Offener Brief zum Internationalen Tag gegen Homophobie:

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann, sehr geehrte Frau Ministerin Altpeter!

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Mit Anerkennung für Ihren Ideenreichtum, Ihr Engagement und den Aufwand an Steuermitteln, den Sie aufbringen für das Ziel, die Diskriminierung von Menschen abzubauen und die Akzeptanz  von LSBTTIQ zu fördern, las ich Ihre Pressemitteilung zum Internationalen Tag gegen Homophobie am 17. Mai ( Nr. 168 / 2014 ): Aktionstage, Workshops gleich in vier großen Städten und aufwendige  Onlinebefragungen zu „ Akzeptanz & gleiche Rechte Baden-Württemberg“ www.statistik-bw.de/Pressemitt/2014168.asp Selten hat die Landesregierung für ein Vorhaben so viel Zeit, Sorgfalt und Mühe aufgewendet, allein, um eine Bevölkerungsgruppe zu protegieren, die sich im Promilleverhältnis zur Gesamtbevölkerung des Landes bewegt. Chapeau!

Gleiche Rechte? 

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz  AGG schützt Menschen vor Verfolgung und Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, Behinderung, des Alters  oder der sexuellen Identität. Jeder Mitbürger, der aus o.g. Gründen Nachteile oder Schmähungen erleidet, kann erfolgreich vor Gericht klagen. „Vergessen“ hat der Gesetzgeber allerdings die Menschen, die wegen ihrer Kinder diskriminiert werden, nämlich die Eltern. Benachteiligungen, die Eltern in Deutschland tagtäglich widerfahren, werden von keinem deutschen Gericht geahndet, weil die Gesetzesgrundlage fehlt. Bei der Elternschaft handelt es sich jedoch um eine vieltausendfach größere Gruppe als bei LSBTTIQ.

Lassen Sie mich einige wenige Beispiele nennen:

     

  • Wohnungssuche
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Eltern mit  Kindern finden nur noch selten eine bezahlbare Mietwohnung. Für Wohneigentum müssen sie sich hoch verschulden. Gleiche Rechte? Junge Paare müssen den Vermietern versprechen zu „verhüten“ – ein diskriminierender Angriff auf ihre Persönlichkeitsrechte!

     

  • Verbrauchssteuern
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Je mehr Kinder eine Familie aufzieht umso mehr Verbrauchssteuern ( Mehrwert-, Energie-, Mobilitätssteuern ) führt sie an den Staat ab. Steuern, die sich kinderlose Mitbürger sparen. Eine eklatante Ungleichbehandlung!                                                              Gleiche Rechte?

     

  • Kindergeld
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Das so genannte Kindergeld ist keine Förderung des Staates, wie dieser gönnerhaft vorzugeben pflegt, sondern zu 2/3 die Rückerstattung der Steuer, die einem Elternpaar auf das Existenzminimum ihrer Kinder einbehalten wurden. Jeder erwachsene Arbeitnehmer bekommt sein Existenzminimum von Steuern freigestellt. Kinder nicht! Eine offensichtliche Benachteiligung von Bürgern mit Unterhaltspflichten für Kinder.        Gleiche Rechte?

     

  • Elterngeld
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Beim Elterngeld werden jene Mütter um monatlich 1000.- Euro im Durchschnitt betrogen, weil sie wegen eines zweiten oder weiteren Kindes kein Einkommen hatten. Dies entspricht diskriminierend einem Verlust von 12 000.- EURO in einem Jahr.            Gleiche Rechte?

     

  • Krippensubventionierung
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Während Eltern mit zweifachem Einkommen auch noch den Aufenthalt ihrer Kinder in Krippen mit mindestens 1000.- EURO Steuergeld monatlich versüßt bekommen, gehen 60% aller Eltern leer aus, weil sie ihren verfassungsgemäßen Erziehungsauftrag ( Art. 6 GG) selbst wahrnehmen.                                                                                                    Gleiche Rechte?

     

  • Sozialabgaben
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Egal, ob Beschäftigte keines oder sieben Kinder aufziehen, die Sozialabgaben sind gleich hoch (abgesehen von 0,25 % plus für Kinderlose bei der Pflegeversicherung ) Eltern werden diskriminierend zur Kasse gebeten, so, als hätten sie keine Kinder!            Gleiche Rechte?

