Die „Verhetzung“: Aus der Welt einer Diktatur

Die „Verhetzung“ soll strenger bestraft werden. Auf das hat sich offenbar die Regierung als Reaktion auf Aufrufe zu Terroraktionen geeinigt. Das ist an sich richtig.

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Nur wird dabei die Gelegenheit, diesen Paragraphen gleichzeitig seiner Absurditäten zu berauben, offenbar nicht wahrgenommen.

Der „Verhetzungs“-Paragraph besteht nämlich aus zwei Teilen. Die Strafbarkeit eines Aufrufs zu Gewaltaktionen ist absolut richtig und notwendig. Das ist auch ihre nunmehr bevorstehende Verschärfung. Künftig soll man sich auch schon dann strafbar machen, wenn man vor einem weit kleineren Personenkreis zur Gewalt aufruft (zehn etwa).

Leider lässt aber die Politik den Paragraphen ansonsten offenbar unangetastet. Dieser bedroht nämlich auch die Verächtlichmachung bestimmter geschützter Gruppen mit mehrjährigen Haftstrafen oder das Hetzen gegen diese mit zwei Jahren Haft. Das war und ist absurd.

Der Paragraph hat schon zu mehreren unerquicklichen Prozessen geführt, bei denen aber zum Glück die Richter strafwütige Staatsanwälte bisher – bisher! – in die Schranken gewiesen haben. Aber niemand weiß, ob sich nicht eines Tages ein anderer Richter profilieren will, indem er die gummi-artigen und nicht definierten Worte „Verächtlichmachen“ und „Hetzen“ einfach anders definiert. Indem beispielsweise ein Steirer bestraft wird, weil er Burgenländer-Witze erzählt hat. Womit er diese ja oft eindeutig verächtlich zu machen versucht hat.

„Verächtlichmachen“ und „Hetzen“ sind in meinem Verständnis zwar eindeutig geschmacklos. Aber Megastrafen dafür gehören ins Strafsystem von Diktaturen. Außerhalb von solchen sollten sie eher zu den Ehrenbeleidigungen gehören.

Dabei bestünde jetzt sogar ein Lichtfenster für eine sinnvolle Novellierung. Nicht nur weil ohnedies gerade am Gesetz herumgebastelt wird. Sondern weil der aktuellste Fall einen Linken ins Zwielicht rückt. Nämlich den grünen EU-Abgeordneten Reimon. Dieser hat auf Twitter den Satz geschrieben: „Schad, dass man Freiheitliche und Islamisten nicht in einen Keller sperren und mit sich allein lassen kann.“

Das ist ganz eindeutig eine Verächtlichmachung. Offen ist allerdings, ob Freiheitliche und Islamisten zu einer der durch diesen Paragraphen geschützten Gruppen gehören. Denn der Schutz des Strafgesetzes gilt absurderweise nur für Gruppen, die durch „Rasse“ (ja, der Gesetzgeber hat es wirklich im 21. Jahrhundert mit diesem Wort formuliert!), Hautfarbe, Sprache, Religion, Weltanschauung, Staatsangehörigkeit, Abstammung, nationale oder ethnische Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Alter oder sexuelle Ausrichtung definiert sind.

Weiterlesen auf: andreas-unterberger.at

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: spontifex

Korrektur der Korrektur: ... § 130 deutsches StGB ...

Gravatar: Adolf Höckler

Korrektur: <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html" rel="nofollow">§ 130 deutsches StBG</a> spricht nicht von einer 'rassisch bestimmten Gruppe', sondern von einer 'rassischen Gruppe'. Das oben in Absatz 3 angesprochene Problem wird dadurch allerdings eher größer.

Der deutsche Gesetzgeber wird immer kränker und verrückter. Der will Menschen in Recht und Gesetz und vor Recht und Gesetz wohl nicht nur nach Frauen, Männern und Kindern differenzieren und ungleich behandeln, sondern auch nach Rassen. Aber die Feminazies dürfen das in Deutschland heute ja gerne wieder so betreiben, wie vor siebzig Jahren die Nazies.

Gravatar: Adolf Höckler

Herr Unterberger, es scheint mir gerade so, als ob Sie § 238 StGB Österreich mit § 130 StGB Deutschland verwechseln, Ersteres so genannte 'Verhetzung', das Letztere die so genannte 'Volksverhetzung'. Können Sie das bitte einmal überprüfen und gegebenenfalls korrigieren? - Danke.

Im Übrigen ist doch vielleicht die Frage nicht ganz uninteressant, ob und ggf. welche dieser beiden Strafvorschriften mit entsprechendem Tatbestand präziser formuliert ist.

Von 'Rasse' spricht übrigens das österreichische StGB. Eins so irre wie das andere, spricht das deutsche StGB von 'rassisch bestimmten Gruppen'. Ob gegen eine Gruppe gehetzt wird, die 'rassisch bestimmt' ist, wird in Deutschland dann wohl mit den Mehoden der 'Rassenhygiene' festgestellt.

Beispiele für Volksverhetzung finden sich meiner Auffassung nach in der deutschen 'Mainstream - Presse' <a href="http://www.spiegel.de/forum/politik/minarettverbot-isoliert-sich-die-schweiz-international-thread-9622-823.html#postbit_4654176" rel="nofollow">hier</a>, oder zum Beispiel (Spiegel online in <a href="http://www.spiegel.de/spiegel/spiegel-titel-zu-putin-in-eigener-sache-a-983484.html" rel="nofollow">'eigener Sache'</a>) auch <a href="https://app.box.com/s/6ju6ho7jvjgpl233od38" rel="nofollow">hier</a> und anderswo mehr als genug.

Gravatar: siggi

Wir nähern uns immer mehr dem amerikanischen Recht, wo Urteile sich auf Präzedenzfälle abstützen. Hier werden nun Gesetzes-Präzedenzfälle geschaffen, eine Variation (Auslegung) wird dem Richter genommen. Sieht man manche Urteile, möchte man dies begrüßen.

Gravatar: klartexter

Fazit. Je mehr Fremdes und Fremde mit ihren Ansichten, Neigungen,inkl. terroristischen Neigungen, Abneigungen und Ablehnungen und der fremden Kultur und Religion, inkl. religiös gefärbter Ideologien nach Deutschland importiert oder bewusst eingeschleppt wird, um so straffer werden die Riemen des Maulkorbes für die Kritiker dieser Entwicklungen gezogen. Das hat nichts mehr mit freier Meinungsäußerung und dem Grundgesetz zut tun. Das ist Diktatur pur und das Grundgesetz verkommt durch falsche politische Signale zu einem Fetzen Papier. Jedenfalls stellt sich die Frage, ob es sich bei dem Grundgesetz um ein Gesetz für Migranten und Asylandten handelt, denn der ursprüngliche Sinn für die Deutschen da zu sein, ist doch schon längst verloren gegangen. Deswegen, der Druck im deutschen Kessel steigt.

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