Sie will eine Fiskalunion und eine Politische Union hinzufügen. Was das bedeuten würde, übersteigt die Phantasie der meisten Zeitgenossen.
Ein Beispiel dafür gaben diese Woche die beiden CDU-Abgeordneten Schockenhoff und Kiesewetter zu besten. Sie forderten, das Entscheidungsrecht des Bundestages über den Einsatz der Bundeswehr aufzugeben. Um Europas Handlungsfähigkeit zu stärken, müssten deutsche Soldaten auf Beschluss der EU auch dann in den Einsatz gehen, wenn Bundestag und Bundesregierung dies „nicht beschlossen hätten“ – im Klartext, wenn sie dies ablehnten.
Gewiss, europäische Verteidigungspolitik funktioniert nur, wenn Brüssel über die Streitkräfte aller EU-Staaten verfügen kann. Aber können wir eine Politik wollen, die dazu führt, dass unsere Soldaten gegen unseren Willen, in Libyen, in Syrien oder im Iran kämpfen und sterben müssen damit die EU Stärke zeigen kann?
So viel zur Politischen Union, die Frau Merkel anstrebt. Sie liefe auf eine Form von Fremdbestimmung hinaus, die den Bundestag entmündigen würde und mit Demokratie und Grundgesetz unvereinbar wäre.
Aber nicht nur dieses gewichtige Argument steht gegen Fiskal-und Politische Union. Merkels Politik wirft vor allem die Frage nach ihrem Verhältnis zur Wirklichkeit auf. Sie glaubt offenkundig, durch Verträge ließen sich Prägung, Verhaltensweise und Mentalität der Nationen verändern, deren Regierungen sie unterzeichnet haben. Wäre dem so, dann hätten die Verträge von Maastricht und Lissabon den Staatsbankrott Griechenlands ebenso verhindern müssen, wie die Überschuldung Italiens, Spaniens, Portugals und anderer. Auch Deutschlands Verschuldung in Höhe von mehr als 80 Prozent seines Bruttoinlandsprodukts gäbe es dann nicht, denn nach diesen Verträgen darf die Verschuldung eines Euro-Staates 60 Prozent seines Bruttoinlandsprodukts nicht überschreiten. Nichts berechtigt zu der Annahme, weitere Verträge über eine gemeinsame Finanz - und Haushaltspolitik und über zusätzliche Kompetenzen für Brüssel werde die Probleme der EU beseitigen. Im Gegenteil. Je enger ein Zwangskorsett geschnürt wird, um so heftiger werden die Gegenreaktionen.
Nicht zuletzt aber steht das Grundgesetz einer solchen Politik im Wege. Der Artikel 38 des Grundgesetzes schützt vor weiteren „weitreichenden oder gar umfassenden Übertragungen von Aufgaben und Befugnissen des Bundestages vor allem auf supranationale Einrichtungen“, stellt das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 7. September 2011 zur Griechenland-Hilfe fest. Und sein Präsident Professor Voßkuhle sagte wenige Tage darauf in einem FAZ-Interview, „Noch mehr Europa lässt das Grundgesetz kaum zu.“ Wer das wolle, benötige eine neue Verfassung – und über die müsse das Volk indirekter Abstimmung entscheiden. Das gilt - auch für die Bundeskanzlerin.
Kommentare zum Artikel
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So zutreffend die Kritik an Merkels Position auch sein mag, sie greift doch zu kurz. Denn auch die anderen Parteien verfolgen diese Linie. Das muss den Leuten im gleichen Atemzug gesagt werden. Leider unterlässt Feldmeyer dies. Warum eigentlich?
Merkel, mit dem Kopf durch die Wand?
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Braucht sie einen Arzt?
Das Unglück nimmt seinen Lauf!