Die Klassengesellschaft

Rund 140 Jahre hat es gedauert, bis die Standesunterschiede der Feudalgesellschaft abgebaut waren.

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In den letzten hundert Jahren jedoch hat sich eine neue Klassengesellschaft aufgebaut – mit drei ganz unterschiedlich berechtigten beziehungsweise entrechteten Ständen, zwischen denen das Gefälle immer steiler wird: Beamte – Dienstnehmer – Selbständige.

So verlangt jetzt ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs, dass bei Beamten die Mittagspause Teil der Dienstzeit ist. Bei Angestellten in der Privatwirtschaft ist das aber nicht der Fall. Was auch immer die rechtlichen Argumentationen hinter dem Urteil sein mögen: gerecht ist das nie und nimmer. Aber freilich: All die Gesetze, auf denen die Beamtenprivilegien beruhen, werden de facto immer von Beamten selbst geschrieben.

Ein anderes ebenfalls zutiefst ungerechtes Beamtenprivileg sind die „Ruhensbestimmungen“. Sie verbieten allen Privatangestellten, die vor dem Vollpensionsalter eine Frühpension erhalten, einer Erwerbsarbeit nachzugehen. Beamte hingegen können voll dazu verdienen, wie früh auch immer sie in Pension gehen. Das ist besonders provozierend, weil Beamtenpensionen ja noch immer weit höher sind als beim Rest der Bevölkerung.

Aber was tut die Regierung? Statt diese Ruhensbestimmungen endlich abzuschaffen, vereinbaren Finanz- und Sozialminister, sie dramatisch auszuweiten! Auf drei Jahre nach dem Vollpensionsalter. Sie taten dies auf Vorschlag ausgerechnet eines Arbeiterkämmerers. Das ist absurderweise jemand, der nur von den Zwangsbeiträgen der Privatangestellten lebt, nicht von den Beamten.

Zwar hat der Proteststurm gegen diese Vereinbarung die Regierungsspitze verunsichert. Aber der gelernte Österreicher weiß, dass das noch nicht viel heißt. Und jedenfalls bleibt die Tatsache ungeheuerlich, dass so etwas überhaupt beabsichtigt wird.

Vollständiger Beitrag erschienen auf andreas-unterberger.at

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