Fortpflanzungsmedizin: zynische SPÖ und wert-lose ÖVP

Ausgerechnet jetzt sind ausgerechnet die SPÖ-Abgeordneten mit Buttons herumgelaufen: „Kinder haben Rechte“. Dabei steht doch gerade die SPÖ an der Spitze der jetzt in die Zielgerade gekommenen Versuche, Kindern per Gesetz eines ihrer zentralsten Rechte zu nehmen, nämlich das auf Vater UND Mutter.

Veröffentlicht:
von

Es ist der Gipfelpunkt des Zynismus. Ausgerechnet jetzt sind ausgerechnet die SPÖ-Abgeordneten mit Buttons herumgelaufen: „Kinder haben Rechte“. Dabei steht doch gerade die SPÖ an der Spitze der jetzt in die Zielgerade gekommenen Versuche, Kindern per Gesetz eines ihrer zentralsten Rechte zu nehmen, nämlich das auf Vater UND Mutter. Eine dekadent gewordene Gesellschaft ersetzt dieses Grundrecht durch das des subjektiven Lustgewinns, der behauptet, ein „Recht auf das Kind“ zu haben, sonst wäre die Lust beschränkt. Vieles deutet darauf hin, dass eine wert-los gewordene ÖVP dieser Zertrümmerung von Kinder-Rechten und Familien-Werten den Weg freimacht. (Mit nachträglicher Ergänzung)

Zur Ehrenrettung der ÖVP sei gesagt, dass es dort noch etliche Abgeordnete mit Charakter gibt, die sich empört dagegen stemmen. Ihr Erfolg ist aber vorerst mehr als ungewiss. Denn ein wert-loser Justizminister – von der ÖVP nominiert! – hat dieser Entrechtung von Kindern bereits zugestimmt. Und man kann wohl davon ausgehen, dass er das erst getan hat, nachdem er sich von seinem Parteiobmann grünes Licht geholt hatte.

Dieser hält offensichtlich die Rechte lesbischer Paare für viel wichtiger als die von Kindern. Vielleicht gar deshalb, weil Kinder nicht wählen dürfen? Dann sollte er bedenken, dass die ÖVP nicht einmal ein paar Dutzend Stimmen mit diesem Kurs gewinnen wird, aber Zehntausende verlieren.

Mitterlehner glaubt wohl allen Ernstes, es sei „zeitgemäß“ und „modern“, Kinder zu entrechten. Als ob das ein Argument wäre. Vielleicht erinnert jemand den Kammerfunktionär an der Spitze der Volkspartei doch noch daran, dass es auch einmal „zeitgemäß“ gewesen ist, Menschen zu Millionen in Konzentrationslagern oder Gulags umzubringen. Die Täter haben damals auch ebenso oft mit solchen Leerformeln wie „Zukunft“ und „Bewegung“ argumentiert, wie jetzt die Entrechter der Kinder und Totengräber der Volkspartei.

Bei der Fortpflanzungsmedizin steht in dreifacher Hinsicht ein Dammbruch bevor, wobei nur in einer einzigen Frage für die Kinder-Entrechter eine zumindest logische Argumentation – wenn auch keine sonderlich moralische – möglich ist. Aber dazu weiter unten.

Der Staat schafft Kinder ohne Väter

Das allerschlimmste an dem geplanten Gesetz ist jener Punkt, wo schon der Verfassungsgerichtshof den Gesellschaftszertrümmerern den Weg bereitet hat. Dabei geht es darum, dass sich lesbische Paare per medizinischer Samenspende künftig ein Kind anschaffen können. Während bei den anderen Varianten der Fortpflanzungsmedizin zumindest teilweise medizinische Argumente ins Treffen geführt werden können, geht es hier einzig darum, die eigenen sexuellen Praktiken oder emotionalen Vorlieben durch ein Kind belohnen zu können.

Damit werden komplett die Interessen und Rechte des künftigen Kindes missachtet. Die bestehen unzweifelhaft und durch die ganze Zivilsationsgeschichte hindurch im Recht auf Mutter und Vater.

Das, was sonst nur durch Todesfälle, Untertauchen charakterloser Elternteile, Kriege und Vertreibungen geschieht, soll künftig zur gezielt auswählbaren und gesetzlich unterstützten Möglichkeit werden. Eine Katastrophe für jedes Kind wird zum gesetzlich geförderten Normalfall.

Wer weiß, wie verzweifelt solche Jugendlichen dann oft später nach dem fehlenden Elternteil fahnden, wie sehr ihnen dieser fehlt, dem wird, dem muss der Wunsch lesbischer Lobbys total egal sein. Gäbe es nur noch einen minimalen Rest an Schutz durch diesen Staat für die Allerschwächsten dieser Gesellschaft, würde er niemals solchen modischen Strömungen eines „anything goes“ nachgeben. Gäbe es nur einen minimalen Rest an demokratischer Gesinnung in diesem Land, dann würde das Parlament zumindest die Bevölkerung fragen, ob sie wirklich will, dass es künftig a priori väterlose Kinder gibt. Und es würde nicht einfach vor Mini-Lobbys mit einer sehr egoistischen Agenda einknicken.

Solche „Kinder“ zweier lesbischer Mütter werden es extrem schwer haben, ihre seltsame „Familien“-Situation gegenüber anderen Kindern zu erklären, die ja leider immer sehr leicht zu Mobbing bereit sind. Viele von ihnen werden sich in Lügengespinste verstricken oder Depressionen bekommen oder schwerste Identitätsprobleme haben. Von der Problematik, gegenüber künftigen Partnern beruhigende Darstellungen zu drechseln, gar nicht zu reden.

Aber auch schon in der Phase der Erziehung von Kindern ist die elterliche Kombination von weiblichen und männlichen Haltungen dem Kind gegenüber weitaus am besten. Diese Kombination gibt es auch dort, wo Eltern mit einer Scheidungssituation gut umgehen, wo also ein Kind nicht einen Elternteil verliert, sondern ein zweites Zuhause gewinnt. Und zum Glück ist auch der Großteil der angeblich „alleinerziehenden“ Elternteile in Wirklichkeit nicht alleinerziehend, sondern nur gegenüber den Behörden (um zahlreiche Vorteile des Sozialstaates auszunutzen).

Gewiss gibt es aber dennoch auch jetzt schon – durch Schicksal oder die Verantwortungslosigkeit einzelner Menschen – harte Situationen für ein Kind, vor allem dann, wenn ihm Vater oder Mutter fehlen. Aber das ändert überhaupt nichts an der verdammten Pflicht eines Staates – zumindest wenn er noch irgendwie ethisch handeln will –, bei seinem eigenen Handeln und Eingreifen höhere, strengere Maßstäbe anzulegen. Dabei kann ja nicht der bedauerliche Ausnahme- und Notfall zur Norm werden.

Ein ideologisierter Verfassungsgerichtshof

Nun werden manche in der ÖVP scheinheilig einwenden: Man wolle das eh nicht, aber der VfGH hat halt so geurteilt.

Dazu muss man freilich erstens wissen, dass dieser VfGH zu 100 Prozent von SPÖ und ÖVP beschickt wird, obwohl sie nur noch bei sehr wohlwollenden Meinungsumfragen zusammen auf 50 Prozent kommen. Obwohl sie auch im Parlament nur noch knapp darüber liegen.

Dazu muss man zweitens wissen, dass in den letzten Jahren nicht mehr wie früher trotz gewisser Parteinähe ehrenwerte und selbstdenkende Topjuristen in diesen Gerichtshof gekommen sind, sondern vor allem von der SPÖ juristisch schwache Kampffeministinnen oder Politruks aus dem Vorzimmer des SPÖ-Vorsitzenden entsandt worden sind.

Diese alle wurden mit Zustimmung der (seit der Pröll-Periode jeder juristischen Kompetenz baren) ÖVP in den VfGH entsendet. Dabei hätte die Volkspartei natürlich die Möglichkeit gehabt zu sagen: Wir billigen der SPÖ zwar in Koalitionstreue das Nominierungsrecht zu, aber es hat eine Person zu sein, für die Recht und Verfassung im Vordergrund stehen und nicht Partei und Ideologie. So hat ja umgekehrt auch die SPÖ einst gesagt, dass man zwar die Vereinbarung anerkenne, dass ein VP-Politiker EU-Kommissar werde, aber man wolle eben nicht den Herrn Molterer, sondern (aus für die SPÖ guten Gründen) den Herrn Hahn.

Aber ganz abgesehen von der grundsätzlichen Kritik am VfGH: Es hätte auch trotz des VfGH-Erkenntnisses juristische Alternativen gegeben, diese Recht-auf-das-Kind-ohne-Rücksicht-auf-das-Kind zu verhindern.

