Im Zweifel gegen die Eltern

Manuela Schwesig will ein Recht der Kinder gegen das Erziehungsrecht der Eltern konstruieren. Ein Generalverdacht par excellence!

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Sind Kinder keine Menschen? Das ist der erste von vielen Einwänden, der mir spontan einfiel, nachdem Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig aktuell einmal wieder die Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung forderte. Unsere Verfassung unterscheidet nämlich weder zwischen Alter noch Geschlecht eines Menschen in Artikel 1 Grundgesetz. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ steht dort in Absatz 1.

Da steht weder etwas vom Alter, noch von Größe, noch vom Geschlecht, nichts von geistiger oder körperlicher Verfassung. Einfach nur Mensch. Halten wir also fest: Es gibt keinen offensichtlichen oder zwingenden Grund, Kinder mit besonderen Rechten in der Verfassung noch einmal zusätzlich zu berücksichtigen, denn sie haben den vollen Schutz unseres Grundgesetzes sowieso.

Warum also diese Forderung nach besonderen Kinderrechten, die jetzt zwar aktuell von Frau Schwesig artikuliert wurde, von zahlreichen anderen Politikern aber ebenfalls in regelmäßigen Abständen gestellt wird aus unterschiedlichen, politischen Lagern? Nun, zunächst ist es opportun: Schutz und Rechte für Kinder zu fordern, wer mag da schon etwas dagegen haben? Liegen uns nicht allen die Kinder besonders am Herzen? Ja, es macht sich gut, etwas für Kinder zu tun, es ist so menschlich und herzerwärmend und politisch kaum angreifbar.

Das ist starker Tobak

Es lohnt also ein genauerer Blick, warum und in welchem Zusammenhang die Verankerung von Kinderrechten gefordert wird, gegen wessen Widerstand diese Rechte durchgesetzt werden sollen und wer den Kindern dazu verhelfen will. Frau Schwesig bezieht sich aktuell auf Kinder in Pflegefamilien, dort sollen sie mehr Schutz erfahren – vor den leiblichen Eltern. Jugendämter und Gerichte könnten sich dann bei ihren Entscheidungen, wo ein Kind leben soll, stärker nach dem Kindeswohl richten und nicht nach dem Vorrecht der Eltern, das im Grundgesetz verankert sei.

In einem Papier des Familienministeriums heißt es zusätzlich zu der Problematik: „Wirkt eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie nicht mehr als Heimkehr, sondern als Trennung einer nunmehr zu den Pflegeeltern hergestellten Eltern-Kind-Bindung, dann müssen wir diese Bindung schützen.“ Übersetzt in den Alltag bedeutet dies: Man will Kinderrechte so definieren, wie das Jugendamt es für sinnvoll hält und im Zweifel das im Grundgesetz festgeschriebene Erziehungsrecht der leiblichen Eltern einfacher umgehen können zugunsten der Pflegeeltern. Das ist starker Tobak, vor allem, wenn man weiß, dass sich in Deutschland die Zahl der Inobhutnahmen von Kindern durch das Jugendamt dramatisch zugenommen hat.

Allein bei den Kindern unter drei Jahren, die auf Verdacht aus den Familien genommen wurden, hat sich die Zahl zwischen 2000 und 2008 sogar verdoppelt. Insgesamt wurden im Jahr 2013 über 42.000 Kinder aus ihren Familien genommen.

Dazu muss man außerdem wissen, dass dies von den Jugendämtern sehr einfach und sehr schnell passieren kann, wenn das Amt meint, das Kindeswohl sei gefährdet. Da reicht ein Verdacht von Nachbarn. Den wenigsten Eltern ist vermutlich bekannt, dass seit 2008 für dies Verfahren die Beweislast umgedreht wurde. Sollten Sie also noch an den alten Grundsatz „in dubio pro reo“ glauben, sollten Sie sich in Bezug auf Ihre Erziehungsfähigkeit davon verabschieden, denn derzeit heißt es „im Zweifel gegen die Eltern“.

Früher musste das Jugendamt nachweisen, dass Sie schlechte Eltern sind und durfte dann erst die Kinder mit Gerichtsbeschluss aus den Familien nehmen. Heute darf das Jugendamt die Kinder erst einmal vorsorglich rausnehmen und zu Pflegeeltern geben, darf den Kontakt zu den leiblichen Eltern unterbinden und die Eltern müssen dann beweisen, dass sie sehr wohl gute Eltern sind.

