Krachende Niederlage für die mutmaßlichen IM Bob und Petra

In einem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg wünschte das Ehepaar Barbara und Wolfgang Deuling nicht mit Aktivitäten der DDR-Staatssicherheit in Verbindung gebracht zu werden.

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Am 10. Januar 2013 habe ich auf der Achse des Guten über das Verfahren gegen Helmut Müller-Enbergs berichtet und erwähnt, dass die Stasiunterlagenbehörde, in der Müller-Enbergs als wissenschaftlicher Mitarbeiter beschäftigt ist, ihm Rechtsschutz verweigert hat. Binnen sechs Tagen gingen auf das Konto der VOS mindestens 755 Euro von Achse-Lesern ein.

Helmut Müller-Enbergs war hoch erfreut und erklärte: „Die Spenden sind Ausdruck einer Solidarität, die den Auftrag des Stasi-Unterlagengesetz verteidigt wissen wollen, um auch zukünftig Verbindungen der DDR-Staatssicherheit zu Bundesbürgern benennen zu dürfen.“

In einem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg wünschte das Ehepaar Barbara und Wolfgang Deuling nicht mit Aktivitäten der DDR-Staatssicherheit in Verbindung gebracht zu werden. Sie seien, erklärten sie, niemals wissentlich und willentlich in dessen Dienst getreten. Aus diesem Grund verlangten sie die Streichung aus der Publikation „Hauptverwaltung A. Aufgaben – Strukturen – Quellen“, in der die wichtigsten inoffiziellen Mitarbeiter in der Bundesrepublik Deutschland mindestens mit ihren Decknamen angeführt sind. Das Landgericht Hamburg erklärte sich für unzuständig, da der Autor Helmut Müller-Enbergs im dienstlichen Auftrag gehandelt habe, er als Privatperson nicht hätte angeklagt werden dürfen. In einem solchen Fall ist der Artikel 34 des Grundgesetzes wirksam. Denn für die ausgeübte Amtspflicht haftet grundsätzlich der Staat. Nach dem Beschluss des Landgerichts Hamburg zog das Ehepaar die Klage gegen Helmut Müller-Enbergs zurück. Es muss nun ebenso die Kosten für das Verfahren bzw. die einstweilige Verfügung tragen wie die Stasi-Unterlagenbehörde, die sich dem Begehren des Ehepaars unterworfen hat. Müller-Enbergs darf also weiterhin an der angegriffenen Ausführung festhalten.

Selbstverständlich sind nunmehr die Spenden zurückzuführen, doch fehlen hierzu die Verbindungsdaten (Adresse bzw. Kontonummer) der Spender. Aus diesem Grund werden die Spender gebeten, sich zu melden über das Kontaktformular meiner homepage, vera-lengsfeld.de. Die Spender sind: Nicolas W. 25 Euro, Friedrich H. 25 Euro, Rainer B. 25 Euro, Heinz W. 30 Euro, Pansie B. 50 Euro, Barbara von G. 50 Euro, Wolfgang S. 100 Euro, Lars K. 25 Euro, Tilmann H. 50 Euro, Hans M. 50 Euro, Gennadiy R. 50 Euro, Axel A. 100 Euro, Annemone A. 20 Euro und Thomas W. 100 Euro.

Sollte es noch mehr Spender gegeben haben, möchten die sich ebenfalls melden.

Spenden, die wir nicht zurückführen können, würden wir für einen Pflegevertrag des Grabes von Charly Rau, dem langjährigsten politischen Gefangenen der DDR verwenden.

 

Beitrag erschien auch auf achgut.com

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