     

  1. Es wäre für eine am Kindeswohl orientierte Koalition leicht gewesen, zusammen mit Freiheitlichen und Team Stronach eine breite Zweidrittel-Mehrheit zu finden, die den Sieg der homosexuellen Lobby vor dem VfGH unwirksam gemacht hätte. Das Recht von Kindern auf Vater UND Mutter, soweit es der Staat beeinflussen kann, wäre auch durchaus ein würdiges Objekt für einen Grundrechtstatbestand im Verfassungsrang.
  2. Ebenso hätte man – ohne auf das konkrete Exempel einzugehen – durch ein Verfassungsgesetz verhindern können, dass bei uns nicht amerikanische Zustände einreißen. Dass also nicht mehr machtgierige Verfassungsrichter unter Verweis auf ein angeblich höheres (bisher freilich unbekanntes) Verfassungsprinzip immer mehr Entscheidungen an sich reißen können, die in einer Demokratie eigentlich nur dem Gesetzgeber zustehen sollten.
  3. Wenn man durch ein einfaches Gesetz In-Vitro-Befruchtungen auf ein exklusives Recht von Ehepaaren eingeschränkt hätte, wäre ebenfalls die groteske Möglichkeit der individuellen Lustbefriedigung auf Kosten künftiger Kinder weggefallen. Es gibt ja überhaupt keinen Grund, dass heterosexuelle Paare nicht eine Ehe eingehen, wenn sie schon die – durchaus große – Mühe einer künstlichen Befruchtung auf sich zu nehmen bereit sind. Auch in diesem Fall hätte es keine Kinder ohne Väter gegeben.
  4.  

Schon gar kein Argument für die gesetzliche Genehmigung der Schaffung vaterloser Kinder ist, dass es in einigen anderen Ländern diese Möglichkeit gibt. Dass es also möglicherweise einige Österreicherinnen dorthin gefahren sind, um sich illegal Kinder zu besorgen. Was soll denn das für ein Argument sein? Müssen wir jetzt alles einführen, was in irgendeinem anderen Land möglich ist? Nach dieser Logik müssten wir auch die Beschneidung von kleinen Mädchen, das Auspeitschen von Homosexuellen oder das Köpfen von Ungläubigen erlauben, weil das ja alles in irgendwelchen anderen Ländern erlaubt ist. Und weil in Österreich Beschneidungen medizinisch sicherer sind als anderswo.

Weiterlesen auf andreas-unterberger.at

Für die Inhalte der Blogs und Kolumnen sind die jeweiligen Blogger verantwortlich. Die Beiträge der Blogger und Gastautoren geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: Franz

"Woher nehmen Sie eigentlich dieses ominöse Recht eines Kindes auf Vater und Mutter? "

Beispiele aus dem Recht und der Psychologie:

•Artikel 16 der Universal: Declaration of Human Rights: "Men and women of full age ... have the right to marry and to found a family. ...." Also ausdrücklich Man, Frau, Ehe und Familie (also Kind dazu) werden in einem Satz genannt, gehören also zusammen. Nicht zuletzt damit das Kind eine Mutter + Vater - in stabiler Beziehung - hat.

•Kinderrechtskonvention Atikel 7: "Das Kind ... hat ... soweit als möglich das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden."

•Das österreichische Adoptionsrecht sieht vor das Kinder die zur "gemeinsamen Adoption" freigegeben sind eine Adoptivmutter und einen Adoptivvater erhalten.

Es ist Interpretationssache, aber die Schlussfolgerung, dass mit diesen Rechtssätzen impliziert werden soll, dass Man, Frau, (Ehe) und Familie (also Kind dazu) zusammen gehören, und, dass Kinder, zwar kein absolutes Recht, aber doch Anspruch auf eine Mutter und einen Vater haben sollten ist eine valide Interpretation.

•Jedes Kind hat das Recht sich seinem naturgegebenen Potential entsprechend zu entwickeln

