Gysi klagt mal wieder

Veröffentlicht:
von

Lange nichts gehört von Linke- Bundestagsfraktionschef Gysi. Auf dem letzten Parteitag der Linken konnte er nicht so recht glänzen. Als Feuerwehr gegen Gaga- Delegiertenbeschlüsse wie die Legalisierung von Heroin macht man eben keine gute Figur.
Nun hat er sich mit einer alten Masche wieder ins Gespräch gebracht. Er klagt gegen den NDR, der sich auf Bitten zahlreicher Zuschauer entschlossen hat, den Anfang diesen Jahres ausgestrahlten Film von Silke König und Hans-Jürgen Börner „Die Akte Gysi“ zu wiederholen. Das will Gysi verhindern.
In diesem Film kommen mehrere Menschen zu Wort, die berichten können , dass Gysi als ihr Anwalt nicht in ihrem Interesse, sondern im Interesse der Staatssicherheit gehandelt hat.
Ich gehöre dazu. Ich habe Gysi im Februar 1988 als Gefangene der Stasi erlebt, als es darum ging, die letzten Hindernisse für meine geplante Abschiebung in den Westen zu beseitigen. Er war nicht mein Anwalt. Er hatte auch kein Mandat meines damaligen Mannes. In wessen Auftrag war Gysi also tätig? Da bleibt nur eine Möglichkeit: der Stasi.
Eine Woche nach Ausstrahlung der Dokumentation erschien im Focus ein Artikel über meine Geschichte unter der Überschrift: „Kaffee kochen bei der Stasi“.
Gysi beantwortete die entscheidende Frage des Redakteurs nicht, schickte aber einen Brief, in dem er mit rechtlichen Schritten im Falle der Veröffentlichung des Artikels drohte. Als das Stück dennoch erschien, verzichtete Gysi lieber darauf, vor Gericht zu ziehen. Warum?
Es hätte ein so genanntes Hauptsache-Verfahren geben müssen, bei dem auch Zeugen vernommen werden. Das scheut Gysi wie der Teufel das Weihwasser.
Genauso wenig will Gysi mit Freya Klier oder mir in einer Talkshow diskutieren. Denn da könnte sich schnell herausstellen, was bereits 1998 der Immunitätsausschuß des Deutschen Bundestages, der die Stasiverstrickungen von Gysi untersuchen musste, in seinem Abschlussbericht festgestellt hat: dass die Stasimitarbeit von Gregor Gysi „erwiesen“ ist. Es wird Zeit, dass diese Botschaft endlich in der Öffentlichkeit ankommt.

beitrag erschien zuerst auf achgut.com

Für die Inhalte der Blogs und Kolumnen sind die jeweiligen Blogger verantwortlich. Die Beiträge der Blogger und Gastautoren geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: Martin

warum werden Politiker der Linken ständig demontiert? Sie müssen ihn doch nicht wählen, warumversuchen Sie andere davon abzuhalten ihn zu wählen. Was ist Ihr Anreiz? Ein Posten? Geld? Vorteile in irgend etwas? Ich sag ihnen mal was mir ist sch....egal was der Typ früher gemacht hat, mich interessiert nur wer jetzt die Politik in meine Richtung treibt und zwar fort von Kapitalismus und allen die ständig Leute diffamieren.

Gravatar: Thomas Rießler

Die einzige Qualifikation, die ein Bundestagsabgeordneter meines Wissens vorweisen muss, ist, ein wahlberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland zu sein. Im Prinzip könnte demnach auch ein verurteilter, wahlberechtigter, deutscher Massenmörder im Bundestag sitzen, wenn er genug Wähler findet, die sich für ihn oder für seine Partei entscheiden. Wenn nun die Gesellschaft einen Hang zum Bösen und zur Sünde entwickelt, ist eine solche Konstellation durchaus vorstellbar. Er würde dann Menschen seiner Art in unserer Gesellschaft repräsentieren.

Gravatar: Oz74

Sehr geehrte Frau Lengsfeld,
ohne auf den Kerninhalt Ihres Artikels einzugehen, bei dem ich Ihnen vertraue:
Die Legalisierung von Heroin ist nicht gaga, sondern eine Selbstverständlichkeit in einer freien Welt. Ohne Heroin nehmen zu wollen, gestehe ich niemandem das Recht zu, mir das zu verbieten. Ich bin nicht Eigentum irgendeines Gesetzgebers und so hat er auch nicht über meinen Körper und das, was ich ihm zuführen darf, zu entscheiden.

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang