Freie Welt soll mundtot gemacht werden: Wir wehren uns! | FW-Wochen-Revue

Liebe Leser! Unter Berufung auf den Medienstaatsvertrag versuchen die Landesmedienanstalten die Freie Welt zu zensieren. Doch wir wehren uns!

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Eine große Zensurwelle geht durch Deutschland. Alternative Medien wie die »Freie Welt« sollen mundtot gemacht werden. Grundlage dafür ist der neue Medienstaatsvertrag, der den Landesmedienanstalten die Macht gibt, in Inhalte der Medien einzugreifen und diese willkürlich zu zensieren.

Unter dem Vorwand der »journalistischen Sorgfaltspflicht« kann auf diese Weise alternativen Online-Zeitungen, Internetseiten, Blogs und Kanälen mit teuren Verwaltungsverfahren gedroht werden. Die ist eine beispiellose Attacke auf die Meinungsfreiheit in Deutschland. Auf diese Weise wird ein neues Zensurregime in Deutschland eingeführt.

Auch wir haben vor einigen Wochen ein Schreiben von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg erhalten. Darin werden wir aufgefordert, unsere Inhalte, besonders zur Corona-Politik, nach Vorgabe der Regierung »anzupassen«, sonst drohe gegen die Online-Zeitung ein Verwaltungsverfahren.

Das lassen wir nicht auf uns sitzen. Wir wehren uns! In einem ersten Schritt haben wir den Inhalt des Schreibens öffentlich gemacht. Es hat für eine große Welle der Entrüstung gesorgt. Das Schreiben wurde allgemein als eine klare Zensurmaßnahme angesehen, die ein empörender Eingriff in die Presse- und Meinungsfreiheit bedeutet.

Zusätzlich haben wir eine Postkarten-Kampagne gestartet, in der wir zusammen mit 3.000 Lesern der »Freien Welt« fordern, dass solche Eingriffe in die Pressefreiheit künftig zu unterbleiben haben. Diese wurden nun an Herrn Dr. Marco Holtz von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg übersandt, der das Schreiben an uns gezeichnet hatte.

Wir fordern, dass er transparent machen muss, nach welchen Kriterien Inhalte ausgewählt werden, die gelöscht oder angepasst werden sollen. Diese Transparenz fehlt. Bislang wurde uns trotz unserer Nachfragen keine nähere Auskunft dazu erteilt.

Wir von der »Freie Welt«, unsere Leser und die mutigen Bürger lassen sich nicht ihre bürgerlichen Freiheiten wegnehmen, auch nicht die Meinungs- und Pressefreiheit.

Die Zukunft der Freien Welt und der Meinungsfreiheit steht auf dem Spiel – Die Landesmedienanstalten machen Druck auf alternative Medien-Plattformen, besonders auf jene, die kritisch über die Corona-Politik berichteten. Sukzessive will das Establishment die Meinungsfreiheit abschaffen. Doch die Bürger wehren sich und machen sich für die Meinungsfreiheit stark.

Sven von Storch und Freie Welt: 3.000 Postkarten an die Medienanstalt Berlin-Brandenburg – Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hatte die »Freie Welt« in einem Schreiben dazu aufgefordert, Inhalte von der Online-Zeitung zu entfernen. Es wurde sogar ein Verwaltungsverfahren angedroht. Die »Freie Welt« wehrt sich seitdem juristisch gegen diesen Akt der Zensur. Tausende Leser haben sich mit der »Freie Welt« solidarisiert.

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Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

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Mit herzlichen Grüßen aus Berlin,

Ihr

Sven von Storch

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Lutz Kapell

»Journalistische Sorgfaltspflicht«

Im Hilde-Benjamin-Staat nannte man das "Boykotthetze". Da ließ sich alles subsumieren.

Gravatar: U. von Valais

Was würde heutzutage in diesem verkommenen Land mit Dr. Adenauer und Kurt Schumacher geschehen?