 

Sehr geehrte Frau Altpeter, sehr geehrter Herr Kretschmann,

einmal ganz abgesehen von der bekannten Diskriminierung von Vollzeitmüttern durch Ihre Mandatsträger zum Betreuungsgeld  ( Fernhalteprämie, Gymnasiumsfernhalteprämie, Gluckenprämie, Herdprämie etc. ), allein diese kleine Aufzählung von Diskriminierung wegen engagierter Elternschaft müsste genügen, um den verfassungsgemäßen Schutz der Familie (Art. 6 GG ) mit Zähnen und Klauen zu verteidigen. Hauptanliegen der Regierung müsste die Schaffung  GLEICHER  RECHTE sein.  Bisher ist unserer Initiative nicht bekannt geworden, dass sich die Landesregierung Baden-Württemberg jemals gegen Elterndiskriminierung stark gemacht hätte, weder mit Aktionstagen noch mit Workshops oder Onlinebefragungen. Nein, das HERZ unserer Landesregierung schlägt offensichtlich für LSBTTIQ, und nicht für traditionellen Familien von Vater-Mutter-Kindern, die allein unser Gemeinwesen stützen. Ein Blick ins europäische Ausland würde genügen, um beschämend zu erkennen, dass in Deutschland etwas gewaltig schief läuft.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrte Frau Ministerin,

die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT  bittet Sie nun, mit mindestens dem gleichen Engagement die Diskriminierung von ELTERN zu bekämpfen und gleiche Rechte für ELTERN einzufordern. Solange Eltern in unserem Land nicht den gleichen Schutz und die gleichen Rechte genießen wie alle durch AGG-geschützte Personen, solange werten wir Ihre landespolitischen Bemühungen um Gleichberechtigung als reine parteipolitische Farce.

Am internationalen Tag der Familie, dem 15. Mai,  grüßt Sie mit der freundlichen Bitte um Antwort im Auftrag

Bärbel Fischer

Beitrag erschien auch auf: familiengerechtigkeit-rv.info

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Jörg

Das AGG wiederspricht persönlichen Grundrechten. Es muss Privatpersonen oder Unternehmen möglich sein zu unterscheiden (diskriminieren). Kein Wirt muss pöbelnde oder stinkende Personen in seine Gastwirtschaft reinlassen. Ähnliches gilt für Vermieter etc. Wer tatsächlich einen qualifizierten Bewerber nicht einstellen will weil dieser einen türkischen Nachnahmen trägt hat ohnehin einen Wettbewerbsnachteil. Die Unterscheidung (Diskriminierung) ist eine notwendige eigenverantwortliche Entscheidung. Die Antidiskriminierungpolitik dient offensichtlich dazu Lobbypolitik für bestimmte Gruppen zu betreiben und die Gesllschaft zu spalten.
Wie in dem Artikel erkennbar wird dient die Antidiskriminierungspolitik auch dazu verfassungsmäßige Grundrechte auszuhebeln.
Vor den Staat d.h. dem Recht sind nämlich wirklich alle Menschen gleich zu behandeln.
Das ist der Grund warum z.B. gesetzliche Frauenquoten grundgesetzwidrig sind.
Da wo Familien, Kinder etc. vom Staat ungleich behandelt werden, sollte mit rechtlichen Mitteln vorgegangen werden.
Sich auf das Niveau des AGG zu begeben birgt die Gefahr einer Spaltung auf Kosten der Familien.
Das AGG muss abgeschafft werden.

Gravatar: Bärbel Fischer

Es geht nicht darum, Homosexualität abzuwerten, sondern darum, dass das Thema Elternschaft in Vergessenheit gerät vor lauter LSBTTIQ. Am 15. Mai gab es den Internationalen Tag der Familie. Kein Funken Fürsorge ist unseren Politikern, besonders in BW, die Bewertung von Elternschaft wert, was die angeführten Beispiele deutlich machen. Dagegen klotzen sie mit viel Empathie und Steuergeld, wenn es um Miniminiprobleme von LSBTTI Q geht .

Gravatar: erfurter

Ein wichtiges Thema, das die Autorin da gekonnt auf den Tisch bringt, auch ich bin dafür, den sozialen Druck auf Eltern zu reduzieren.
Nur wieso muss man ein Problemfeld gegen das andere ausspielen? Das führt nur ziu neidkomplexen und einem nicht der Realität entsprechenden dumpfen Haltung a la " Die kriegen was, und wir nicht". Wer für Elternrechte ist muss nicht gegen den "Internationalen Tag gegen Homophobie" sein. Das wird hier auf unseriöse Weise impliziert!

Gravatar: Carsten Thumulla

Homophon ist das Gejammere über die Homophobie, danke für diese Überschrift.

Carsten
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"Das ist Größenwahnsinn, wir haben dort nichts zu suchen!“
Helmut Schmidt

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