Klagewelle befürchtet

Eine Klagewelle vonseiten der Eltern gegen die Kommunen wird befürchtet, weil diese den bis  August 2013 geforderten Krippen-Ausbau nicht bewältigt haben. Das dürfte spannend werden, denn die Gerichte können nur diejenigen belangen, die gegen das Recht verstoßen.

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Wenn das Tagesbetreuungsausbaugesetz ( TAG 11. 11. 2007 ) aber selbst gegen gültiges Recht, also wider die Artikel 3 GG ( Gleichbehandlung aller Bürger) und Art. 6 GG ( Recht und Pflicht der Eltern auf Betreuung ihrer Kinder) verstößt, dann entfällt die irrige Annahme, der Staat habe seine „Kernaufgabe“ vernachlässigt. Kinderbetreuung ist  n i c h t  die  Kernaufgabe des Staates, er kann sie höchstens fördern, mehr nicht.

Dabei muss erstens aber gewährleistet sein, dass  a l l e  Eltern und ihre jeweiligen  Betreuungsalternativen gleichbehandelt werden. Genau gegen diese Gleichbehandlung verstößt das TAG durch achtfache Bezuschussung (gegenüber dem beschlossenen Betreuungsgeld von 100 / 150 Euro) von Krippenplätzen in unerträglichem Maße.

Zweitens: Nicht umsonst, nämlich aus berechtigter Furcht vor staatlicher Indoktrinierung, übergaben die Väter des Grundgesetzes ausschließlich den Eltern, und nicht dem Staat, diese Verantwortung. Allein elterliche Zuständigkeit garantiert eine horizontale und vertikale Pluralität einer funktionierenden demokratischen Gesellschaft.

Meines Wissens ist das Grundgesetz bis heute nicht außer Kraft gesetzt worden, wenn auch ein deutlicher grün-roter Trend zu erkennen ist, die gesellschaftlichen Lebensräume mehr und mehr zu verstaatlichen, was gemeinhin Sozialismus genannt wird.

Elterngerechtigkeit.RV

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