Kinderehen

Veröffentlicht:
von

Ein Kommentator hat mich darauf gebracht, und mir nahelegen wollen ein  Burkaverbot sei auf die gleiche Stufe zu stellen wie die Kinderehe. Nun neugierig wie ich bin, habe ich mal geschaut was denn unser Gesetz so hergibt - und bin fündig geworden:

dejure.org/gesetze/BGB/1303.html

Ich stelle den mal hier als Zitat ein:

§ 1303 Ehemündigkeit

(1) Eine Ehe soll nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.

(2) Das Familiengericht kann auf Antrag von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehegatte volljährig ist.

(3) Widerspricht der gesetzliche Vertreter des Antragstellers oder ein sonstiger Inhaber der Personensorge dem Antrag, so darf das Familiengericht die Befreiung nur erteilen, wenn der Widerspruch nicht auf triftigen Gründen beruht.

(4) Erteilt das Familiengericht die Befreiung nach Absatz 2, so bedarf der Antragsteller zur Eingehung der Ehe nicht mehr der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder eines sonstigen Inhabers der Personensorge.

 

Also grundsätzlich mal ab 18, mit Ausnahmen wenn es den staatlichen Angestellten  so gefällt. Also kurz: Kinderehen sind in D grundsätzlich möglich.  Jetzt wäre es halt nur noch interssant zu wissen was gilt wenn ein verheirateter Asylant mit seiner Frau oder seinem Mann anreist wenn dieser U-16 ist. Sollte es da zu sexuellen Kontakten gekommen sein, wäre wohl der Ältere evtl. fällig für das Gefängnis. Dazu fand ich das hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/wann-ist-sex-mit-minderjaehrigen-strafbar_020444.html

Ich führe mal hier die Wikpedia auch mit als Quelle an: https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter #Schutzalter_14_Jahre Ich zitiere auch von dort einen Abschnitt:

"Mit Ausnahme der nachfolgend genannten Sonderfälle liegt das Schutzalter in Deutschland gemäß § 176 StGB bei 14 Jahren. Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind in Deutschland als sexueller Missbrauch von Kindern generell verboten. Strafrechtlich verantwortlich ist diesbezüglich jeder mindestens 14 Jahre alte Täter; der Versuch ist strafbar. Es gab im Jahre 2003 über 2800 aufgrund von § 176 StGB verurteilte Personen."

 

Die Ausnahmen werden nicht behandelt aber egal. Lesen Sie das durch stellen Sie auch fest: Sollten sich zwei 14 Jährige sexuelle betätigen gibt es anscheinend keine Strafe, sobald einer der beiden 15 wird ist dasselbe strafbewehrt.  Kurz sollte jemand mit einem unter 15 Jahre alten Partner hier auftauchen und selber über 15 sein, begeht er nach unserem Gesetz sexuellen Mißbrauch.


Damit ist auch klar, Kinderehen mit unter 15 jährigen Partnern sind strafbar. Ehen mit Kindern über 16 Jahre können evtl wieder straffrei sein. 

Das StgB gibt dafür her: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__182.html

Ich denke damit ist alles "klar"...

Für die Inhalte der Blogs und Kolumnen sind die jeweiligen Blogger verantwortlich. Die Beiträge der Blogger und Gastautoren geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: H.von Bugenhagen

Na iss denn dass...
Tolle sache wenn Kinder oder Jugendliche mit 14-16 heiraten dürfen und können.Sie sind ja schon reif und erfahren.Wozu brauchen die eine Schulbildung oder eine Ausbildung wenn sie mit 16 schon 4 Kinder haben.Mit 20 dann 6 oder 8 Kinder.Dann können die ersten ja schon wieder heiraten.Man gut das es hier Kindergeld gibt ,der Mann alleine könnte die Lebenshaltungskosten ohne Schulbildung und Ausbildung nur noch als Krimineller oder Drogen Kurier stemmen..
Aber sonst ...warum nicht...die Eltern können die Kinder ja immer noch verkaufen oder????Und überhaubt...wer braucht schon gebildete Bürger wenn das Gebären so wunderbar läuft.

Gravatar: H.Roth

@ FDominicus

Zitat: Sie können Sie gerne Jugendliche nennen aber diese "Unterscheidung" ist in meinen Augen künstlich. Ist so wie "ein bisschen" erwachsen.

Sehe ich auch so. Der Teenagerkult ist eine moderne und sehr unatürliche Erscheinung, die den jungen Menschen mehr schadet als nutzt. Es wird ihnen zu viel Zeit gewährt, in der sie keine Verantwortung lernen müssen. Das kann böse Folgen für das ganze Leben haben. Ich freue mich immer wieder, wenn ich verantwortungsbewußte Menschen in Deutschland treffe, die jünger als 18 sind. Das ist eine echte Seltenheit geworden.

Gravatar: H.Roth

@ Dirk S.

Nicht nur die Medizin hat uns mehr Lebensjahre möglich gemacht, sondern auch die Arbeitsentlastung durch Technik. Die Ernährung in Wohlstandsgebieten dagegen, ist eher ein Faktor, der lebensverkürzend zu werten ist, da der Körper einen kleinen Mangel besser verarbeitet, als großen Überfluss. Aber das nur nebenbei. Der erste Abschnitt meines Kommentars war natürlich nicht ernst gemeint. Wobei es ja doch vorgekommen sein soll, dass dem Ehegatten kein Giftbecher, stattdessen täglich Gemüse serviert wurde, was ja eindeutig eine lebensverlängernde Maßnahme ist! :-)

Ansonsten, Danke für Ihre wertvollen Ergänzungen, das o.g. Thema bietet in der Tat viel Diskussionsstoff.

Und es ist ja tröstlich zu wissen, dass zumindest Sie, ich und andere sich darüber ernsthaft Gedanken machen, wenn schon nicht der Gesetzgeber. Und wenn Letzgenannter doch etwas tut, dann doch recht selten etwas Vernünftiges. Mein Argwohn zumindest ist wachsam!

Gravatar: Dirk S

@ H.Roth

Zitat:" Umgekehrt hängt auch die Lebenserwartung mit dem Heiratsalter zusammen. "

Nicht wirklich. Die Lebenserwartung hängt vor allem mit Hygiene, medizinischer Versorung und Nahrungssicherheit zusammmen. Sir Alexander Fleming hat uns rund 20 Jahre mehr Lebenszeit beschehrt. Und das nicht nur im Durchschnitt.

Zitat:"Studien dazu wären auf jeden Fall sehr aufschlußreich! :-)"

Böse Stimmen sagen: Verheiratete leben nicht länger, es kommt ihnen nur länger vor.

Ordentliche Studien zu dem Thema würde ich ehrlich gesagt weniger erwarten.Dazu ist das ein Thema, was zu sehr durch "Ergebniswünsche" besetzt ist.

Zitat:"Die Lebenserwartung ist in früheren Zeiten sicher nicht der primäre Grund gewesen, um früh zu heiraten."

Der Hauptgrund war es sichlich nicht. Aber es fällt schon auf, dass sich mit zunehmender Lebenserwartung auch das Heiratsalter nach hinten verschoben hat.

Zitat:"Entscheidend war (und ist) wann ein Mensch in einer Kultur als Erwachsener gilt. "

Korrekt. Also wann jemand in den Kreis der Erwachsenen aufgenommen wird. Was übrigens gerade bei Frauen oftmals durch Heirat geschah.

Zitat:"Während wir Westeuropäer die Volljährigkeit (juristisch) bei 21 Jahren ansiedeln, "

Was allerdings recht willkürlich war und ist. Vor etwas längerer Zeit wurden Knaben mit 14 bis 16 in den Kreis der Krieger aufgenommen. Wobei damals die jungen Krieger die 21 oftmals nicht erreichten.

Zitat:"haben junge Menschen in anderen Kulturen schon mit 14 oder 16 Jahren alles gelernt, um (auch materiell) Verantwortung für eine Familie übernehmen zu können. "

Ja, das ist auch ein Faktor. Aber auch der korrelliert sehr schön mit der Lebenserwartung. Mit zunehmender materieller Kultur stieg auch die Lebenserwartung.

Zitat:"Die Dauer der Ausbildung war und ist immer noch ein entscheidender Aspekt für das Heiratsalter. "

Auf individueller Ebene ja, man muss sich schließlich eine Familie leisten könne. Auf gesellschaftlicher Ebene eher weniger, das gilt eher der Zeitpunkt, an dem ein typisches Gesellschaftsmitglied die Verantwortung tragen kann.

Zitat:"Biologisch gesehen (und das haben viele Kulturen so gehandhabt) ist jedoch die Geschlechtsreife der Zeitpunkt, ab dem ein Mensch zu den Erwachsenen gehört und eine Familie gründen kann."

Richtig. Ist ja auch praktisch dies so zu handhaben. Vor allem bei jungen Frauen, bei jungen Männern gab es oftmals Proben und Riten zu überstehen, die den Nachweis der Mannbarkeit erbringen sollten. Wobei bei Eheschließungen das alles keinen Einfluss haben muss. So wie in Indien (inoffizielles Heiratsalter: 5 bis 7).

Zitat:"Dies soll kein Plädoyer für Kinderehen sein."

Ich habe Sie auch nicht so verstanden. Wir betreiben doch gerade eine rein akademischen Diskussion über die Zusammenhänge von Heiratsalter, Lebenserwartung und (materieller) Kultur. Vielleicht sollten wir uns das als Forschungsprojekt von der DFG fördern lassen ;-) .

Zitat:"Also: entweder der Staat setzt das gesetzliche Heiratsalter für alle herab (was ich nicht wünsche) oder alle halten sich an die hier geltenden Vorgaben. "

Die es so nicht gibt. Das BGB gibt nur vor, ab welchen Alter die Ehe in seinem Geltungsbereich eingegangen werden darf, nicht, wie mit im Ausland geschlossenen bestehenden Ehen zu verfahren ist. Und das ist doch das eigentliche Problem. Der Umgang mit im Ausland geschlossenen bestehenden Ehen bedarf einer gesetzlichen Regelung, da diese Ehen mit unseren Vorstellungen und teilweise mit Gesetzen kollidieren können. Da ist der Gesetzgeber gefordert. Und der ist entweder untätig oder wartet auf eine göttliche Eingebung. Wie auch immer, das Problem besteht und muss gelöst werden. Letztendlich per Gesetz.

Lösungsorientierte Grüße,

Dirk S

Gravatar: FDominicus

Danke an Dirk S. für die Ausführungen, ich gehe davon aus ist schon alles so in Ordnung, ändert aber nichts daran, daß Jugendehen "drin" sind und ändert auch nichts daran ob die Grenze nach unten oder oben verschoben werden kann. Einen Nachweis über die "Reife" von 14 jährigen, ist doch relativ beliebig. Ich befürchte es gibt einige in dem Alter die schon mehr mitmachen mußten als viele Ü-60 er.

Herr Roth bringt es m.E schon auf den Punkt, eigentlich ist die Geschlechtsreife der "Wendpunkt". Ich brauche das aber nicht weiter ausführen, weil es beweisbar in Ordnung geht wenn 16 - jährige heiraten. Sie können Sie gerne Jugendliche nennen aber diese "Unterscheidung" ist in meinen Augen künstlich. Ist so wie "ein bisschen" erwachsen. Kann man so sehen, mußü man aber m.E nicht.

Davon abgsesehen würden sich die Zeiten massiv ändern und Menschen an die Grenze des Aussterbens kommen, dann wäre jedes Frau die gebären kann auch dran - egal wie alt oder jung.

So weit sind wir ja nicht daher kann man wohl von kulturellen Altersebenen reden. Und ok ja 16 ist Jugendlich, also sind Jugendehen im Grunde in D möglich und auch erlaubt.

Und genauso ist jeder der hier mit einem 15 jährigen Partner antanzt ein Verbrecher. Nach unseren Gesetzen...

Gravatar: H.Roth

@ Dirk S.

"Das Heiratsalter hängt auch durchaus mit der Lebenserwartung zusammen."

