So sieht der Maulkorb für die Polizei in NRW aus!

Nach dem Silvester- Desaster von Köln wurde der Polizeipräsident von Innenminister Jäger wegen seiner angeblich verfehlten Informationspolitik gefeuert.

Veröffentlicht:
von

Dabei handelte der gute Mann nur streng nach Vorschrift. Denn dieser “Maulkorberlass” aus dem Jahr 2008 ist in NRW nach wie vor in Kraft.

Das bedeutet,  die rot-grüne Schweigekultur an Rhein und Ruhr stützt sich auf eine ministerielle Dienstanweisung der schwarz-gelben Vorgängerregierung! 
Wer als Polizist(in) die Wahrheit über bestimmte Täter/Tätergruppen sagt, setzt sich damit automatisch dem Verdacht aus, nationale Minderheiten zu diskriminieren oder Vorurteile zu schüren…


Leitlinien für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schutz nationaler Minderheiten vor Diskriminierungen RdErl. d. Innenministeriums v. 15.12.2008

Die Innenministerkonferenz hat sich mit Regelungen zum Schutz nationaler Minderheiten vor Verwendung diskriminierender Minderheitenbezeichnungen durch Polizeibehörden befasst. Für die Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen erlasse ich folgende Leitlinien:

1.
Grundgesetz, Landesverfassung und Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) verbieten es, Menschen u.a. aufgrund ihrer Abstammung, Rasse, Sprache, Herkunft oder ihres Glaubens zu benachteiligen. Zudem verbietet das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten jede Diskriminierung aus Gründen der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit.

2.
Die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen richtet ihr Handeln und Auftreten entsprechend eines angemessenen Minderheitenschutzes aus. Unbeschadet ihrer rechtlichen Verpflichtung zur authentischen Dokumentation von Angaben Dritter bei Anzeigen, Vernehmungen oder Berichten verwendet die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen keine Stigmatisierungen, Kategorisierungen oder pauschalen Bezeichnungen für Menschen oder dafür gewählte Ersatzbezeichnungen.

3.
Auf die Zugehörigkeit zu einer Minderheit wird in der internen und externen Berichterstattung nur hingewiesen, wenn sie für das Verständnis eines Sachverhaltes oder für die Herstellung eines sachlichen Bezuges zwingend erforderlich ist.

4.
Form und Inhalt des polizeilichen Sprachgebrauchs im Innen- und Außenverhältnis sind so zu halten, dass sie nicht diskriminieren oder Vorurteile schüren.

5.
Die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen vermeidet beim internen sowie externen Gebrauch jede Begrifflichkeit, die von Dritten zur Abwertung von Menschen missbraucht bzw. umfunktioniert oder in deren Sinne interpretiert werden kann.

6.
Medienauskünfte enthalten nur dann Hinweise auf eine Beteiligung nationaler Minderheiten, wenn im Einzelfall ein überwiegendes Informationsinteresse oder ein Fahndungsinteresse dazu besteht.

Kürzlich berichtete die Saarbrücker Zeitung, dass Innenminister Bouillon, zur Zeit Vorsitzender der Innenministerkonferenz, diesen Erlass gestrichen haben soll. Ob nur für das Saarland, oder das ganze Bundesgebiet, geht aus dem Artikel nicht hervor.

Beitrag zuerst erschienen auf achgut.com

Für die Inhalte der Blogs und Kolumnen sind die jeweiligen Blogger verantwortlich. Die Beiträge der Blogger und Gastautoren geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: Bartholomay

Nur aus Punkt 1. heißt das also :
Auf Grund von Abstammung,Rasse,Sprache,Herkunft,oder des Glaubens, genießen die genannten Sonderrechte bei der Behandlung, gegenüber inländischen deutschen Staatsbürgern.
Dies ist juristisch gesehen ein Verstoß gegen das Grundgesetz,da im Sinne des GG keine Unterschiede a.g.
Gründen zulässig sind.
In der Statistik dürfte es der Anteil der Kriminalität der o.g. Gruppierungen ,somit auf 0,00% geschafft haben.
Damit ist ein "Bevölkerungsaustausch" im Sinne von A.M. & Co. sogar notwendig,um die Kriminalität in D.-schland zu senken,oder !?

Gravatar: K Becker

Erschreckend sind nicht die Maulkörbe, die sind Lange bekannt, erschreckend ist die bandenmäßige Verleumdung der Selben.
Wann werden sie endlich zur Verantwortung gezogen?
Von wem? Lach, Lach, Lach.

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang