Landesverrat oder Bürgerverrat?

Beinahe haben es Justizminister, Verfassungsschutz und Generalbundesanwalt geschafft: Wissen Sie noch, worum es bei der Debatte um den Landesverrat geht?

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In einem Agententhriller würde man eine solche Geschichte wohl als unrealistisch ablehnen, wie sie sich derzeit in Deutschland zuträgt. Ein kurzer Abriss:

Das Bundesamt für Verfassungsschutz bereitet Pläne für eine weitgehende Online-Überwachung vor, plant dabei eigene Abteilungen mit entsprechenden Ressourcen. Durch offenbar interne Quellen bekommt der Blog „netzpolitik.org“ Wind davon und veröffentlicht die Pläne im Internet. Der Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen erstattet daraufhin beim Generalbundesanwalt Harald Range Anzeige wegen des Verdachts auf Landesverrat. Der nimmt die Ermittlungen auf, wird aber – nach Kritik aus den Medien, die mit den Vorwürfen die Pressefreiheit bedroht sieht – von der Politik gezwungen, zurück zu ziehen. Nach Medienberichten kommt eine eingeleitete Untersuchung zu dem Ergebnis, das die Veröffentlichungen von netzpolitik.org tatsächlich einen Landesverrat darstellen könnten – darauf hin erhält Range von Justizminister Heiko Maas, seinem Dienstherren, die Weisung, diese Untersuchung abzubrechen.

Range, ohnehin nicht weit vom Ruhestand entfernt, geht darauf hin in die Vollen mit seiner Erklärung: „Auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis politisch nicht opportun erscheint, ist ein unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz“. Man kann ihm nur zustimmen, wenn damit auch klar war, dass es für ihn nur noch zwei Möglichkeiten gab: Rücktritt oder Rausschmiss! Letzteres ist es denn geworden. „Ich habe ihm heute mitgeteilt, dass mein Vertrauen in ihn nachhaltig gestört ist“ war die gestrige  Erläuterung von Heiko Maas, mit der er Range in den sofortigen Ruhestand versetzt hat – offenbar mit Rückendeckung der Kanzlerin.

Und jetzt diskutiert die Republik: Darf der Justizminister sowas? Disziplinarisch offenbar schon, er ist in seiner Funktion Dienstherr aller Staatsanwälte. Ob es aber ein Geschmäckle hat, wenn der Justizminister sich einmischt, wenn sich herauszustellen droht, dass der Generalbundesanwalt gar nicht anders kann, als zu ermitteln? Sicher! Es bleibt zu diskutieren, ob auf diese Weise, mit der ein Verfahren verhindert werden kann – wo kein Kläger da kein Richter mehr – nicht in der Tat die Gewaltenteilung zwischen Legislative und Judikative gestört wird. Wenn ich ehrlich bin: Das ist ein Verhalten, das wir wohl eher Bananenrepubliken zuordnen würden und von dem wir gehofft haben – wenn auch immer bezweifelt – dass es in einem Rechtsstaat wie Deutschland nicht vorkommt.

Die dahinter stehende Frage: Ist die Veröffentlichung von netzpolitik.org denn als Landesverrat zu verstehen? Der Begriff an sich scheint aus der Zeit gefallen zu sein, in einem Umfeld in dem jeden Tag herauskommt, was der NSA alles ausspioniert und von dem man annehmen muss, was er weiß. Ob der amerikanische Geheimdienst wohl auf netzpolitik.org angewiesen ist, um zu erfahren, was unser Verfassungsschutz tut? Da kann man doch nur lachen. Schon wird gemutmaßt, ob Verfassungsschutzchef Maaßen nicht mit der Anzeige von eigenen Versäumnissen gegenüber dem NSA ablenken wollte …

Was bei alldem aber unterzugehen droht ist eine ganz andere Frage: Kann etwas Landesverrat sein, mit dem die geplante Ausschnüffelung der Online-Aktivitäten der Bürger dieses Landes offenbar gemacht wird? Die von netzpolitik.org veröffentlichten Dokumente sind im Internet nachlesbar: Ich habe versucht, mich durchzuquälen und kann nicht behaupten, dass ich das alles verstanden hätte: Was ist genau geplant, gegen wen richtet es sich, welche Missbrauchsmöglicheiten gibt es bei welchen eingesetzten Technologien? Wenn einem als Bürger das aber schon nicht klar ist, stellt sich die Frage: Worin besteht überhaupt ein Landesverrat? Konsultieren wir mal ausnahmsweise Wikipedia:

Nach deutschem Strafrecht ist Landesverrat ein in § 94 StGB geregeltes Verbrechen, das sich gegen die äußere Sicherheit und den Bestand des Staates richtet. Das Delikt des Landesverrates ist die Kernstraftat der Spionage. Landesverrat begeht, wer ein Staatsgeheimnis einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder sonst an einen Unbefugten gelangen lässt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen, und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt. Staatsgeheimnisse sind gemäß § 93 StGB Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht geheim gehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden. Eine solche Gefahr besteht zum Beispiel, wenn eine fremde Macht durch das Geheimnis die Schlagkraft der Bundeswehr mindern kann.

Nun kann man sich durchaus vorstellen, dass nicht alles, was der Verfassungsschutz tut, jeder Bürger – und damit auch eine angenommene „gegnerische Macht“ – wissen sollte. Der Konflikt entsteht aber dann, wenn mit den gleichen Mitteln auch die Rechte der eigenen Bürger eingeschränkt werden. Eine äußere Gefahr kann alles werden, auch meine eigenen Mailnachrichten, wenn ich einen Umsturz plane oder die Invasion einer feindlichen Macht unterstütze. Das bedeutet aber gleichzeitig nicht, dass der Verfassungsschutz alles sehen und beobachten darf, was ich so online tue. Das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung vor Feinden der Freiheit, dem der Verfassungsschutz und die Geheimdienste verpflichtet sein sollten, steht in einem Spannungsverhältnis zu den Freiheitsrechten der gleichen Bürger. Kein Wunder wäre es, wenn eine zuständige Behörde über das Ziel hinaus schießt – darum benötigt man an dieser Stelle ein System der Kontrolle, von wem auch immer wahrgenommen.

Beinhalten die von netzpolitik.org veröffentlichten Dokumente also Staatsgeheimnisse? Und bzw. oder sind die Pläne des Verfassungsschutzes geeignet, die Rechte der Bürger zu unterwandern? Das sind die Fragen, die es zu klären gilt – die auch öffentlich zu diskutieren sind. Und genau die werden derzeit nicht in der Breite diskutiert. Der Verfassungsschutz, der Generalbundesanwalt und der Justizminister stehen im Dienst der Bürger dieses Landes und wenn sie meinen, sich nicht mehr erklären zu müssen, ist Gefahr im Verzug. Man kann über Whistlblower wie Edward Snowden oder die Informanten von netzpolitik.org ja unterschiedlicher Meinung sein – die Beweislast muss aber beim Staat liegen, dass er nichts gegen die Bürger im Schilde führt. Dass das in der aktuellen Debatte um die Einflussnahme der Politik auf den Generalbundesanwalt unterzugehen droht, ist die eigentliche Gefahr.

Nachtrag: Interessant auch diese Einschätzungen aus dem Berliner Tagesspiegel

Beitrag erschien auch auf: papsttreuerblog.de 

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