Jedes Kind hat von Natur aus das Potential mit einer männlichen primären Bezugsperson eine äußerst lebensbereichernde Beziehung einzugehen und zu pflegen. Jedes Kind hat das Potential von der väterlichen Zuwendung erheblich zu profitieren. Seit Dekaden beobachten Psychologen, Psychiater und Pädagogen, dass es für Kinder vorteilhaft ist, wenn sie über eine weibliche und eine männliche primäre Bezugsperson verfügen, idealerweise in Lebensgemeinschaft. Jeder der die Augen öffnet kann beobachten, dass vaterlose Kinder aus tiefem Bedürfnis heraus nach Bindung und Interaktion mit männlichen Ersatzbezugspersonen suchen und, dass diese Kinder davon profitieren, wenn ihnen eine hingebungsvolle männliche Ersatzbezugsperson zur Verfügung steht. Jeder der sich für die Welt der Kinder interessiert, kann sehen, dass Mütter und Väter über unterschiedliche, komplementäre Kompetenzen bei der Kindererziehung wie auch über unterschiedliche Fähigkeiten bei der Interpretation der Körpersprache und des Gesichtsausdrucks von Kindern verfügen. Man muß weder Psychologe noch Pädagoge sein um zu realisieren, dass für die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern, ein intensives, intimes, vertrauensvolles Erleben mit primären Bezugspersonen beider Geschlechter wichtig ist, und, dass es ein Kompromiss zu lasten von Kindern darstellt, wenn sie auf Ersatzbezugspersonen angewiesen sind.

Mit anderen Worten: es liegt im Interesse von Kindern, dass sie eine Mutter und einen Vater haben. Und da Kinderinteressen grundrechtlichen Status haben oder haben sollten, gebührt ihnen soweit als möglich das Recht auf Mutter und Vater.

(Nebenbei: Die Studien, die Befürworter der Inanspruchnahme von Fortpflanzungsmedizin durch lesbische Paare häufig zitieren (wie z.B. "Die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften" , Rupp, 2009, Univ. Bamberg) können die von Psychologen, Psychiater und Pädagogen seit Dekaden gemachten Beobachtungen auf keinester Weise verdrängen. Bei ALLEN dieser Studien wird auf tiefenpsychologische Untersuchungen verzichtet; die Teilnehmer wurden durch "Selbstselektion" gewonnen; bei den meisten liegt eine viel zu große Gewichtung der subjektiven Selbstbeurteilung (!) von Eltern über ihre eigene Erziehungsqualitäten vor; wurden unpassende Vergleichsgruppen verwendet. Studien, deren Aussagekraft wegen Mangelhaftigkeit gegen null tendiert, können die erwähnte Observationen durch Psychologen, Psychiater und Pädagogen nicht verdrängen.)

Zur Einzeladoption:

Sie verkennen Sinn und Zweck der Einzeladoption. In Anbetracht der Tatsache, dass in Österreich immer mehr als ausreichend bestens geeignete Ehepaare für gemeinsame Adoptionen zur Verfügung stehen (das gilt auch für die absehbare Zukunft) kann die Einzeladoption nicht als austauschbarer Ersatz für die gemeinsame Adoption betrachtet werden. Sie steht nicht in Konkurrenz zur gemeinsamen Adoption, sondern verschiedene Lebenssituationen von elternlosen Kindern bedingen, dass es diese zwei verschiedenen Adoptionsformen gibt.

Die Einzeladoption ist nur sinvoll, wenn zutreffende Voraussetzungen für diese Adoptionsform vorliegen Beispiele: Eine bereits bestehende, stabile Eltern-Kind-ähnliche Beziehung zu einer Einzelperson die nicht zerstört werden soll; ein nahes Verwandtschaftsverhältnis. Im Normalfall spricht also, im Interesse des Kindes, nichts für eine Adoption durch eine Einzelperson (sei sie eingetragener Partner oder nicht) und auch nichts für eine gemeinsame Adoption durch ein gleichgeschlechtliches Paar, sondern ausschließlich die gemeinsame Adoption durch ein Ehepaar stellt die geeignete Adoptionsform dar. Das entspricht auch genau der Praxis der Jugendämter: Ehepaare werden bei Adoptionen von elternlosen Kindern bevorzugt, ausser es liegen besondere Voraussetzungen vor.

"In vielen Kulturen war es z.B. Standart, dass alle Kinder eines Dorfes gemeinsam von der gesamten Dorfgemeinschaft aufgezogen wurden."

Jedes Kind wusste aber auf wen wirklich verlaß war und wer die primäre Bezugspersonen waren: die eigene Mutter und der eigene Vater. Die Dorfgemeinschaft bot eine erweiterte Familie. Eigentlich etwas Gutes. Die moderne Familie bietet dafür ein intimeres Familiengefühl. Vater und Mutter gibt es in beiden Fállen aus Kindesperspektive.