Wie das in Abwesenheit der Kinder funktionieren soll, ist nicht nur mir ein Rätsel. Im Internet explodieren die Selbsthilfeseiten von Eltern, die versuchen, ihre Kinder wieder zurück zu bekommen. „Willkür“ der Jugendämter ist dabei ein gängiger Begriff. Widerstand gegen das Jugendamt wird dabei als „unkooperativ“ gewertet.

Es fehlt an Zeit und Personal

Nicht selten gewinnen die Eltern nach langwierigen Gerichtsverfahren. Was das für die Kinder und die Familien bedeutet und welcher seelische Schaden gerade bei den Kindern angerichtet wurde, kann sich jeder wohl selbst ausmalen. Selbst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat aus keinem Land mehr Fälle vorliegen, wo Eltern gegen Behörden auf Herausgabe ihrer Kinder klagen, als aus Deutschland.

Kein Wunder, in keinem anderen Land werden so viele Kinder weggenommen, obwohl Fachleute die Herausnahme von Kindern aus der Familie nur als „letztes Mittel“ empfehlen. Dazwischen gäbe es nämlich sehr viele andere Möglichkeiten, die kosten aber Zeit und Personal. Der gleiche Gerichtshof hat schon mehrfach die deutsche Praxis gerügt, bei der es keine Rechtsaufsicht über die Arbeit des Jugendamtes gibt, und dass die Verfahren zu lange dauern – verändert hat sich kaum etwas.

Mit diesem Hintergrund fordert also unsere Familienministerin, dass diese Fakten, die das Jugendamt schafft, dann im Zweifel auch noch gegen die leiblichen Eltern arbeiten. Hat man die Kinder lange genug bei Pflegeeltern untergebracht und haben sie eine Bindung zu den „neuen“ Eltern aufgebaut, weil das Gerichtsverfahren über Jahre hinausgezögert wurde, würde dies dazu führen, dass die Kinder noch weniger Chancen haben, wieder in ihre Ursprungsfamilie zurück zu kehren. Und das Ganze als „Kinderrecht“ in der Verfassung verankert. Na herzlichen Glückwunsch!

Erhellend zum Thema ist jedoch auch, was Manuela Schwesig im Jahr 2012 im Interview mit dem Deutschlandradio sagte. Damals stand die Nation unter Schock, weil in Hamburg die kleine Chantal bei ihren vom Jugendamt bestellten Pflegeeltern an einer Überdosis Methadon gestorben war. Bei den drogensüchtigen Pflegeeltern wohlgemerkt, nicht bei den leiblichen. Und was sagt da Frau Schwesig?: „Wir brauchen Kinderrechte im Grundgesetz. Das blockiert derzeit die Bundesregierung. Und das Betreuungsgeld, das gezahlt werden soll, ist auch eine Gefahr für den Kinderschutz“ – Das Betreuungsgeld ist also eine Gefahr für Kinder, weil sie dann zu Hause sind und nicht in einer Kita. Generalverdacht gegen Eltern par excellence!

Das Grundgesetz steht im Weg

Nein, ich will nicht kleinreden, dass es durchaus Eltern gibt, die sich nicht adäquat um ihre Kinder kümmern und dass die Gesellschaft hier eingreifen muss. Das gibt die aktuelle Rechtslage aber schon her. 42.000 Mal hat der Staat im vergangenen Jahr davon Gebrauch gemacht, ob berechtigt, ist eine andere Frage. Fakt ist: Wir haben Gesetze, die allen Kindern helfen können, neue Verfassungsrechte hätten aber auch der kleinen Chantal das Leben nicht gerettet. Aber vielleicht Jugendämter, denen nicht durch Überarbeitung der Fehler unterläuft, so ein Kind vom Regen in die Traufe zu bringen, nämlich zu drogenabhängigen Pflegeeltern.

Leider kennt man aber diese Rhetorik der angeblichen Kindeswohlgefährdung durch die eigenen Eltern nur allzu gut schon aus der Betreuungsgelddebatte. Nicht umsonst nennt die SPD das Betreuungsgeld konsequent „Fernhalteprämie“, weil Eltern ihre Kinder ja von wertvoller Bildung in der Kita „fernhalten“. Das schreit nach Fahrlässigkeit und Kindeswohlgefährdung.

Dass die SPD gerne eine Kitapflicht einführen würde, ist kein Geheimnis mehr, zu viele Genossen haben es bereits gefordert. Das Thema schleicht seit dem Jahr 2006 durch die SPD. Unter dem schönen Titel „Prüfung der Verbindlichkeit frühkindlicher staatlicher Förderung“.

hatte die damalige Berliner Justizsenatorin der SPD, Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit, in einem Gutachten ergründen lassen, ob man auch gegen den Willen der Eltern eine Kindergartenpflicht einführen kann. Ergebnis: Man kann nicht, denn das Erziehungsrecht der Eltern aus Artikel 6,2 Grundgesetz steht dem im Wege. Es sei denn, man macht aus der Kita eine Bildungsstätte, dann wäre es auch gegen den Willen der Eltern analog der Schulpflicht durchsetzbar. Dass der Wind heute in Sachen Kinderrechte leider erneut aus der Richtung gesetzliche Kitapflicht weht, bestätigt auch, was Schwesigs Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Dr. Ralf Kleindiek, erst im Juni von sich gab.

Er befürworte die Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung, weil Kinder und Jugendliche „das Recht auf Förderung ihrer Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung ihrer Persönlichkeit sowie auf Schutz und Beteiligung“ hätten. Was er damit genau meint, folgt sogleich: „Dazu gehört, Kinder früh entsprechend ihrer Bedarfe zu fördern und ihnen Raum für gemeinsames Lernen mit Gleichaltrigen zu bieten. Der Ausbau der Kindertagesbetreuung und verbindliche, einheitliche Qualitätsstandards für die Betreuungsangebote sind ein zentraler Baustein dieser Förderung.“

Setzen wir also zusammen: Kinder sollen das Recht haben auf Förderung, die insbesondere nicht etwa durch ihre Eltern, sondern „zentral“ durch Kindertagesbetreuung realisiert wird. Das Ganze als Verfassungsrecht, das im Zweifel das Elternrecht aushebelt, schließlich geht es doch um das Kindeswohl! Eltern, die ihrem Kind diese „Beteiligung“ und „Förderung“ in der „Kindertagesstätte“ vorenthalten, wären also automatisch dem Vorwurf ausgesetzt, sie würden ihrem Kind ein Verfassungsrecht vorenthalten. So einfach lässt sich ein Recht der Kinder gegen das Erziehungsrecht der Eltern konstruieren.

Was hier also als Kinderrechte in die Verfassung so harmlos und wohlmeinend daher kommt ist in Wahrheit das Aushebeln des grundgesetzlich garantierten Erziehungsrechtes der Eltern. Die Kinderrechte, die hier gemeint sind, sollen im Zweifel durch das Jugendamt gegen den Willen der Eltern durchgesetzt werden. Der Staat als Anwalt der Kinder gegen ihre eigenen Eltern, wobei nicht etwa die Eltern, sondern der Staat selbst das Kindeswohl definiert. So hatte es Frau Schwesig übrigens in dem Deutschlandradiointerview ja auch formuliert: „Wir müssen die Kinderrechte im Grundgesetz verankern. Oftmals sind Elternrechte oder andere Rechte höher als die Kinderrechte. Das halte ich für falsch.“ Und sehen Sie Frau Schwesig, das ist wohl der Unterschied: Ich halte das für richtig.

Beitrag erschien zuerst auf: theeuropean.de

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Angelika Balhas

Ich habe diesem Syndikat nicht nur Kinderschändung nach gewiesen und meine Kinder werden trotzdem nicht aus dieser Hölle entlassen. Es gibt wohl kein Gericht mehr, daß auch nur ansatzweise mit den deutschen Gesetzen und einer Rechtsprechung zu tun haben.
Mein Fall mit Beweisen und Vorgehendsweisen ist auf facebook ein zu sehen: Angelika Balhas (die Seite ohne Profilbild)

Gravatar: Martha

Wir bösen Eltern haben es nicht anders verdient. Wir sind überaus verklemmt und darum verhindern wir die frühkindliche sexuelle Entfaltung unserer Kinder, indem wir ihnen Unterricht über Sexualpraktiken, promiskuitive und tabulose Sexualität und jegliche sexuelle Beziehungen zu Kindern und Erwachsenen (von denen sie ohne Zweifel sehr viel lernen würden) vorenthalten. Da die pädophilen Sexualwissenschaftler wie Kinsey uns schon längst bewiesen haben, dass Kinder sexuelle Wesen sein können, wenn man sie "fördert". Kinsey hat es schließlich an Kindern getestet. Die Nerven an den Geschlechtsteilen funktionieren, also dürfen die verklemmten Eltern in ihrer Beschränktheit nichts zu sagen haben. Die Pädophilen in Wissenschaft und Politik wissen es einfach besser was gut für unsere Kinder ist. Mithilfe der Abtreibungslobby setzten sie Ihre Ziele durch.
Schwangerschaft un d Geschlechtskrankheiten, ach was dafür gibt es doch Verhütungsmittel und Abtreibung. Nebenwirkungen irrelevant, wir sind doch modern und das Vergnügen ist wichtiger als psychische und physische Gesundheit. Bald wird es noch moderner, wenn die Mädchen mit 9 schon den Verhütungschip eingepflanzt haben sollen, damit sie ihre Sexualität ausleben können. Natürlich dürfen wir Eltern bis dahin nicht mehr eingreifen können. Ggf. Mittels Rechten wie Kindesentzug.

http://www.katholisches.info/2011/06/28/eu-studie-je-mehr-und-je-fruher-sexualerziehung-desto-mehr-geschlechtskrankheiten/

http://www.katholisches.info/2010/06/28/geschlechtskrankheiten-86-prozent-gehoren-zu-risikogruppen-von-homosexuellen-und-swingern/

http://www.katholisches.info/2014/06/14/bekenntnisse-einer-ex-abtreiberin-alles-beginnt-mit-der-schulsexualerziehung/

http://www.katholisches.info/2014/06/23/uno-greift-katholische-kirche-an-und-akkreditiert-paedophile-organisationen/

Gravatar: Bärbel Fischer

Sehr geehrte Frau Schwesig!

Kinderrechte in die Verfassung! Das klingt wunderbar, gerade wo es Kinder in Deutschland besonders schwer haben. Denn sie geraten wegen der hohen Sozialabgaben, die ihre Eltern leisten müssen, zunehmend in Armut. Zudem müssen sie viele Stunden am Tag außerhalb des Elternhauses zubringen, weil ihre Eltern sich tagsüber nicht mehr um sie kümmern können, sondern ausschließlich um ihren Erwerb. Was liegt da näher, als "vorrangige Bedeutung für die Interessen der Kinder" und die "Unterstützung durch den Staat" zu fordern?
Leider haben diese, durch Sie, Frau Schwesig erhobenen Forderungen einen fundamentalen Fehler, denn Sie übertragen elterliche Verantwortung auf den Staat, obwohl das Grundgesetz aus bitteren historischen Erfahrungen den Erziehungsauftrag unmissverständlich und eindeutig den Eltern zuweist ( Art. 6 GG ). Dieser Artikel schließt ein, dass Eltern ihre Kinder vor ungewollten Einflüssen schützen müssen.

„Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.“ Ich frage: Wer bestimmt, wie die “bestmögliche Entfaltung” aussieht, die Eltern oder die jeweilige Bundesregierung?

„Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.“ Ich frage: Wer entscheidet über die „angemessene Weise“, die Eltern oder die jeweilige Bundesregierung?

„Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.“ Ich frage: Was versteht die jeweilige Bundesregierung unter “Unterstützung”? Die meisten  Eltern wollen gar nicht unterstützt werden!

„Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.“ Ich frage: Wer definiert das “Kindeswohl”? Ist das Sache der Eltern, oder bestimmt die jeweilige Bundesregierung, was allen Kindern zum Wohl zu gereichen hat?

Sehr geehrte Frau Schwesig, alle diese Forderungen sind bereits mit Artikel 6 GG abgedeckt und daher überflüssig.  Einmal in der Bundesverfassung festgeschrieben, öffnen solchermaßen  dehnbare Forderungen parteipolitischer Beeinflussung der Kinder, durch Regierungen jedweder Couleur, ganz legal Tür und Tor. Diese Festschreibung würde bedeuten, dass jede Regierung die Macht bekäme, ihre schwarz-rot-grün-gelb-braunen Zugriffe auf Schulen, Kindergärten und Tagesstätten zu legalisieren. Böse Zungen behaupten sogar, dass die geplante Verfassungserweiterung genau diesem Zweck dienen soll!  Frau Honecker lässt grüßen!

Anstatt manipulierbare „Kinderrechte“ in die Verfassung aufzunehmen, bittet die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT Sie als Familienministerin, dafür zu sorgen, dass die sozialpolitischen Ursachen von Kinder-und Familienarmut beseitigt werden. Der Zwang zur Erwerbsarbeit beider Eltern ist die unerträgliche Ursache von Verlassenheitsängsten bei Kindern. Wenn schon "Unterstützung", dann bitte durch eine Politik, die Eltern nicht mehr schröpft als Nichteltern. Um Kindern zu helfen, muss man die Eltern stärken, ihnen die nötige Zeit und die nötigen Mittel belassen, damit sie ihre Aufgaben erfüllen können. 

Im Auftrag der ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT, die  Hunderte von Kindern und ihre Eltern vertritt, fordere ich Sie auf, von Ihrem oben erwähnten Plan abzulassen, damit sich die schrecklichen Fehler vergangener Epochen nicht wiederholen.
Bärbel Fischer

Gravatar: S. Schmidt

Hallo Frau Kelle,
Ihre Sorge, dass Jugendämter leichtfertig Kinder Inobhut nehmen, ist unzutreffend. Ich arbeite viele Jahre in diesem Bereich und habe es äußerst selten erlebt. Es dauert sehr, sehr lange bis dieser Schritt in Erwägung gezogen wird, nicht zu letzt, weil Fremdunterbringung sehr hohe Kosten verursacht und zuvor alle anderen Hilfsangebote probiert werden müssen. Hier wäre es manchmal tatsächlich im Interesse des Kindeswohls, wenn schneller eingegriffen würde.

Mit freundlichen Grüßen
S. Schmidt

Gravatar: Eva-Maria Paul

Dass der Staat Geld benötigt, um seine vielfältigen Aufgaben zu erfüllen, ist unbestritten.
Doch wofür er dieses Geld ausgibt, findet nicht immer unsere Zustimmung und wir haben keinerlei Einfluss darauf.
Wüssten wir diesbezüglich alles, würden uns vermutlich die Haare zu Berge stehen.

Wogegen ich mich wehre, ist der übergroße Einfluss, den Politiker, wirtschaftliche und gesellschaftliche Eliten, einflussreiche Lobbygruppen haben.
Sie versuchen, diesen Einfluss selbst schon bis in die Kindergärten und Schulen auszuweiten (z.B. Gender).
Erwachsene wie Kinder sollen so in ihrem Denken und Handeln gesteuert (manipuliert?) werden, wie es jenen nützlich erscheint und ihren Interessen dient.
Sich die Freiheit zu nehmen, eigenständig denken, beurteilen und handeln zu wollen, soweit es irgend geht, das scheint mir sehr wichtig in heutigen Zeiten.

Gravatar: Rosebrock

Da passt genau der "Fall" der christlichen Gemeinschaft "12 Stämme" dazu, gegen die eine mediale Kampagne, beflügelt von RTL-"Enthüllungsjournalist" und einigen frustrierten Aussteigern läuft. Die Kinder der Gemeinschaft sind vor fast einem Jahr vom Jugendamt weggenommen worden. Ich setze mich aktuell für eine kritische Betrachtung dieser "Quellenlage" und Wieder-Zusammenführung der Familien ein. http://www.glmk.de/2014/08/18/12-staemme-es-wird-zeit-dass-sich-etwas-tut-hinterfragende-analyse/

Gravatar: Karin Weber

Die Wiedereinführung des Menschenrechtes "Unschuldsvermutung" in Deutschland wird es mit den Altlastenparteien nicht geben. Gerade arbeitet BJM Heiko Maas (SPD) am europäischen Ausbau des Gewaltschutzgesetzes (gewollte Umkehr der Unschuldsvermutung zu Ungunsten von Männern!)

http://www.jm.nrw.de/JM/Presse/dpa_ticker/DPA_1308/index.php

Aktuell sind vom BKA die "Opferzahlen 2013" herausgekommen. Schauen Sie mal unter Pkt. 6.1 die Verteilung der Geschlechter an. Sie haben den Fall "Horst Arnold" angeführt.

http://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2013/pks2013ImkBericht,templateId=raw,property=publicationFile.pdf//pks2013ImkBericht.pdf

Trotzdessen Männer mehrheitlich Opfer sind, gibt es nicht ein einziges Männergewaltschutzhaus. Dagegen aber ca. 500 staatliche Frauenhäuser. Die "Unwucht" der Opferzahlen bei sexuellen Straftaten, kann man aus meiner Sicht auf Falschbeschuldigungen zurückführen. Jeder weiß, dass dies eine beliebte Erstschlagswaffe in Trennungsphasen ist. Frauen erbeuten damit problemlos die Wohnung und die Kinder.

Aber wir machen jetzt mal einen Sprung rüber zu unseren Gender-Freunden:

http://www.fg-gender.de/wp-content/uploads/2014/07/stellungnahme_fg_gender_230714.pdf

Ich zitiere aus diesem "Gender-Brandbrief" einmal:

>> .. , als Teil einer demokratischen, gerade dem Nichtanerkannten und Prekären verpflichteten Gesellschaft. <<

Soso, die Genderistinnen fühlen sich also dem "Prekären" verpflichtet. Warum sprechen die dann nicht über "männliche Obdachlosigkeit" oder "weibliche Gewalt gegen Frauen"? Weil es keine "weiblichen Probleme" sind? :-)

Sehr geehrter Herr Dr. Brosowski, in diesem Gesamtkontext muss man auch die Abschaffung der Unschuldsvermutung in Deutschland begreifen. Ein schleichender Vorgang mit dem Ziele der Spaltung der Gesellschaft. Mit dem Prinzip "Spalte & herrsche" garantiert die politische Klasse sich selbst, dass sie auch weiterhin sich ungestört tagtäglich am Troge des Volksvermögens sich besinnungslos fressen können.

Es liegt an uns vernünftigen Menschen, diesem ruinösen und volksfeindlichem Treiben ein Ende zu setzen und wieder eine menschliche Gesellschaft aufzubauen. An den Folgen des Merkel-Regimes werden noch Generationen zu tragen haben.

Gravatar: Eva-Maria Paul

2x mein Kommentar erschienen.
Pardon, ich wusste nicht, dass über das Wochenende Kommentare nicht veröffentlich werden.
Ich dachte, es läge an meinen mangelnden Fertigkeiten und machte daher einen weiteren Versuch.

Dr. Gerd Brosowski:
Ihre Schilderung des Schicksals von Lehrer Arnold ist wichtig und darüberhinaus erschütternd.
Aufgrund fehlerhafter Entscheidungen von Behörden und Institutionen endet ein Leben unnötig tragisch.
Was muss dieser Mann innerlich gelitten haben?

Gravatar: Eva-Maria Paul

Der Staat will die Kontrolle über seine Bürger, je früher, desto besser!
Er ist an unkritischen, fügsamen und darüberhinaus an braven Konsumenten interessiert.
Gute Eltern vermitteln ihren Kindern neben Liebe, Sicherheit und Geborgenheit, ethischem Denken -und/oder den Glauben an Gott- auch Werte und Einstellungen.
Welche das sind, darauf hat er keinen Einfluss.
Sind dies z.B. Werte wie Kritikfähigkeit und damit Mut, auch gegen den Strom zu schwimmen, Mut zum eigenständigen Denken und das Vertrauen in die eigene Urteilsfähigkeit, sind die dann erwachsen Gewordenen nicht mehr so leicht lenk- und manipulierbar.
Darum die Schwächung der Familie, deshalb auch die frühe Kita, so ergibt alles einen Sinn.

Gravatar: Dr. Gerd Brosowski

Ich muss gestehen, dass mir nicht bekannt war, dass es bereits seit fünf Jahren im Fall des Kindeswohls die beschriebene „Beweislastumkehr“ gibt. Vielen Dank, Frau Kelle, für die Aufklärung! Dann muss dieser Unfug schon zu der Zeit passiert sein, als noch die Liberalen in der Regierung waren. Wie konnte das geschehen? Aber vielleicht war gerade Frau Leutheusser-Schnarrenberger Justizministerin...
Die sog. Beweislastumkehr widerspricht der gut bewährten Regel „in dubio pro reo“, und eigentlich müssten alle Richter oder wenigstens deren Vertreter in den Verbänden protestieren, wenn an dieser Regel gekratzt wird. Wo die sog. Beweislastumkehr bisher praktiziert wurde, hat sie zu verheerenden Fehlurteilen geführt. Einer der Fälle, die ich nie vergessen werde, ist der eines Saarländers, eines Herrn Arnold, der als Lehrer in rheinland-pfälzischen Diensten stand. Er wurde aus heiteren Himmel von einer Kollegin beschuldigt, sie vergewaltigt zu haben. Die Sache war frei erfunden, die Kollegin war als notorische Lügnerin bekannt. Das Gericht glaubte der Lügnerin, und wie sollte der arme Herr Arnold beweisen, dass er Opfer einer Lüge war? Er kam fünf Jahre ins Gefängnis; er saß seine Haft bis zum letzten Tag ab. Einigen Zufällen und der Aufmerksamkeit einer Frauenbeauftragten sowie dem selbstlosen Mut eines Anwalts war zu verdanken, dass die Lüge enthüllt und ein Wiederaufnahmeverfahren in Gang gesetzt werden konnte. Herr Arnold wurde darin freigesprochen. Dann kam der Tragödie zweiter Teil: Das Land Rheinland-Pfalz verhielt sich überaus zögerlich, ihn wieder einzustellen, die Staatsanwaltschaft ließ sich unsäglich viel Zeit, das fällige Verfahren gegen die Lügnerin zu starten u.s.w.. Herr Arnold, dessen bürgerliche Existenz vernichtet war, kehrte ins Haus seiner Eltern zurück, lebte in seinem ehemaligen Kinderzimmer. Eines Tages brach er tot auf der Straße zusammen; der Gram hatte ihm das Herz gebrochen.
Wir werden weitere Tragödien dieser Art erleben, wenn der Unsinn der Beweislastumkehr nicht zurückgenommen wird. Aber unser Parlament erscheint ja wie eine Versammlung von Sedierten, die sich mit allem Möglichen beschäftigen, nur nicht mit dem, wozu man sie eigentlich benötigt und wozu man sie gewählt hat.

Gravatar: Eva-Maria Paul

Der Staat will die Kontrolle über seine Bürger, je früher, desto besser!.
Er ist an unkritischen, fügsamen und darüberhinaus an braven Konsumenten interessiert.
Gute Eltern vermitteln ihren Kindern neben Liebe, Sicherheit und Geborgenheit, ethischem Denken -und/oder den Glauben an Gott- auch ihr Werte und Einstellungen.
Welche das sind, darauf hat er keinen Einfluss.
Sind dies z.B. Werte wie Kritikfähigkeit und damit Mut, auch gegen den Strom zu schwimmen, Mut zum eigenständigen Denken und das Vertrauen in die eigene Urteilsfähigkeit, sind die dann erwachsen Gewordenen nicht mehr so leicht lenk- und manipulierbar.
Darum die Schwächung der Familie, deshalb auch die frühe Kita.
So ergibt alles einen Sinn.

Gravatar: Maja

Welche Paare trotz all dieser unseligen Entwicklungen Kinder bekommen möchten in naher oder ferner Zukunft sollten ernsthaft eine Auswanderung in Erwägung ziehen.

Gravatar: Jana

Sie machen völlig zu Recht auf die Gefahren aufmerksam, die Eltern und besonders Kindern drohen.

Gravatar: Jürgen Zumpe

Frau Schwesig hat noch ein As im Ärmel:

http://www.inhr.net/artikel/jugendamt-rechtsfreier-raum-f%C3%BCr-denunzianten

>> „Das führt den Rechtsstaat ad absurdum.“

Rechtsanwalt Hankowetz hat dagegen jetzt Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Er sieht in diesem Urteil eine Verkennung der Rechtslage. „Mit dieser Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Regensburg einen rechtsfreien Raum geschaffen, in dem Denunzianten tun und lassen können, was sie wollen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen“, sagt er. „Das führt den Rechtsstaat ad absurdum.“ Für die Beiers hat diese Klage neben der eigenen Betroffenheit mittlerweile ebenfalls grundsätzliche Bedeutung: „Nicht jeder kann sich gegen solche falschen Beschuldigungen mit einem Rechtsanwalt wehren oder hat eine Leumundszeugin vom Kinderschutzbund“, sagt Annette Beier. „Auch das Jugendamt sollte sich mal genau überlegen, wie weit es sich als Behörde von solchen Leuten instrumentalisieren lässt, ohne dass diese etwas zu befürchten haben.“ <<

.. es ist ja hinlänglich bekannt, dass Falschbeschuldigerinnen in Deutschland nicht belangt und Richter nicht haften müssen. Einfacher, als über diesen Weg, kommt der Staat nicht an Kinder ran und niemand wird das (im Sinne des Kindeswohls!) öffentlich in Frage stellen.

Gravatar: Helena

Beweislastumkehr, die nicht unseren Rechtsprinzipien entspricht !
Eltern unter Generalverdacht stellt. Das ist sehr problematisch.

Man sollte sich im klaren darüber sein, daß institutionell vernetzte Lobbies sich so an Kinder heranmachen können, sich diese als "Pflegeeltern" abgreifen können. Wenn im vernetzten Zusammenspiel Institution die von entsprechenden Lobbies unterwandert ist und "Interessenten" ein Verdachtsfall gegen Eltern konstruiert wird, der gar nicht stimmmt, oder gegen eine alleinerziehende Muttter oder einen alleinerziehen Vater konstruiert wird, so haben Eltern und Kinder es schwer zusammenbleiben zu können und gegen die institutionelle Maschinerie anzukommen. Man kombiniere das ganze noch mit diesem Bildungsplan Baden Würtemberg mit seinen enthaltenen Indoktrierungen. ...

Des Weiteren würde sich ein Druckmittel gegen Eltern ergen , die mit ihren freien Meinung, ihrer Weltanschauung, Mainstream unliebsam sind. Man könnte mit der vermeintlichen "Kindeswohl" Karte, kontruierte Vorwürfe gegen Eltern erheben, dies androhen, sie so mundtot machen. Das hat es in der diversen Sozialistischen Systemen auch schon so gegeben.

Also Aufwachen!

Gravatar: Helena

Wer nicht schon Kinder hat und sich ob dieser Entwicklungen Sorgen macht, wird sich überlegen ob er überhaupt Kinder oder weitere haben möchte.
Im Zweifel gegen die Eltern, gegen das bisher geschützte Elterliche Erziehungsrecht, gegen bisher geschützte Familie bedeutet, daß sich im Zweifel potentielle Mütter und Väter ehr dagegen entscheiden werden überhaupt Kinder in die Welt zu setzen. Von einer sozialismus Ideologie massiv betriebener Destruktion von Familie, welchen Sinn sollte die Gründung von Familie machen? Die Kinder sind einem zu schade dafür eine Zukunft lediglich als Material /Produktionsmaterial fragwürdig ideologisch getriebener Zwangkollektivierung unter 24 h Staatskontrolle vom Säugling bis zur Bahre zu haben. Scheswig hatte sich ja auch schon in anderen Zusammenhängen für eine durchgängig staatsbeaufsichtigte, kontrollierte Kindheit und Jugendzeit ausgesprochen. So was ist offener(Straf) Vollzug. Kinder als Material herhalten für Erziehungungsexperimente der Genderforscher. Und Eltern abdegradiert als Kinderproduzenten . Mensch degradiert zum Produktionsfaktor.
Nein!
Es reicht mit diesen fragwürdigen Sozialismusunterwanderungen.
Wir sind die Bürger! Wir bestimmen als Staatsbüger! Wir sind Freie, mündige Bürger! Wir leben Familie!

Gravatar: Klaus Kolbe

@ Ursula Prasuhn sagt am 15. August 2014 um 12.02 Uhr

Ja, genau nach dieser Taktik verfahren sie – diese Parteien. … Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.
Besser hätte man es nicht formulieren können, Frau Prasuhn.

Gravatar: Ursula Prasuhn

Nicht nur im Zweifel gegen die Eltern, liebe Frau Kelle, sondern grundsätzlich gegen Eltern ist das eigentliche Ziel. "Im Zweifel" dient Frau Schwesig bzw. ihrer Partei und den Grünen nur vorübergehend als Feigenblatt für die generelle Entrechtung der Eltern.
Salamitaktik beherrschen diese Parteien in Perfektion, nachdem sie im Verlauf der Jahrzehnte feststellen mussten, dass ungeschminkte Zielvorstellungen und übereiltes Vorpreschen nicht die gewünschten Früchte tragen. Im Gegenteil, zu viele Wähler sehen dann, wohin die Reise im Endeffekt geht, und erteilen ihr eine Absage.

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