Europäischer Gerichtshof erlaubt Netzsperren

Sperren von Internetseiten sind in der Europäischen Union in bestimmten Fällen erlaubt. Nationale Gerichte können Internetanbieter dazu verpflichten, Seiten zu sperren, urteilte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg.

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Sperren seien nur für Websites möglich, über die illegal urheberrechtlich geschütztes Material verbreitet wird. Allerdings scheint diese Aussage sehr schwammig zu sein. Vor der Anordnung einer Sperre sollen die nationalen Gerichte die Informationsfreiheit der Nutzer und die wirtschaftlichen Interessen der Internetanbieter berücksichtigen. Technisch gesehen handelt es sich nicht wirklich um Sperren, sondern eher um virtuelle Grenzkontrollen. Die scheinbar illegale Seite (oft im Ausland) bleibt erreichbar, allerdings nicht für User eines bestimmten Landes. Beim Zoll würde man von einem “Einfuhrverbot” sprechen.

Der EuGH hat am Donnerstag Zensur-Grundlagen geschaffen, mit denen auch legale, aber unbequeme Inhalte gesperrt werden könnten. Sind Inhalte tatsächlich illegal, dann sollte man sie löschen, denn Sperren lassen sich kinderleicht umgehen. Hier geht es nicht um den Schutz von geistigem Eigentum, sondern um Zensur und eine weitere Kanalisierung der Meinungsvielfalt. Die Politik hat die Massenmedien fest unter Kontrolle. Im Internet gelingt dies den (Ver)führern nur bedingt. In den nächsten Eskalationsstufen der “Krise” darf man nicht ausschließen, dass die Politik zu Propagandazwecken Netzsperren nutzt. Auch muss man folgendes Berücksichtigen: Bei einem Diebstahl in der realen Welt, ist der Gegenstand weg. Bei einem Diebstahl im Internet, gibt es den Gegenstand nach der Tat zwei mal.

Beitrag erschien auch auf: pinksliberal.wordpress.com

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