Diese Petitessen führen dazu, dass der Anschein erweckt wird, WIR stünden unter Zeitdruck. “Man” befürchtet:
Bei einem späteren In-Kraft-Treten müsste der gesamte Text noch einmal neu verhandelt werden.
Da stellt sich die Frage, weshalb, denn wir könnten einfach abwarten und Tee trinken, auf lange Jahre hinaus.
Fakt ist, dass das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland UNTERZEICHNET ist, jedoch noch nicht ratifiziert. Und weil dem so ist, gilt das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (WÜRV) vom 23. Mai 1969.
Bedeutend ist die Regelung in Artikel 18, dass ein Staat, der seinen Beitritt zu einem Vertrag etwa durch dessen Unterzeichnung signalisiert, aber diesen noch nicht ratifiziert hat, verpflichtet ist, alles zu unterlassen, was den Ziel und Zweck des Vertrages vereiteln würde (Frustrationsverbot).
Frustrationsverbot:
Das Frustrationsverbot ist ein völker- und europarechtlicher Grundsatz, welcher dem Ziel und Zweck eines Vertrages zuwiderlaufende Maßnahmen einer Vertragspartei verhindern soll. Dabei entfaltet das Verbot seine Wirksamkeit auf völkerrechtlicher Ebene vor der Ratifikation des Vertrages.
Mit anderen Worten, die dürfen nicht mal mehr CDs kaufen und die eigenen Bürger verfolgen. Das einzige, was Deutschland noch tun kann, ist, den Vertrag zu kündigen.
Der analoge Fall war dieser Vertrag, den Herr Merz mit Libyen abgeschlossen hat. Obwohl das Parlament dazu nein sagte, blieb er in Kraft, siehe oben.
Noch Fragen? Völkerrechtler fragen.
PS: Eines der wenigen Länder, welches den Wiener Vertrag nicht unterzeichnet hat, sind die USA. Soviel zu deren Vertrauenswürdigkeit, wenn man sich mit ihnen für Verhandlungen an den runden Tisch setzt.
Credits: h.s.
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