Herr Unterberger betrachtet das Thema konsequent aus Kindesperspektive. Bei allem Respekt, Sie scheinen wenig Verständnis für die Welt der Kinder zu haben, oder vielleicht haben sie mit Kindern einfach nichts zu tun und erkennen daher nicht wie unzureichend Ihre Sichtweise ist (".....Wichtig ist vor allem, dass ein Kind Eltern hat, die es lieben.....").

Gravatar: Blobfisch

Woher nehmen Sie eigentlich dieses ominöse Recht eines Kindes auf Vater und Mutter? Mir ist jedenfalls nichts bekannt, worauf man ein solches Recht stützen könnte, weder gesetzlich noch sonstwie.

Das einzige was Sie schreiben, wie Sie auf dieses Recht kommen ist "durch die ganze Zivilsationsgeschichte"

Nun, was damit gemeint sein soll ist mir schleierhaft. In vielen Kulturen war es z.B. Standart, dass alle Kinder eines Dorfes gemeinsam von der gesamten Dorfgemeinschaft aufgezogen wurden. Daraus ergibt sich also schonmal kein Recht eines einzelnen Kindes auf genau einen Vater und genau eine Mutter.

Auch in der heutigen Zivilisation lässt sich ein solcher Anspruch nicht finden. Wie Sie ja selber ausführen gibt es zahlreiche Fälle, in denen ein Kind ohne Vater, ohne Mutter, oder ganz ohne Eltern aufwächst.
Ein Kind hat z.B. auch keinen Anspruch darauf, von einem Vater und einer Mutter adoptiert zu werden. Die Adoption durch Einzelpersonen ist sowohl im deutschen als auch im österreichischen Gesetz zulässig und sogar als der gesetzliche Standartfall dargestellt.

Dieses "Recht" entbehrt also jeglicher Grundlage.

"Dieser hält offensichtlich die Rechte lesbischer Paare für viel wichtiger als die von Kindern"

Die Rechte Kinder werden in keinster Weise beeinträchtigt. Es geht vielmehr darum, dass die Rechte lesbischer Paare genauso wichtig sind wie die Rechte heterosexueller Paare.

"geht es hier einzig darum, die eigenen sexuellen Praktiken oder emotionalen Vorlieben durch ein Kind belohnen zu können."

Und das ist bei heterosexuellen Paaren anders in welcherlei Hinsicht genau? Darum geht es nunmal, wenn man gemeinsam ein Kind haben will. Man liebt sich. Das ist doch wohl schonmal eine gute Voraussetzung, um Eltern zu werden.

"Solche „Kinder“ zweier lesbischer Mütter werden es extrem schwer haben, ihre seltsame „Familien“-Situation gegenüber anderen Kindern zu erklären, die ja leider immer sehr leicht zu Mobbing bereit sind"

Ah. Also wollen Sie es künftig wohl auch verbieten, dass man Kinder bekommt, die eine Sehschwäche haben, zu Übergewicht neigen, besonders groß sind, besonders klein sind, besonders intelligent, mäßig intelligent,... sind? Schließlich werden diese Kinder auch gemobbt. Eigentlich dürfte man dann gar keine Kinder mehr bekommen. Irgendetwas findet man doch immer, um jemanden zu mobben.
Wie wäre es stattdessen, wenn man etwas gegen das Mobbing unternimmt? Wie wäre es, wenn man gleichgeschlechtlichen Paaren keine Rechte vorenthält, nur weil Sie unfähig sind, Ihren Kindern Respekt und Akzeptanz anderen gegenüber beizubringen?

"Aber auch schon in der Phase der Erziehung von Kindern ist die elterliche Kombination von weiblichen und männlichen Haltungen dem Kind gegenüber weitaus am besten"

Was für weibliche und männliche Haltungen? Also Kochen hab ich von meinem Vater gelernt. Und Einfühlsamkeit, Umgang mit anderen Menschen, Stärke, etc. etc. habe ich von beiden Elternteilen gleichmäßig vermittelt bekommen. Ich wüsste nicht, was es für "Haltungen" geben sollte, die man nur von einem Mann oder nur von einer Frau lernen kann.

Wichtig ist vor allem, dass ein Kind Eltern hat, die es lieben.

Gravatar: Gerhard

Will man eigtl. auch Bruder und Schwester abschaffen?Wetten das kommt noch!
Irgendwelche Grünen werden vorschlagen das man die Kinder tauschen soll...es wird kommen!Die Grüne Jugend findet ja auch Sex mit Toten gar nicht so schlimm,ist einfach Sex...

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang