Der Dreimonats-Geldmarktzins dient vielen variabel verzinslichen Geldanlagen als Basiszins. So gibt es zum Beispiel diverse “variabel verzinsliche Anleihen” (sog. Floater), die sich an diesem Euribor orientieren. Auch die Verzinsung vieler Konten ist vertraglich mit dem Euribor verknüpft. Bleibt der Euribor negativ, dann könnte es theoretisch zu negativen Zinsen beim Endanleger kommen.
Am Markt gibt es beispielsweise variabel verzinste Anleihen, die stets den 3M-Euribor, multipliziert mit einem Faktor, ausschütten. Doch einen negativen Wert kann man multiplizieren so oft man will; es wird dadurch nicht positiv. Was passiert nun? Bucht die Bank die Negativzinsen dann einfach vom Verrechnungskonto ab und wenn ja, braucht sie hierzu ein SEPA-Mandat? Oder wird der negative Koupon vom Nennwert abgezogen, wenn ja ist das dann ein Kreditereignis (Default)?
Es bleiben Fragen über Fragen. Wahrscheinlich käme es bei einem vorübergehend negativen Euribor nicht zu negativen Zinsen beim Endanlager, obwohl es Banken und Emittenten vertraglich sogar machen düften. Was passiert, wenn ein Anleger nagtive Zinsen bekommt? Bekommt er dann die Abgeltungssteuer darauf gutgeschrieben oder den Betrag auf den Freistellungsauftrag aufaddiert? Wie kann man die negative Zinseinkunft ggü. der Steuer mit positiven Zinseinkünften verrechnen? Diese Fragen müssen wir uns so langsam mal stellen.
Beitrag erschien auch auf: pinksliberal.wordpress.com
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