Gravatar: Hajo

Da wäre doch mal der Inhalt dieses Schreibens interessant um beurteilen zu können, welche Auswirkungen es haben könnte oder auch nicht, denn nach allgemeinem Rechtsverständnis ist die freie Meinungsäußerung noch nicht verboten, was man nicht mit juristischen Übertretungen verwechseln sollte, die schon immer gegeben waren, mal ganz von dem abgesehen, daß dieser Versuch, die Meinung generell zu kanalisieren, scheitern wird und nicht einmal in den bekannten Diktaturen völlig zum erliegen kam.

Sicherlich gibt es eine ganze Palette von Repressionen, die man ausüben kann, das kann aber überall geschehen, wenn der andere es will und somit wird erst alles zu Ende sein, wenn sich der Einzelne entgültig beugt, was aber bei der Masse aussichtslos erscheint, denn die Gegenmeinung ist nicht mehr wegzukriegen, sie sucht sich allenfalls andere Wege, wie alles im Leben, wenn man über Verbote meint die Meinung zu beherrschen.

So konspirativ wie die Herrschenden arbeiten, so konspirativ wird die Antwort der Betroffenen ausfallen, das kann man nicht weg diskutieren und ist nur noch der klägliche Versuch etwas zu verhindern, was sich schon lange in Bewegung gesetzt hat und das sind faschistische Methoden und auch die haben nicht überlebt, wenn der Wille der Freiheit vorhanden bleibt.

Gravatar: Manni

Da wir seid Jahren in einer Diktatur leben ist halt alles möglich,sollte das in den nächsten Monaten sich nicht ändern wird es so kommen.Ihr glaubt das nicht????Wartet nur ab ihr Lieben wie so was geht.Wie war das noch?Die DDR lebt und das mit voller Härte.Von mir geschrieben seit 5 Jahren -fein nicht?.

Gravatar: karlheinz gampe

Das kriminelle rotgrüne CDU System einer Merkel will vielen den Mund verbieten, dabei tritt nur zutage, dass das CDU System Merkel ein kriminelles korruptes System ist. Die versuchen es immer wieder mit falschen Anschuldigungen, das war bei mir auch so. Das Gericht hat jedoch die Anklage der kriminellen Büttel von Merkels Staatschutz gar nicht erst angenommen, da Anklage aussichtslos. Also eine falsche politische Anschuldigung, wo der Versuch eigentlich schon strafbar ist aber nicht in diesen kriminellen korrupten rotgrünem CDU STASI System einer kriminellen verlogenen CDU Merkel mit DDR STASI Mörderstaat Background.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hatte die »Freie Welt« in einem Schreiben dazu aufgefordert, Inhalte von der Online-Zeitung zu entfernen. Es wurde sogar ein Verwaltungsverfahren angedroht“ ...

Wird damit nicht mehr als deutlich, was uns in einer grün-schwarten Koalition - und dann auch noch unter vermerkelt-baerbockscher Regie - zu erwarten hat???

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

„Eine große Zensurwelle geht durch Deutschland. Alternative Medien wie die »Freie Welt« sollen mundtot gemacht werden. Grundlage dafür ist der neue Medienstaatsvertrag, der den Landesmedienanstalten die Macht gibt, in Inhalte der Medien einzugreifen und diese willkürlich zu zensieren.“ ...

Wird mit folgendem Beitrag unserer(?) heißgeliebten(?) „Königin der Lügen“
https://nl-nl.facebook.com/Bundesregierung/videos/889496164856775/
nicht ganz besonders deutlich, dass ihr dieser Namen nicht zu Unrecht verpasst wurde???

Gravatar: Jürgen kurt wenzel

Benutzen Sie doch bitte die totalitären Wurzeln der Jurnailie ! Der Sumpf des NS-Jurnalisten Henry Nannen und des ,, Sterm " und der ,,Jurnailieschule " !!!Nach Kohl dazu die Unterwanderung durch die SED-LINKE bis zu den Moderatoren vor Allem bei NDR und ZDF !!!Biographien , Biographien von A-Z !!!!!!

