"Kinderrechte" in die Verfassung?

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Keine Staatserziehung durch „Kinderrechte“ !

Ein Thema, das in kleiner werdenden Abständen immer wieder neu gesetzt wird, ist die Forderung, sogenannte „Kinderrechte“ in Landesverfassungen und ins Grundgesetz aufzunehmen.

Klingt gut, „kommt“ gut, ist aber nicht gut.

Denn wer diese Forderung bis zum Ende durchdenkt, erkennt bald: sie ist nicht nur überflüssig, sondern gefährlich.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“

Kinder sind, weil sie Menschen sind, selbstverständlich in ihrer Würde unantastbar (Art. 1 GG), frei in der Entfaltung ihrer Persönlichkeit (Art. 2 GG) und haben ein Recht auf Erziehung durch ihre Eltern (ergibt sich aus Art. 6 GG). Sie stehen damit vollständig unter dem Schutz der Verfassung von Anfang an.

Kein einziges Kind wird durch sogenannte „Kinderrechte“ in der Verfassung besser vor Vernachlässigung und Misshandlung geschützt.

„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“

Allerdings würde durch sogenannte „Kinderrechte“ in der Verfassung der Staat gleichrangig als „Erziehungsberechtigter“ neben die Eltern gestellt. Dadurch könnte der Staat sich anmaßen, weit über sein Wächteramt hinaus, tief in alle Familien hineinzuregieren. Das Elternrecht würde ausgehebelt.

Bleiben wir also standhaft beim NEIN gegenüber dergleichen Verfassungsänderungsansinnen!

Denn Elternrecht ist Bürgerrecht.

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