Umgekehrt hängt auch die Lebenserwartung mit dem Heiratsalter zusammen. Behaupte ich. Studien dazu wären auf jeden Fall sehr aufschlußreich! :-)

Die Lebenserwartung ist in früheren Zeiten sicher nicht der primäre Grund gewesen, um früh zu heiraten. Entscheidend war (und ist) wann ein Mensch in einer Kultur als Erwachsener gilt. Während wir Westeuropäer die Volljährigkeit (juristisch) bei 21 Jahren ansiedeln, und dem jungen Menschen eine "Teenagerzeit" als Übergangszeit zum Erwachsenwerden eingestehen, haben junge Menschen in anderen Kulturen schon mit 14 oder 16 Jahren alles gelernt, um (auch materiell) Verantwortung für eine Familie übernehmen zu können. Ich habe einige Jahre in einem Zigeunerdorf in Rumänien gelebt, und kann mit Sicherheit sagen, dass ein 14-jähriges Mädchen dort zwar nicht viel Schulbildung hat, aber durch das Leben in der Großfamilie die Reife hat, selbst ein Kind zu versorgen. Ebenso müssen dort junge Männer mit 16 ihren Lebensunterhalt schon selbst verdienen, meist in der Landwirtschaft, wofür auch nicht viel Schulbildung nötig ist.

Die Dauer der Ausbildung war und ist immer noch ein entscheidender Aspekt für das Heiratsalter. Biologisch gesehen (und das haben viele Kulturen so gehandhabt) ist jedoch die Geschlechtsreife der Zeitpunkt, ab dem ein Mensch zu den Erwachsenen gehört und eine Familie gründen kann.
Dies soll kein Plädoyer für Kinderehen sein.

Also: entweder der Staat setzt das gesetzliche Heiratsalter für alle herab (was ich nicht wünsche) oder alle halten sich an die hier geltenden Vorgaben. Ohne Ausnahmen.

Gravatar: Dirk S

@ FDominicus

Zitat:"Scheint mir spitzfindig Jugendliche nicht mehr als Kinder bezeichnen zu dürfen."

Es ist juristisch definiert. Denn Jugendliche sind, im Gegensatz zu Kindern, strafmündig (wenn auch unter Jugendstrafrecht). Dazu kommen noch die Religionsmündigkeit und weitere Rechte. Es besteht juristisch ein recht großer Unterschied zwischen Jugendlichen und Kindern.

Zitat:"Und nun ja wo diese Grenze liegt ist ja wohl auch politisch entschieden worden."

Jain. Die 14-Jahre-Grenze ist eher so eine historisch gewachsenen Grenze. Wobei in den meisten Ländern, die juristisch zwischen Kindern und Jugendlichen unterscheiden, die Grenze in diesem Bereich liegt. Hängt wohl damit zusammen, dass in alter Zeit in diesem Alter der Übergang vom Knaben zum Mann (und damit Krieger) stattfand.

Übrigens wurde früher (Mittelalter) im Gebiet des heutigen DEs mit ungefähr 14 geheiratet. Und die alten Römer haben ihre Töchter mit 12 verheiratet.
Das Heiratsalter hängt auch durchaus mit der Lebenserwartung zusammen. Ist die niedrig, wird früh geheiratet. Idt die lang, spät bis gar nicht.

Zitat:"Somit lässt sich die Grenze wohl recht "beliebig" nach unten oder oben verschieben."

Ähm, nein. Dazu müsste nachgewiesen werden, dass heute 14-jährige unreifer sind als früher (wenn man die Grenze nach oben verschieben will) oder die jungen Menschen früher die Reife eines früheren 14-jährigen erreichen (Grenze nach unten). Und das wird sich niemand antun wollen.

Zitat:"Aber gut Jugendehen sind erlaubt wenn es den Gerichten so gefällt. Ist das "besser"?"

Jugendehen dürfen in DE nur in Aunahmefällen geschlossen werden. Und was im Ausland legal geschlossene Ehen betrifft: Es existiert in diesem Bereich anscheinend keine Rechtsregelung, weder durch Gesetz noch durch höchstrichterliche Rechtsprechung.

Und wie schon geschrieben, es muss eigentlich ein Gesetz her. Aber unsere Regierung verzichtet darauf, weil anscheinend niemand sie vor sich her treibt. Bleibt nur zu hoffen, dass es bald eine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt.
Ich persönlich würde es sogar begrüßen, wenn diese die Sharia-Ehen als nicht verboten ansieht. Denn dann gibt es (hoffendlich) einen Aufschrei und unsere "Wir-ignorieren-Probleme-bis-es-nicht-mehr-geht"-Regierung bekommt den wohlverdienten Tritt in den Hintern. Und wenn der Aufschrei ausbleibt, egal. Dann haben wir es in DE auch nicht besser verdient.

Verdiente Grüße,

Dirk S

Gravatar: H.von Bugenhagen

@H.Roth
Im Osten-Morgenland ist das ja auch an der Tagesordnung ,hat aber nichts im Westen Verloren.Wer dennoch dafür ist ist krank.Sonst stehen demnächst 8 Jährige am Straßenstrich und in den Bordellen so wie in Indien und Bangladesh. Bei Zigeuner ist das schon seit Jahrhunderten Inzucht.Wer Kinder Sex braucht soll Urlaub in Thailand machen ohne sich erwischen zu lassen(Todesstrafe genauso wie für Drogen)

Gravatar: H.Roth

@ H.von Bugenhagen 25.08.2016 - 20:53

Es gibt auch in Europa eine Ethnie, bei der Kinderehen ganz normal sind. Sie nennen sich selbst Zigeuner, und 14 Jahre (und auch schon früher) ist für Mädchen ein gängiges Alter um mit dem (meist zahlreichen) Nachwuchs zu beginnen. So zumindest der aktuelle Stand in den ländlichen Gebieten Osteuropas.

Gravatar: H.von Bugenhagen

Wir brauchen also das Gesetz das Zwangsehen unter Strafe stellt.Viele Weibliche Kinder oder Jugendliche werden nicht gefragt ob sie den Mann heiraten möchten,manche werden sogar dem Zukünftigen verkauft.Eine Frau hat da weniger wert wie eine Milch Ziege.Hier sollte nach gearbeitet und den Pädophilen ein Riegel vorgeschoben werden.

Gravatar: FDominicus

Scheint mir spitzfindig Jugendliche nicht mehr als Kinder bezeichnen zu dürfen. Und nun ja wo diese Grenze liegt ist ja wohl auch politisch entschieden worden. Somit lässt sich die Grenze wohl recht "beliebig" nach unten oder oben verschieben.

Aber gut Jugendehen sind erlaubt wenn es den Gerichten so gefällt. Ist das "besser"?

Gravatar: H.von Bugenhagen

Kinderehen sind nur in Asien und im Morgenland zulässig, nirgendwo sonst auf der Welt.Außer man möchte sich mit irgendwelchen Stämmen in Borneo oder Amazonas vergleichen die mit Pfeil und Bogen jagen.Meist liegt es daran das die Herren zu klein bestückt sind,aber den Kindern dennoch schaden können.

Gravatar: Dirk S

Ein paar Anmerkungen:

Erst einmal: Nach Vollendung des 14. Lebensjahres heißt es nicht mehr Kind, sondern Jugendlicher. Somit darf in DE generell keine Kinderehe eingegangen werden.

Dieses Gesetz gilt nur in DE.

Im Gesetz steht, dass die Ehe eingegangen wird, also, dass hier in DE und damit im Gültigkeitsbereich des Gesetzes geheiratet wird. Das Gesetz schweigt sich hingegen über Ehen aus, die in einem anderen Land außerhalb des Gültigkeitsbereich des BGB eingegangen wurden und in dem Kinderehen erlaubt sind.

Und damit wären wir an dem Punkt angelangt, wo genau genommen der Gesetzgeber gefordert ist. Durch den massenhaften Zuzug von Menschen aus Ländern, in denen Kinderehen rechtskräftig eingegangen werden können (und wurden), ergibt sich ein dringlicher Gesetzgebungsbedarf. Worum sich unsere Regierung bis jetzt gedrückt hat und sich vermutlich auch in Zukunft drücken wird.

Somit gilt: Solange es weder ein Gesetz, das den Status von im Ausland geschlossene Kinderehen in DE regelt, noch eine höchstrichterliche Rechtssprechung gibt, solange sind im Ausland geschlossene Kinderehen in DE nicht ungültig! Es besteht de facto ein rechtlicher Schwebezustand.

Sollte es inzwischen Urteile zu dem Thema geben (und ich die verpasst haben), so wäre ich an Informationen zu diesen interessiert.

Anmerkende Grüße,

Dirk S

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang