Geht doch!

CDU-Brschluss zu Beitragsentalstung – DFV-Präsident: Grosser Schritt in Richtung Familiengerechtigkeit

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(Berlin). Als zukunftsweisend begrüßt der Präsident des Deutschen Familienverbandes Dr. Klaus Zeh den Beschluss des CDU-Bundesparteitags, Familien bei den Sozialversicherungsbeiträgen zu entlasten.„Eltern erbringen durch die Kindererziehung die entscheidende Leistung für die Zukunft der Sozialversicherung, denn die Kinder von heute sorgen morgen als zukünftige Beitragszahler für ein funktionierendes Sozialversicherungssystem. Aber weil der generative Beitrag Kindererziehung nicht beachtet wird, zahlen 14 Millionen Eltern mit minderjährigen Kindern verfassungswidrig doppelt in die Sozialversicherung ein. Das Bekenntnis der CDU zur Beitragsgerechtigkeit für Familien ist ein großer Schritt in die richtige Richtung und zeigt, dass die Politik endlich wach geworden ist“, so Zeh.

Der CDU-Bundesparteitag hat sich dafür ausgesprochen, den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechend den generativen Beitrag von Familien in den Sozialversicherungssystemen zu berücksichtigen und Eltern insbesondere in der Renten- und Pflegeversicherung auf der Beitragsseite zu entlasten – mit Wirkung zu einem Zeitpunkt, wenn sie auf finanzielle Spielräume am meisten angewiesen sind.

Mit der Beitragsentlastung greift die CDU eine zentrale Forderung des Deutschen Familienverbandes auf, der gemeinsam mit dem Familienbund der Katholiken unter den Motto „Wir jammern nicht, wir klagen!“ derzeit Tausende Familien auf dem Weg zum Bundesverfassungsgericht begleitet.

Die klagenden Eltern wehren sich gegen die Beitragsgestaltung in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung und fordern die konsequente Umsetzung des Pflegeversicherungsurteils, mit dem das Bundesverfassungsgericht 2001 entschieden hat, dass Eltern bei den Sozialbeiträgen verfassungswidrig belastet werden, weil neben den Geldbeiträgen der gleichwertige generative Erziehungsbeitrag nicht berücksichtigt wird. Zur Entlastung von Familien fordern die beiden größten deutschen Familienverbände einen Kinderfreibetrag für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

„Wegen der familienblinden Sozialversicherungsbeiträge kann sich heute schon ein Facharbeiter keine zwei Kinder mehr leisten, ohne unter die Armutsgrenze zu rutschen. Der Beschluss zur Beitragsgerechtigkeit gehört sobald wie möglich an den Kabinettstisch – und zwar auch bezogen auf die Krankenversicherung. Denn Rente, Pflege und Krankenversicherung sind Generationenverträge und leben von der Erziehungsleistung der Eltern“, so Verbandspräsident Klaus Zeh.

Weitere Informationen zur Kampagne “Wir jammern nicht, wir klagen!” finden Sie unter www.elternklagen.de.

Beitrag zuerst erschienen auf familiengerechtigkeit-rv.info

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