Die Vorratsdaten-Speicherung und die Österreicher

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Deutschland hat die Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt. In Österreich stemmen sich hingegen die SPÖ und die Grünen – damit automatisch auch fast alle Medien – dagegen. Dabei ist völlig klar: Eine saubere Regelung der Vorratsdatenspeicherung wie in Deutschland wäre ein absolut hilfreicher Beitrag im Kampf gegen Terrorismus und Blutkriminalität. Und nicht so wie etwa die Aufhebung des Bankgeheimnisses eine dramatische Einschränkung der Freiheit der Bürger (nur wegen Steuerdelikten).

Das sehen jedenfalls auch die Österreicher. Sie sprachen sich trotz der ganz anders lautenden medialen Gehirnwäsche mit einer massiven Mehrheit für die Datenspeicherung aus. Laut OGM wollen 56 Prozent sie haben. Und nur 29 Prozent sind dagegen.

Fassungslos macht allerdings, dass etliche Medien wie etwa der „Standard“ dieses Umfrageergebnis in der Überschrift als „knappe Mehrheit“ bezeichnen. Manipulativer geht’s nimmer. Oder doch: In orf.at findet man diese Umfrage überhaupt nicht. Ich konnte sie auch in keiner Nachrichtensendung hören. Im roten Staatssender wird einfach gar nicht mehr berichtet, was nicht ins Konzept passt.

Die SPÖ will sich jedenfalls von dieser Umfrage nicht beeindrucken lassen. Obwohl auch die Mehrheit ihrer Wähler für die Vorratsdatenspeicherung ist.

Die Menschen haben offenbar trotz der einseitigen Information durch die Medien begriffen: Bei einer Vorratsdatenspeicherung wird NICHT der Inhalt ihrer Gespräche oder Mails gespeichert, sondern nur eine befristete Zeit lang die Nummern, mit denen telefoniert beziehungsweise gemailt worden ist. Aber alleine die Kenntnis dieser Nummern ist für die Fahndung nach Gewaltdelikten sehr hilfreich: Dadurch konnten etwa die französischen Behörden (in Frankreich ist die Speicherung erlaubt) nach den Pariser Terroranschlägen etliche Terroristen aufspüren, mit denen die Täter zuvor Kontakt gehabt hatten, und einige weitere Anschläge verhindern, die auch in anderen Ländern geplant gewesen sind.

Aber die SPÖ und deren begnadeter Verkehrsminister (der neben der Innenministerin für diese Materie zuständig ist) sind trotzdem dagegen. Justament. Die Roten glauben ihre Wähler offenbar noch immerdort, wo in Wahrheit die von Grün und Pink sind. Und sie müssen sich daher bei jeder Wahl noch mehr wundern, dass ihnen deswegen die eigenen davonlaufen.

Vielleicht läge ein gangbarer Kompromiss in einer Regelung wie in Deutschland, wo die Nutzung der gespeicherten Kontaktdaten nur dann erlaubt ist, wenn sie ausdrücklich nur auf Terror- und Mord-Fälle einschränkt wird. Eine kluge Regierung würde über eine solche Formel zumindest verhandeln. Eine kluge.

Unbestreitbar ist freilich, dass die Staatsanwaltschaft das Instrument einst schwer in Misskredit gebracht hat, als es in Österreich schon einmal eingeführt gewesen ist. Damals wurde es nämlich auch wegen eines bloßen Amtsmissbrauchs eingesetzt.

Bekanntestes Beispiel: Ein Kriminalbeamter wollte unerlaubterweise ein Haar vom Mantel einer Schülerin nehmen, um mit einer DNA-Analyse die Vermutung zu beweisen, dass Natascha Kampusch die Mutter dieses Mädchens wäre. Das war gewiss unerlaubt, aber letztlich ein lächerliches Delikt mit ehrenhaften Motiven. Fast jeder Kenner der Causa ist überzeugt, dass mit dem Hochspielen dieser Angelegenheit der einstige OGH-Präsident Rzeszut getroffen werden sollte, welcher die Staatsanwaltschaft durch seine vehemente Kritik an deren Vorgehen in Sachen Kampusch zu nerven gewagt hatte.

Beweisen lässt sich das zwar nicht. Aber Tatsache ist, dass Rzeszut wegen einiger Telefonate mit jenem Kriminalbeamten (beziehungsweise deren Verschweigen) dann wirklich vor Gericht gezerrt worden ist. Und Tatsache ist ebenso, dass die Staatsanwaltschaft gegen ihn nach einer schweren Niederlage in der ersten Instanz nun allen Ernstes auch noch eine Berufung eingebracht hat.

Weiterlesen auf: andreas-unterberger.at

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Quasirudi

Die Mitteilung von Herrn Dr. Unterberger ist eine Falschmeldung. Deutschland hat die Vorratsdatenspeicherung NICHT wieder eingeführt. Am 15. April 2015 hat Bundesjustizminister Maas die lediglich "Leitlinien des BMJV zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten” veröffentlicht.

Der Gesetzentwurf ist noch in Arbeit. Wegen der verfassungsrechtlichen Bedenken ist fraglich, ob a) das Gestzt wirklich noch kommt und b) falls doch, ob es lange Bestand hat.
Ein solches Gesetz gehört nicht in eine Demokratie.

Gravatar: Bernd Meier

Soll das nun ein Plädoyer für die Vorratsdatenspeicherung sein?!
Sonst kommentieren Sie ja sehr gut, nur hier kann ich Ihre Argumentation nicht nachvollziehen!
Der einzige Sinn der Vorratsdatenspeicherung ist meines Erachtens, dass der Staat sprich der Geheimdienst noch umfassendere Überwachung betreiben kann.
Noch kein Verbrechen ist m. E. durch die Vorratsdatenspeicherung verhindert worden, die Freiheit wird durch diese globale Überwachung total zerstört. Das beste Argument ist ja immer die Verhinderung von "Terrorismus". Wo aber die eigentlichen Terroristen sitzen, ist dem aufgewachten Bürger mittlerweile klar. Jedenfalls nicht in den Flugzeugen!
In Deutschland hat das Verfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung gekippt, nur die Politiker wollen das nicht wahrhaben und fangen jetzt erneut an, davon zu faseln.
Vielleicht kommt es ja auch nicht von den deutschen Politikern, sondern von den Amerikanern. Die deutsche Regierung ist nämlich nichts anders als eine amerikanische Marionettenregierung.
Und das amerikanische Interesse ist nun einmal, die ganze Welt digital zu überwachen.
Und dass "nur" Verbindungsdaten gesichert würden und nicht Inhalte, das hat wohl der Weihnachtsmann erzählt.
Vielleicht ist in Österreich ja alles anders -- aber ich glaubs nicht.

Gravatar: Die Vorratsdaten-Speicherung und die Österreicher | Feedom.de

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