Sexuelle Selbstbestimmung gehört zur Freiheit des Menschen

Wie bereits berichtet haben die Linken eine kleine Anfrage zum “Marsch für das Leben” am 20. September 2014 in Berlin gestartet. Erstmals kommt somit der “Marsch für das Leben” im Hohen Haus zur Sprache.

Veröffentlicht:
von

Bislang ignorierte man den Marsch geflissentlich. Aus politischen Kreisen war bisher niemals eine Stellungnahme oder Reaktion zu hören. Der Versuch den Marsch öffentlich tot zu schweigen, wurde allerdings in den vergangenen Jahren immer schwerer. Angesichts einer stetigen Steigerung der Teilnehmerzahl auf 4500 im vergangenen Jahr und der Aussicht, daß es in diesem Jahr erneut zu einer größeren Teilnehmerzahl kommen wird, fällt es immer schwerer, so zu tun als wäre nichts.

Auch die Linken haben den Widerstand gegen den Marsch eher den Chaoten auf der Straße überlassen, statt sich sleber mit den Forderungen der Lebensschützer zu befassen. Doch ausgerechnet die Gysi- Truppe hat das Schweigen nun gebrochen. Jetzt ist die Bundesregierung am Zuge, selber auch Farbe zu bekennen. Der Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL), Martin Lohmann, wertet die kleine Anfrage durchaus positiv, hat aber hinsichtlich der Eindimensionalität einige kritische Anmerkungen.

Auf Nachfrage sagte Lohmann:

„Jeder Mensch, ob Mann oder Frau, hat selbstverständlich das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Das gehört zur Freiheit eines Menschen, der ein sexuelles Wesen ist. Aber das Recht gibt es niemals auf Kosten des Lebens eines anderen Menschen. Es ist schön, dass auch die Linken merken, dass immer mehr Menschen aller Generationen in Berlin – diesmal am 20. September – Jahr für Jahr für dieses Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und das Lebensrecht eines jeden Menschen demonstrieren.

Ich finde es aber zugleich erschreckend und bedrückend, dass der Schutz des menschlichen Lebens Herrn Gysi und seinen Gefolgsleuten offenbar Angst bereitet. Möglicherweise besteht bei den Antragstellern eine eklatante Wissenslücke, denn es ist erwiesen und eigentlich längst allgemein bekannt, dass das menschliche Leben im Augenblick der Zeugung begonnen hat und hier ein Mensch – und nichts anderes – heranwächst. Auch sollte inzwischen bekannt sein, dass ein Mensch entsteht durch die Verschmelzung von männlicher Samenzelle und weiblicher Eizelle. Also richtet sich die Zumutung der Verantwortung auch an beide, an Mann und Frau, an Vater und Mutter.

Insofern staune ich über das Maß an Unaufgeklärtheit, das sich da bisweilen im Hohen Haus zu Berlin offenbart. Noch einmal: Jeder Mensch, ob Mann oder Frau, hat selbstverständlich das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, aber niemals auf Kosten des Lebens eines anderen Menschen! Wer seine Selbstbestimmung auf Kosten des Lebens eines anderen Menschen auslebt, handelt zumindest unverantwortlich beziehungsweise verantwortungslos. Für uns und mich ist so etwas gröbster Missbrauch von Freiheit und Verantwortung. Es geht also darum, sein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung verantwortungsbewusst und lebensecht auszuüben.

Die Tötung eines noch nicht geborenen Menschen ist übrigens nach deutscher Rechtsprechung nach wie vor Unrecht. Von Herrn Gysi und Co. würde ich gerne wissen, ob er den Artikel 1 unseres Grundgesetzes noch für richtig hält. Dort heißt es, dass die Würde des Menschen unantastbar ist und sie vom Staat zu schützen sei. Es gibt ein Menschenrecht auf Leben. Aber es gibt garantiert kein Menschenrecht auf Tötung. So etwas können nur Barbaren fordern. Wer Verantwortung zulässt, hat Respekt vor dem Lebensrecht. Immer.“

Man darf nun auf die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage gespannt sein. Zu hoffen ist, daß die Bundesregierung sich in ihrer Antwort an die geltende Rechtslage hält, nach der es kein Recht auf Abtreibung geben kann und eine Abtreibung in Deutschland nach wie vor eine Straftat darstellt.

Hier im Blog werde ich in der Sache am Ball bleiben. Vor Ende der Sommerpause wird nicht mit einer Antwort zu rechnen sein, es bleibt zu hoffen, daß die Antwort vor dem Marsch für das Leben vorliegt. Sie wird in jedem Falle öffentlich zu kommunizieren und zu kommentieren sein.

Beitrag erschien auch auf: katholon.de

Für die Inhalte der Blogs und Kolumnen sind die jeweiligen Blogger verantwortlich. Die Beiträge der Blogger und Gastautoren geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: Andreas

"Jeder Mensch, ob Mann oder Frau, hat selbstverständlich das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung."

Das ist Blödsinn.
Selbstbestimmung gibt es nur bei der Wahl des Ehepartners.

Das Sittengesetz ist eine Grenze des Rechts auf Selbstbestimmung (Artikel 2 GG).

Gravatar: Crono

@Johanna Greber sagt:
... Oder ist diese gedankliche Folgerung so falsch? ...

~~~~~~~~
Leider, ja.

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang