Schwer bekömmlich

Ihr Bier dürfen Brauereien als bekömmlich nicht anpreisen – Ein Richterspruch versagt es ihnen und stützt sich dabei auf eine EU-Verordnung – Aber die Biertrinker wird er nicht kümmern und muss es auch nicht

Veröffentlicht:
von

Variation delectat. Oder: Abwechslung tut auch mal gut. Leichte Sommerkost, solange es noch sommerlich zugeht. Früher, wenn der Sommer mal besonders lange heiße Wochen beschert hatte, nannte man das gerne einen Biersommer. Bier schmeckt zwar zu jeder Jahreszeit, aber besonders im Sommer. Und Bier ist bekömmlich. Mit dem Wort vom „flüssigen Brot“ redeten sich die Biertrinker das aus Gerste Gebraute sogar als noch bekömmlicher zurecht. Und die Erfahrung zeigt, dass es ihnen tatsächlich bekommt. Seit Jahrhunderten ist es so. Als bekömmlich allerdings dürfen Brauereien Bier nicht anpreisen. Denn vor kurzem lasen wir die befremdliche Nachricht, eben dies zu tun, habe ein Landgericht einer schwäbischen Brauerei untersagt. Darf das das?   Bitte hier weiterlesen

Für die Inhalte der Blogs und Kolumnen sind die jeweiligen Blogger verantwortlich. Die Beiträge der Blogger und Gastautoren geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Keine Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang