Nur Sensburg / Dörflinger geht

Die Bundestagsabgeordneten Sensburg und Dörflinger haben zwar noch keine Mehrheit für ihren Gesetzentwurf zur Regelung des assistierten Suizids. Aber ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages stärkt ihre Position, während es die drei anderen Vorschläge schwächt.

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In der Debatte um den „assistierten Suizid“ hat nun der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages sein Votum zu den existierenden Gesetzentwürfen abgegeben.

Drei der vier existierenden Gesetzentwürfe sind demzufolge verfassungswidrig. Einzig der Gesetzentwurf von Sensburg / Dörflinger ist mit unserem Grundgesetz konform. Dieser Gesetzentwurf will den asisstierten Suizid vollständig verbieten. Damit bringt nur dieser Gesetzentwurf einen weitestgehenden Schutz älterer, kranker oder depressiver Menschen vor dem zweifelsfrei aufkommenden moralischen Druck, sich sozialverträglich suizidieren zu lassen. Derzeit ist zwar für diesen Entwurf noch keine Mehrheit in Sicht, doch bis zum 6. November, dem geplanten Termin für die Verabschiedung des Gesetzes zum assistieren Suizid fließt bekanntlich noch viel Wasser durch den Spreebogen.

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages bemängelt bei allen anderen Gesetzentwürfen, daß sie das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes nicht erfüllen. Fraglich ist, wie dies überhaupt möglich sein soll. Gerade bei dem derzeit noch als mehrheitsfähig gehandelten Entwurf von Griese/ Brand erscheint es unmöglich, eine saubere Abgrenzung vorzunehmen.

Es werde nicht klar, wie die geplante Unterscheidung zwischen einer verbotenen geschäftsmäßigen Suizidhilfe mit Wiederholungsabsicht und einer erlaubten Sterbehilfe im Einzelfall aus selbstlosen Motiven getroffen werden könne.

schreibt die Welt in ihrer heutigen Ausgabe.

Ähnliches trifft die weiteren Entwürfe von Künast / Sitte und Hintze.

Eine Unterstützung für den derzeit einzigen verfassungskonformen Entwurf für einen §217 StGB gab es auch aus dem deutschen Episkopat. Klare Äußerungen einzelner Bischöfe sowie ein Flyer der DBK geben ganz klar zu erkennen, daß eine Legalisierung des aissistierten Suizid durch Erlassen einer eigenen Rechtsnorm eindeutig von der Kirche abgelehnt wird.

Die Debatte im Deutschen Bundestag wird im Herbst nach der Sommerpause weiter gehen. Es ist unbedingt nötig, diese Debatte gesellschaftlich  breiter aufzustellen und öffentlich zu führen. Der Gesetzentwurf von Sensburg / Dörflinger braucht eine faire Chance, geltendes Recht zu werden. Dazu brauchen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages deutliche Signale der Wähler. Unsere Gesellschaft braucht den Schutz der Alten und Kranken vor jeglichem Druck, sozialverträglich abzuleben und die Sicherheit in Würde, medizinisch und pflegerisch gut versorgt ihr Leben bis zum natürlichen Ende leben zu können und zu dürfen.

Zuerst erschienen auf katholon.de

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Werner Voß

Der Entwurf von Michael Brand und Kerstin Griese -der hat bisher im Parlament eine überwältigende Zustimmung - , weil er zunächst eine Verschärfung der Gesetzeslage suggeriert, in dem er die gewerbliche und geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung strengstens verbietet. Ganz am Ende dieses Entwurfes jedoch –sozusagen kleingedruckt- lässt er die Beihilfe zur Selbsttötung in Einzelfällen aus uneigennützigen Motiven von nahestehenden Personen und Vertrauensärzten uneingeschränkt zu.

Ich frage mich, wenn es sich tatsächlich um Einzelfälle handelt, brauchen wir dafür ein allgemeingültiges Gesetz, oder reicht hier nicht die Einzelfallbehandlung der Gerichte aus?

Desweiteren ist es unerheblich, durch wen die aktive Mittäterschaft zur Selbsttötung erfolgt. Der in diesem Entwurf als Täter in Frage kommende Personenkreis von Ärzten und Angehörigen, galten bisher als Garant für den Lebensschutz. Ärzte sollen entgegen ihrem hippokratischen Eid Leben vernichten, anstatt es zu schützen. In der Frage zu Leben oder Tod gibt es keinen Kompromiss oder „Weg der Mitte“, als der der Brand/ Griese Gesetzentwurf propagiert wird.

Die passive Sterbehilfe, beispielsweise durch die Gabe von schmerzstillenden Medikamenten, die das Leben möglicherweise verkürzt, jedoch nicht auf das Töten, sondern auf die Milderung des Leidens gerichtet ist, bleibt nach wie vor unangetastet. Gleiches gilt für das Aussetzen lebensverlängernder Maßnahmen, wie künstliche Ernährung oder Beatmung.

Nur der Gesetzentwurf der Abgeordneten Prof. Sensburg/ Dörflinger stellt das Recht auf Leben als das höchste Rechtsgut des Menschen heraus.
Deren Entwurf sieht ein generelles Verbot der aktiven Mitwirkung an der Selbsttötung eines Menschen für alle Personen vor. So ist es auch in anderen europäischen Ländern (England, Finnland, Irland, Italien, Österreich, Polen, Spanien) schon heute der Fall.

Gravatar: Merkle

Sie haben keine Ahnung! Als Betroffener mit schlimmsten nicht linderbaren Schmerzen kann ich Ihnen versichern, dass die Aussicht auf Sterbehilfe mir die Angst vor den letzten Tagen nimmt, die mich vor Schmerz zu irgendwelchen brutalen Suizidvarianten wie aufhängen im Keller bewahrt. Gott sei Dank gibt es Ärzte die im Untergrund arbeiten. Jedem Gegner der Sterbehilfe nach Schweizer Modell wünsche ich meine Krankheit. Ich versichere Ihnen, dass es ein absolutes Märchen ist, dass Schmerzen aller Art behandelbar sind. Falsch!!!! Neuropathische Schmerzen sind die Hölle.

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