Hirntod, Tod, Mausetod

Das Skalpell war schon angesetzt, da stellte sich heraus, dass der Hirntod nicht nach den vorgeschriebenen Regeln festgestellt war. Der Vorfall ist eine Warnung: Bei einer Organentnahme tritt der Tod nicht auf natürlichem Weg ein.

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Ja, ist der denn überhaupt tot? Plötzlich und überraschend kommt die Frage auf, das Skalpell ist schon angesetzt. Abbruch der Organentnahme und ein ziemlicher Wirbel sind die Folgen. Der Hirntod der Patienten war nicht nach den vorgeschrieben Regeln festgestellt worden. Zum Glück war der Arzt hinreichend sorgfältig und hat die Entnahme der Organe nicht durchgeführt.

Aller Sorgfalt zum Trotz ist aber auch ein Hirntoter nicht wirklich tot. Seit längerer Zeit wird das Hirntodkriterium als unzureichend angesehen, weil es allenfalls eine “Point of no return” markiert, der im Sterbeprozeß eines Menschen als der Moment angesehen wird, von dem aus ein Weiterleben des Menschen nicht mehr möglich ist. In Wirklichkeit ist es aber ein Moment, in dem der Mensch noch lebt.

Die CDL dazu in einer Infobroschüre:

Daß die Hirntoddefinition willkürlich und falsch ist, wird mittlerweile auch von solchen zugegeben, die sie seinerzeit erstellt haben. Es steht also fest, daß ein so genannter Hirntoter eben nicht tot ist, sondern der Ausfall aller Gehirnfunktionen nur darauf hinweist, daß der Betreffende mit hoher Wahrscheinlichkeit nach kürzerer oder längerer Zeit tatsächlich versterben wird. Trotz der hohen Wahrscheinlichkeit ist es aber nach derzeitigem medizinischem Wissensstand nicht möglich anzugeben, wann der Tod tatsächlich eintreten wird.

Die Unhaltbarkeit der Hirntoddefinition war spätestens erkennbar, als Personen, denen lebenswichtige Organe entnommen wurden, in der Operation noch Lebenszeichen von sich gaben. Man ging deshalb dazu über, für die Operation Betäubungsmittel zu geben und Fixierungen anzulegen. Es gibt deshalb genügend Mediziner, die solche Operationen nicht mehr durchführe n und medizinische Hilfskräfte, die sich weigern, daran teilzunehmen.

So ist also der Vorfall in jenem Krankenhaus in der Nähe der Stadt Bremen nichts anderes als ein erneuter Warnruf an die Gesellschaft und die Politik, sowohl das Hirntotdkriterium, als auch die Erlaubnis der Organentnahme bereits bei festgestellten Hirntod zu erlauben. Der Tod tritt im Falle einer Organentnahme bei Hirntod als nicht auf natürlichem Wege ein, vielmehr wird er erst durch die Entnahme der Organe herbeigeführt. Auf den Punkt gebracht bedeutet dies, daß der erst der Operateur, der die Organe entnimmt den endgültigen Tod herbeiführt.

Damit wird die Organentnahme zu einer kritischen Angelegenheit. Wer in einem Organspenderausweis mit der Erlaubnis in der Tasche trägt, gibt damit einem Chirurgen die Erlaubnis, ihn auf dem OP-Tisch zu töten. Dies sollte man wissen, wenn man sich dazu bereit erklärt. Diese Entscheidung kann und darf einem Menschen niemand abnehmen und jeglicher moralische oder sonstige Druck, der Organspende zuzustimmen ist verfehlt.

Die CDL bietet aus diesem Grund eine Alternative zum Organspendeausweis (s. Bild) an, mit dem der Organspende widersprochen werden kann.

Zuerst erschienen auf katholon.de

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Aspasia

Die Definition "Hirntod" wurde erst nach der technisch möglich gemachten Organtransplantation eingeführt. Vorher gab es sie nicht.
Sie wurde eingeführt, um den Ärzten Straffreiheit bei der Entnahme lebender Organe zu sichern.
Mir graust es, wenn ich daran denke, daß sogenannten Hirntoten große Mengen an Schmerzmitteln verabreicht werden, um ihnen die Organe herauszuschneiden.

Eine umfangreiche Organtranplantationsindustrie profitiert von der "Organspende".

Gravatar: Konrad Kugler

Es gibt Aussagen, wonach Schwerstverletzte nur noch auf die Organentnahme hin versorgt werden.

Wenn in der Ärzteschaft Abtreibung als normal gesehen wird, dann muß man mit Allem rechnen. Und die Transplantationsmedizin ist ein Riesenmarkt.

Gravatar: harald44

Es muß "mausetot" heißen und nicht Mausetod, es sei denn, der Tod einer Maus wäre gemeint gewesen.
Deutsche Sprache - schwere Sprache.

Gravatar: Stephan Achner

Dieser unglaubliche Krankenhausfall bei Bremen macht zweierlei deutlich:
1. Was nützen all die vielen Regeln zur Feststellung des Hirntodes, wenn sich die beteiligten Ärzte nicht daran halten. Der Arzt als Risikofaktor, auch wenn zwei Ärzte beteiligt sind.
2. Erneut wird das Versagen der gesamten Gesundheitspolitik deutlich. Jeder auch nur halbwegs Interessierte weiß mittlerweile aufgrund von seriösen medizin-wissenschaftlichen Veröffentlichungen, dass der Hirntod ein Teil des Sterbeprozesses eines Menschen ist und nicht den Tod eines Menschen darstellt. Das muss jeder wissen, wenn er seine Zustimmung zu einer Organspende gibt.

Und was diese Alternative zum Organspendeausweis betrifft: Ich trage einen Organspendeausweis mit mir. Dort befindet sich eine Rubrik, die ich angekreuzt habe: "Nein, ich widerspreche einer Entnahme von Organen oder Geweben."

Also, auch auf dem Organspendeausweis kann man seine Ablehnung einer Organ- oder Gewebespende erklären.

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