Musik sollte zur Straftat erklärt werden

Ordnungswidrigkeiten kann man in Berlin noch bekämpfen, Straftaten nicht.

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Hendryk M. Broder hatte auf Achgut gerade einen lustigen Briefwechsel mit dem Berliner Oberverwalter Müller veröffentlicht. Es ging um die Ungleichbehandlung deutscher Straßenmusiker und ausländischer Rauschgifthändler bei der Inanspruchnahme von Berliner Stadtboden. Die Straßenmusikerin Ellen Wendt bekam nach dem Berliner Straßengesetz 1.000 € wegen unerlaubter Straßenbenutzung aufgebrummt, die „Ingenieure und Ärzte“, die Rauschgift verkaufen, gehen ungeschoren nach Hause.

Ein Achgut-Leser hatte deshalb beim sozialdemokratischen Stadtoberhaupt Müller nachgefragt. Aus der Antwort eines Herrn Jobst im Auftrage von Herrn Bürgermeister Müller:

Bei einem Verstoß gegen das BerlStrG handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, welche auf gesetzlicher Grundlage geahndet werden muss. (…) Hierbei ist aber auch zu bedenken, dass das Ordnungsamt ausschließlich für die Feststellung und Ahndung von gesetzlich klar definierten Ordnungswidrigkeiten zuständig ist. Beim Handel mit illegalen Betäubungsmitteln – beispielsweise – handelt es sich demgegenüber jedoch um einen Straftatbestand. Daher können die Beschäftigten des Ordnungsamtes die Polizei lediglich über eigene Beobachtungen in dieser Richtung informieren, soweit diese nicht ohnehin Kenntnis darüber hat. 

Ich bitte Sie in diesem Fall um Verständnis, dass eine durchgehende Bewachung des öffentlichen Straßenlandes durch Kräfte der Polizei als Bekämpfungsmaßnahme der Kriminalität leider weder aus personellen noch aus finanziellen Gründen möglich ist.

Also Ordnungswidrigkeiten kann man in Berlin noch bekämpfen, Straftaten nicht. Daraus könnte man folgende Schlüsse ziehen, um die Gleichbehandlung herzustellen:

  • Bürgermeister Müller, sein Innensenator und der Justizsenator treten wegen Unfähigkeit und Strafvereitelung zurück und unter neuer Leitung wird die Staatsanwaltschaft mal richtig durchgekärchert
  • Oder man löst die Ordnungsbehörde einfach auf. „Aus personellen und finanziellen Gründen.“ Würde viel Personalkosten sparen. Man hat in der Bundeshauptstadt ja angeblich auch keine Polizei und keine Justiz
  • Musik wird zur Straftat erklärt. Dann fällt sie aus dem Katalog der Ordnungswidrigkeiten heraus und sie wird wie der Rauschgifthandel „aus personellen und finanziellen Gründen“ geduldet. Vergiß das Grundgesetz mit der Kunstfreiheit.

Lösung 3) ist im nachkaiserlichen Berlin die wahrscheinlichste, denn sie ist am bequemsten. Da der Islam zu Deutschland gehört ist das Verbot von Musik sowieso überfällig.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Rösler

Da fällt mir die Sackpfeife ein, Ecke Wilmersdorferstr./Kantstrasse, die regelmäßig stundenlang in einem monotonen Gequäke nicht nur die Geschäftsleute bis hoch zum Kant-Center quält, sondern inbesondere den Passanten den Blutdruck hochtreibt. Furchtbares Gedudel in gleichbleibendem nervigen Dauerton. Dudelsäcke gehören in Einkaufspassagen verboten und sollten Strafverfolgung nach sich ziehen. Das Strafmaß sollte sich an qualifizierter Körperverletzung orientieren.
Diese öffentlich geduldete Akustikfolter ist eine Zwangsbeschallung der fiesen Art und durchaus geeignet Aufnahme in das Strafgesetzbuch zu finden.

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