Diese Gesetze sollten Fahrradfahrer kennen

Der Frühling kommt und Deutschland steigt aufs Rad um die ersten Sonnenstrahlen zu genießen. Diese Vorschriften, Gesetze und Hinweise sollte man dabei beachten.

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Natürlich kann ich keine verbindliche Rechtsberatung machen, weshalb ich für keine der Aussagen Gewähr übernehme.

     

  • Fahrräder sind Fahrzeuge. Sie gehören demzufolge auf dieFahrbahn (§ 2 StVO). Fußwege sind verboten,  außer sie sind durch das Zusatzschild “Radfahrer frei” gekennzeichnet. In dem Fall gilt aber besondere Vor- und Rücksicht gegenüber Fußgängern. Wenn nötig, muss der Radfahrer absteigen.
  • § 2 Abs. 4 der StVO regelt die Benutzungspflicht von Radwegen. Eine Benutzungspflicht besteht immer dann, wenn der Radweg ausgeschildert ist. Bei Verstoß droht ein Bußgeld ab 30€.
  • Radfahrer dürfen andere Fahrzeuge auch rechts überholen, wenn diese z.B. vor einer roten Ampel warten. Dabei ist eine “mäßige” Geschwindigkeit einzuhalten (§ 5 StVO).
  • Ein Richtungswechsel ist gemäß § 9 StVO rechtzeitig anzukündigen. Mangels Fahrtrichtungsanzeiger darf dies auch per Handzeichen geschehen.
  • Die Benutzung von Mobiltelefonen ist wie beim Autofahren verboten (§ 23 Abs. 1a StVO).
  • Radfahrer dürfen nicht freihändig fahren. Die Füße dürfen sie nicht von den Pedalen nehmen, es sei denn, der Straßenzustand erfordert das (§ 23 Abs. 3 StVO).
  • Ampeln gelten auch für Radfahrer. Bei Rotlichtverstößen drohen Punkte und ein Bußgeld.
  • Wer mit über 1,6 Promille Alkohol ein Fahrrrad führt, muss mit einer saftigen Strafe rechnen. Eine Strafanzeige erfolgt bei auffälligem Verhalten aber schon bei 0,3 Promille.
  • In Deutschland gibt es keine Helmpflicht für Radfahrer. Wer keinen Helm benutzt ist schlicht dumm.
  • Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht; auch beim Sonntagsausflug.
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Beitrag erschien auch auf: pinksliberal.wordpress.com

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: D.Eppendorfer

Radfahrer, die neben profanen privaten Ausflugstouren durch die urbane Pampa auch ihre berufliche Karriere im Fokus haben, müssen dann ohne Helm aber mit Krawatte unbedingt nach oben buckeln und nach unten treten, denn das beweist den Bossen sowohl motivierte Befehlsempfänger- als auch motivierende Befehlsgeberqualitäten.

Generell kann man sagen, dass dem Deutschpiefke inzwischen jeder Pipifax erklärt werden muss, weil der gesunde Menschenverstand erfolgreich weggezüchtet wurde. In den USA z.B. steht bereits in jeder Betreibsanleitung für Bügeleisen, dass man die nicht bei Wäsche benutzen soll, die man am Körper trägt. Rührend, wie man Schwachmaten vor sich selber zu schützen versucht, weil die andererseits klug genug sind, um immense Schadensersatz-Forderungen einzuklagen.

Dieser Vollidiotenschutz hat auch bei uns eine sichere Zukunft. Fehlt nur noch auf jedem Bürgersteig-Randstein in greller Signalfarbe die Warnung: Vorsicht, Stufe! Ob das jedoch Unfälle mit oder ohne Fahrrad vermeiden hilft, weiß ich nicht, weil nicht sicher ist, wie viele der mündigen Buntland-Bürger überhaupt noch deutsch lesen können.

Gravatar: dazydee

Es ertrinken mehr Leute in Deutschland, als Radfahrer unter die Räder kommen.

Wer beim Schwimmen keine Schwimmweste trägt ist schlicht dumm.

Gravatar: Anonymous

2 wichtige Ergänzungen:

Radfahrer müssen nur die Radwege benutzen, die ausdrücklich als Radwege gekennzeichnet sind (rundes, blaues Schild). Das heißt, dass Radfahrer die Radwege nicht nutzen müssen, die nicht als solche ausgewiesen sind, also das runde blaue Schild fehlt. Hier sollten sie aus Sicherheitsgründen die Fahrbahn benutzen. Dort werden sie nämlich sofort von den Autofahrern gesehen.

Wer keinen Helm benutzt, der ist nicht dumm, sondern wägt Risiken gegeneinander ab. Radfahrer verunfallen vor allem, weil rechtsabbiegende Autofahrer ihnen die Vorfahrt nehmen. Sinnvoller als den Helm aufzusetzen und der Propaganda der Radhelmindustrie und der Autofahrerlobby zu erliegen, ist es also, auf der Fahrbahn zu fahren, woimmer zulässig, damit die Autofahrer die Radfahrer sehen und passieren lassen.

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