Gravatar: Elmar Oberdörffer

In unserem Grundgesetz heißt es: "Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden
gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung."
Hier heißt es ausdrücklich: EINE ZENSUR FINDET NICHT STATT! Eine Konformität der geäußerten Meinung mit der Meinung der Regierung wird nicht gefordert, ebensowenig eine Übereinstimmung der geäußerten Meinung mit der "Wahrheit" oder dem, was immer zum fraglichen Zeitpunkt gerade für wahr gehalten wird. Auch Tatsachenbehauptungen sind in diesem Sinne Meinungen und dürfen nicht zensiert werden. Wer meint, eine bestimmte Tatsachenbehauptung sei falsch, dem steht es frei, sie öffentlich zu widerlegen. Auch diese Widerlegung oder ihr Versuch genießen den Schutz der Meinungsfreiheit und dürfen nicht zensiert werden.
Im Medienstaatsvertrag lautet §19 Abs. 1: "1Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen. 2Gleiches gilt für andere geschäftsmäßig angebotene, journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedien, in denen regelmäßig Nachrichten oder politische Informationen enthalten sind und die nicht unter Satz 1 fallen. 3Nachrichten sind vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen."
Sie sind vom ANBIETER zu prüfen, nicht von einem Dritten. §19 Abs. 3 Lautet: "1Anbieter nach Absatz 1 Satz 2, die nicht der Selbstregulierung durch den Pressekodex und der Beschwerdeordnung des Deutschen Presserates unterliegen, können sich einer nach den Absätzen 4 bis 8 anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen. 2Anerkannte Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle überprüfen die Einhaltung der Pflichten nach den Absätzen 1 und 2 bei den ihnen angeschlossenen Anbietern. 3Sie sind verpflichtet, gemäß ihrer Verfahrensordnung nach Absatz 4 Nr. 4 Beschwerden über die ihnen angeschlossenen Anbieter unverzüglich nachzugehen."
Sie KÖNNEN sich einer anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen, sie müssen es aber nicht. Und nun der Hammer, §19 Abs. 8: "1Die zuständige Landesmedienanstalt kann Entscheidungen einer anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle, die die Grenzen des Beurteilungsspielraums überschreiten, beanstanden und ihre Aufhebung verlangen. 2Kommt eine anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle ihren Aufgaben und Pflichten nicht nach, kann die zuständige Landesmedienanstalt verlangen, dass sie diese erfüllt. 3Eine Entschädigung für hierdurch entstehende Vermögensnachteile wird nicht gewährt."
Hier wird die zuständige Landesmedienanstalt als ZENSURBEHÖRDE eingesetzt, im klarem Widerspruch zum oben zitierten Art. 5 GG. Ich empfehle daher, den Fall notfalls bis vors BVG zu bringen, obwohl man sich auf die Verfassungstreue der Verfassungsrichter auch nicht mehr verlassen kann.

Gravatar: pol. Hans Emik-Wurst

Medienstaatsverträge betreffen nur die Vertragspartner wie bei den Rundfunkstaatsverträgen auch. Laut BGB sind Verträge zu Lasten Dritter ausgeschlossen. Es kann also keinerlei Kompetenz oder Zuständigkeit erzeugt werden, um beispielsweise Journalisten unter Druck zu setzen. Das ist absoluter Unfug.

https://www.Rundfunkbeitrag.video

Seit Mai 2013 zahle ich keinen Rundfunkbeitrag und die Landesrundfunkanstalt hat mir die Brieffreundschaft gekündigt. Sie antworten seit Jahren nicht mehr. Auszug aus meiner DIN-A4-Seite zum Video:

"1. Es gibt keine Verträge zulasten Dritter
Die Rundfunkstaatsverträge bestehen zwischen einer Landesregierung und einer Landesrundfunkanstalt. Unbeteiligte Dritte mit Wohnsitz in einem Land haben keinerlei Willen bekundet, monatlich 17,50 Euro an den Beitragsservice zu zahlen!!!"

Ein deutscher UN-Diplomat durchleuchtet in seinem 2018 erschienen Buch die juristische Situation der BRD und kommt zu gleichen Einsichten wie ich:
https://www.diplomateninterviews.de/buecher/

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