die keinerlei Anlass zu Klagen geben.

Aber dennoch dürften die Statistiken von Innen- und Justizministerium oder Statistik Austria nicht länger verschweigen und vertuschen, bei welchen Nationalitäten unter den Asylwerbern besonders oft Aggressionsakte, Sexual- oder Eigentumsdelikte vorkommen. Trotz der vielen Zensurversuche scheint heute auf Basis vieler Einzelberichte unbestreitbar zu sein: Besonders häufig sind Afghanen, Tschetschenen und Marokkaner negativ auffällig geworden.

Das aber sind alles andere als unbedeutende Randgruppen: Denn schon im Vorjahr waren etwa die Afghanen – noch vor den Syrern – die weitaus größte Gruppe unter den Asylwerbern in Österreich. Sie waren das aus einem klaren Grund: Nirgendwo in Europa bekommen Afghanen und Tschetschenen so leicht Asyl wie hierzulande.

Das ist in Hinblick auf die Tschetschenen sogar schon seit Jahren zu beobachten. Dennoch wird nichts dagegen unternommen.

Das kann nur noch als idiotischer Masochismus der österreichischen Behörden und Höchstgerichte bezeichnet werden. Sie sind alleinverantwortlich für dieses hohe Ausmaß an Asylgewährung. Die Schuld daran kann logischerweise weder der EU noch Deutschland zugeschoben werden (bei allen schweren Fehlern, die Berlin und Brüssel sonst rund um die Völkerwanderung begehen).

Denn niemand konnte Österreich zwingen, bei der Asylvergabe großzügiger zu sein als alle anderen EU-Staaten (bisweilen mit Ausnahme Schwedens). Diese Großzügigkeit kann logischerweise auch nicht mit der Notwendigkeit der angeblichen Rettung des nackten Lebens vor den Mörderbanden des „Islamischen Staates“ in Syrien und im Irak begründet werden. Mit diesem in moralistischer Gutmenschstimme vorgetragenen Argument haben uns ja Werner Faymann und die rotgrüne Wienpartie ein Jahr lang die Willkommenskultur einzureden versucht.

Das kann Österreich alleine schaffen

Die Vorzugsbehandlung für Afghanen und Tschetschenen in Österreich muss schon aus Gründen der inneren Sicherheit und wegen der in diesen Fällen totalen Aussichtslosigkeit auf eine Integration dringend beendet werden. Dazu braucht man aber nicht auf einen Sinneswandel in der EU zu warten. Das kann, das könnte Österreich naturgemäß ganz allein.

Denn eine Judikatur, eine Verwaltungspraxis, die in Österreich ganz anders sind als anderswo, können nicht durch internationales Recht bedingt sein. Sie müssen daher auch durch österreichische Gesetze änderbar sein – selbst wenn in Verfassungs-, Verwaltungs- und Asylgerichtshof die linken Immigrationsförderer besonders zahlreich sein mögen.

Das Erschreckende: Darüber hat noch keine Partei, kein Regierungsmitglied, kein Medium auch nur öffentlich nachgedacht. Sie alle nehmen diese seltsame und von der großen Mehrheit der Österreicher überhaupt nicht gewollte Judikatur als etwas Unbeeinflussbares und Gottgegebenes hin. Ein Naturgesetz kann gewiss nicht durch ein Parlamentsgesetz geändert werden (auch wenn es manchmal unter dem Mäntelchen der Ökologie versucht wird); aber eine Judikatur schon.

Ich bin übrigens sicher, dass auch die FPÖ zur Verfügung stünde, sollten dafür Verfassungsgesetze notwendig werden.

Vollständiger Beitrag erschienen auf andreas-unterberger.at

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