Ein furchtbares Urteil

Unter großem Jubel der Linksextremisten hat eine Richterin am Landgericht Berlin entschieden, dass die Teilräumung vom 22. Juni der Rigaer Straße 94 rechtswidrig gewesen sein soll.

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Angeblich soll kein Räumungstitel vorgelegen haben und kein Gerichtsvollzieher anwesend gewesen sein. Der Anwalt der Hauseigentümer hat dieses Urteil indirekt herbeigeführt, indem er durch Abwesenheit glänzte. Wenn eine Partei nicht erscheint, gewinnt die Gegenpartei automatisch.

Also alles in rechtsstaatlicher Butter? Musste die Richterin zwangsläufig zugunsten illegaler Kneipenbetreiber entscheiden? War es nötig, der merkwürdigen Argumentation zu folgen, die Linksradikalen wären seit 2013 in den Räumen zugange, wären also in ihrem „Besitz“ gewesen? Braucht man wirklich einen Räumungstitel der Hauseigentümer, wenn eine Kneipe ohne Lizenz betrieben wird und gilt das künftig für alle Kneipen, oder nur für die Rigaer 94? Vor dem Gesetz sind alle gleich, aber die Linksradikalen sind, wenigstens im Landgericht Berlin bei Richterin Herbst, gleicher.

Der Richterin ist sehr wohl bewusst, auf welchen gläsernen Füßen ihre Entscheidung steht, denn sie machte noch in der Verhandlung klar, dass die Hauseigentümer sehr gute Aussicht auf Erfolg hätten, wenn sie ihre Rechte geltend machen wollten.

Plötzlich schwenken auch die Kneipenbetreiber um und wollen angeblich einen ordentlichen Mietvertrag, den sie jahrelang nicht für nötig hielten. Werden sie sich auch um eine Lizenz bemühen und all die über 80 Vorschriften befolgen, die alle anderen Betreiber von Kneipen in Berlin einhalten müssen? Oder wird die grüne Bezirksbürgermeisterin Herrmann dafür sorgen, dass die ihr unterstehenden Behörden bei der Rigaer 94 weiter nicht so genau hinschauen?

Zuerst erschienen auf vera-lengsfeld.de/2016/07/13/ein-furchtbares-urteil/

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: FDominicus

Ich pflichte Herrn Dirk S bei. Speziell auch den letzten Teil finde ich ermutigend:
"Wobei die Gerichtsaktion schon mal was gebracht hat: Die Kneipenbetreiber wollen ein Mietvertrag haben.
Was bedeutet, dass die sich erst einmal um eine Lizenz bemühen müssen. Womit die Kneipenbetreiber dann auch ihr Anrecht auf Stütze verlieren (Selbstständigkeit, oh Marx, wie kapitalistisch!). Dann muss noch der entsprechende Teil des Gebäudes umgewidmet werden, von der Wohnraumnutzung zur Gewerbenutzung. Was nun auch nicht mal eben so geht, denn dann müssen die Gewerberaumauflagen erfüllt werden. Sowas dauert und kostet. "

Fragen die man stellen kann/darf/muss. Wenn es für das Betreiben einer Kneipe einer Erlaubnis bedarf, wieso gab es die Kneipe? Ich halte das zwar für totalen Blödsinn aber es handelt sich hier ja um den ganzen normalen bürokratischen Wahnsinn. Bürokraten "erlauben" Betrieb zu führen - oder auch nicht.

Gravatar: Klaus Friedrich Bartholomay

Ein furchtbares Urteil mehr,von so vielen !! Das Urteilen mit zweierlei Maß nimmt überhand in diesem Neuem Deutschland.Wer aber richtet,der richtet auch über sich selbst.Und der Mensch wird ernten was er sät.

Gravatar: Hans Meier

Berlin, Prozesse und Richterinnen rufen bei mir Erinnerungen an „Richterin Frau Kirsten Heisig“ wach.

Eine Unbestechliche und extrem mutige Frau die aus meiner Sicht, „von Profis aus der Szene“, die sich am meisten über sie geärgert haben, „weg gehängt“ wurde.
Die Kultur-Symbolik und die Begleit-Umstände sind kaum zu übersehen, auch wenn man der veröffentlichen Variante gerne Glauben schenken möchte.

Was sich nun, nach dem Richter oder Rechtsanwälte begriffen haben, was die Szene-Profis drauf haben, ereignet, hat zwei Ebenen.

Die praktische auf der Straße, und auch in den Gerichts-Sälen, wo die zahlenmäßig verschworenen Personen-Gruppen „die Puppen tanzen lassen“, ob als „Links-Aktivisten“ oder „Clan mit Gliedern“ und eigenen Regeln.
Die Unterlegenheit der klagenden Opfer wird zur alltäglich Tatsache.

Die Ebene Schloss Bellevue und Reichstag amüsiert sich, sie hat doch keine Probleme, wenn der „Lümmel Volk“ mal so richtig in Angst und Erschrecken gebracht wird, weil das System nicht nur von „unten“ sondern ebenso von „oben“ benutzt wird, um der ungeliebten Bagage von Bürgern, regierungstaktisch beizukommen.

Von unten mit wütenden kiffenden Keilern die den Bürgern abfackeln was geht und von oben gibt’s gedopte Regierungs-Fäkalien [...].
Kein Wunder wenn man sich Auswege aus solch einer Zwickmühle wünscht und das weitere Doping der Berliner Akteure beendet werden sollte.

[Gekürzt. Die Red.]

Gravatar: J. Desillusioniert

..... wären seit 2013 in den Räumen zugange, wären also in ihrem „Besitz“....

Ist für mich auch Neuland. Miete zwei- oder dreimal nicht bezahlt ist ein Grund zur fristlosen Mietvertrags- kündigung. Jemand, der nie eine Vereinbarung/ einen Vertag als Mieter abgeschlossen hat und noch nie Miete gezahlt hat, ist "im Besitz" einer Wohnung, wenn er da "zugange" ist!?
Gilt das 'nur' für zu vermietende Wohnungen-
oder für alle?! Weiß das hier jemand?
Kann man da eigentlich noch drei Wochen in Urlaub fahren?

Neulich wurde ja über Anreize für den Mietwohnungs- bau diskutiert. Da wird wohl kaum jemand dafür zu begeistern sein, in so etwas zu investieren bei dieser Rechtslage. Könnte ja nach Fertigstellung dann schnell jemand dort "zugange" sein. Und dann?!

Gravatar: Dirk S

Liebe Frau Lengsfeld,

das ist kein furchbares, sondern ein korrektes Urteil (wie Sie ja selbst beschrieben haben). Und nur das ist relevant.

Denn überlegen Sie doch bitte mal, was wäre, wenn es nicht die Korrektheit bzw. die Inkorrektheit von Urteilen das relevante Kriterium wäre, sondern ob Urteile furchtbar, gut, schön, schlimm oder politisch erwünscht, unerwünscht wären, oder ganz speziell, gerecht oder ungerecht (denn nichts ist individueller als die Gerechtigkeit). Was wäre das Ergebnis? Willkür, Korruption und ein Urteilsgeschachere wie auf dem Viehmarkt (oder im Bundestag). Ist das erstrebenswert?

Mir ist natürlich klar, dass Sie das nicht im Sinn gehabt haben, als Sie Ihre Zeilen schrieben. Sie finden einfach, dass das Urteil die aus Ihrer Sicht falschen begünstigt. Das ist legitim, aber Ihre Urteilskritik finde ich so nicht passend. Sie kritisieren zu Recht, dass die Eigentümersteite nicht erschienen ist und Sie können auch auch zu Recht kritisieren, wenn es keine (hinreichenden) gesetzlichen Regelungen gibt, die den Missbrauch von Wohnraum für eine nichtlizensierte Kneipe als (fristlosen) Kündigungsgrund vorsehen. Das ist alles kritikwürdig.

Aber die Richterin kann nur so urteilen, wie es nach Gesetz möglich ist. Und wenn eine Seite nicht erscheint, ist eben ein bestimmtes Vorgehen vorgeschrieben, an dass sich die Richterin korrekter Weise gehalten hat. Also gibt es da nichts zu meckern. Selbst wenn eine Seite recht individuelle Rechtsvorstellungen hat.
Ein Rechtstaat muss nun mal mit diesen Einschränkungen leben.

Wobei ich ihnen zustimme, dass den Falschen der Sieg geschenkt wurde. Und ich finde, dass die Hauseigentümerseite der Polizei, die ihre Interessen durchsetzen soll, durch Nichterscheinen in den Rücken fällt. Allerdings sollten die Hauseigentümer im weiteren auf weitere Rechtsmittel verzichten. Die haben ja gezeigt, dass es ihnen eigentlich schnuppe ist.

Wobei die Gerichtsaktion schon mal was gebracht hat: Die Kneipenbetreiber wollen ein Mietvertrag haben.
Was bedeutet, dass die sich erst einmal um eine Lizenz bemühen müssen. Womit die Kneipenbetreiber dann auch ihr Anrecht auf Stütze verlieren (Selbstständigkeit, oh Marx, wie kapitalistisch!). Dann muss noch der entsprechende Teil des Gebäudes umgewidmet werden, von der Wohnraumnutzung zur Gewerbenutzung. Was nun auch nicht mal eben so geht, denn dann müssen die Gewerberaumauflagen erfüllt werden. Sowas dauert und kostet.
Natürlich könnten Politiker da Einfluss nehmen. Was Sie dann ganz genüsslich und mit vollem Recht kritisieren könnten.

Konstruktive Grüße,

Dirk S

Gravatar: Günter Schlag

Also, der Anwalt der Hauseigentümer erschien deshalb nicht, weil vor seinem Haus ein Auto brannte. Es war das eines Nachbarn, doch er vermutet, es sollte seines sein. Was ist das anderes, als Terror?

Gravatar: Klartexter

Eigentlich hätte das Ordnungsamt / Gewerbeaufsicht längst einschreiten müssen, die die Betreibung einer gastronomischen Einrichtung / Kneipe, ist und bleibt ein genehmigungspflichtiges Gewerbe. Und da wäre ja noch zu klären, wohin die eingenommenen Mehrwertsteuerpflichtigen Beträge versteuert worden sind. Mit einem Rechtsstaat hat das hier wohl nicht mehr viel zu tun. Groß auftrumpfen tut man nur, wenn es um den heroischen Kampf gegen rechts geht, gegen links hat man offensichtlich die Hosen bis zum Stehkragen voll.

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