Die Gastwirte und die ÖVP

Es sind ein paar unscheinbare Buchstaben, die seit einiger Zeit auf Speisekarten zu finden sind. Und doch sind sie ein Symbol für all die Dinge, mit denen die Politik Gastwirte, Kaffeehausbetreiber und ähnliche Unternehmer immer mehr auf die Barrikaden treibt.

Veröffentlicht:
von

Eine erkleckliche Anzahl hat unter dem Druck der behördlichen Schikanen inzwischen überhaupt zugesperrt, wie man vielerorts, auch in besten Innenstadtlagen, beobachten kann. Viele andere sind so empört, dass sie sich zumindest geschworen haben, nie wieder eine der beiden Regierungsparteien zu wählen. Was logischerweise die ÖVP deutlich mehr trifft als die SPÖ, die nicht gerade eine typische Wirtspartei ist.

Diese Buchstaben sollen Allergiker vor bestimmten Inhaltsstoffen warnen. Die Pflicht zu solchen Warnungen beruht an sich auf einer EU-Richtlinie – was die politische Richtung des Zorns von Cafetiers&Co aber nicht ändert. Regieren doch auch in der EU im Wesentlichen Schwarz und Rot.

Jedoch ist die Richtlinie gar nicht das Schlimme. Das ist vielmehr deren Durchführung in Österreich. Diese Durchführung ist hierzulande nämlich nicht nur anders als in jedem der übrigen EU-Länder, sondern auch viel penibler und schikanöser erfolgt.

Ein Wirt am Wiener Stadtrand berichtet, dass er volle vier Arbeitstage aufwenden musste, um eine komplette Dokumentation aller Inhaltsstoffe in Speisen seines Gasthauses zu erstellen, wie es das Gesetz verlangt. Nach diesen Unterlagen erkundigt hat sich freilich bisher noch kein einziger Allergiker – beziehungsweise eingebildeter Allergiker, derer es ja mehr als genug gibt.

Wäre das Thema Allergie das einzige, das die Wirte verärgert, dann wäre die vorrevolutionäre Stimmung freilich noch lange nicht so erhitzt. Dazu kommt noch eine ganze Latte anderer Schikanen, die sich die Politik ausgedacht hat.

Dazu zählen auch die seit Jahresbeginn höheren Mehrwertsteuer-Sätze im Tourismus. Auch diese sind noch dazu überaus kompliziert zu handhaben, weil es oft sehr kompliziert ist festzulegen, welche Leistung unter welchen Steuersatz fällt. Das ist bei den im Tourismus häufigen Pauschalpreisen besonders schwierig zu trennen und lastet  den Betrieben – die ja sehr oft auch Wirte sind – weitere Bürokratielasten auf.

Nächstes Reizwort ist das Stichwort Nichtraucherschutz. Da hat sich der Gesetzgeber – der gleichen Koalition! – binnen weniger Jahre zwei völlig verschiedene gesetzliche Neuregelungen ausgedacht. Die erste Neuregelung hat in etlichen Betrieben aufwendige Umbauarbeiten ausgelöst, die dann durch die zweite völlig überflüssig geworden sind.

Das ist wie bei schlechten Eltern, die ständig neue und andere Regeln verkünden. Zwischen den beiden unterschiedlichen Regelungen hat es keinerlei neue zusätzliche Erkenntnisse in Sachen Rauchen gegeben. Dessen Schädlichkeit war jedoch auch schon vorher allgemein bekannt. Ebenso wie die Tatsache, dass es halt eine beträchtliche Anzahl von Rauchern gibt, die auch durch den Gesetzgeber nicht von ihrer Sucht losgerissen werden können.

Die Raucher ballen sich nun vor den Toren vieler Restaurants, um sich dort vor und nach dem Essen eine Zigarette anzuzünden. Das hat zu einer Blüte der nicht gerade ökologischen Außenheizungen geführt. Das ist aber interessanterweise bei vielen Rauchern durchaus beliebt, lernen sie doch beim Outdoor-Aschenbecher neue Leute kennen. Was besonders deshalb attraktiv ist, seit fast ebenso viele Frauen rauchen wie Männer…

Dass ausgerechnet der ÖVP-Obmann Mitterlehner als Vater der neuerlichen Umgestaltung der Rauchergesetze gilt, hat der ÖVP auch nicht gerade genutzt. Obwohl oder gerade weil Mitterlehner aus der Wirtschaftskammer gekommen ist, welche eigentlich die Interessen der Wirte vertreten sollte.

Der schlimmste und endgültige Knackpunkt zwischen Wirten und ÖVP ist aber die neue Registrierkassenpflicht. Gewiss kann damit zumindest eine Steuerhinterziehungsmöglichkeit verhindert werden. Daher wird es unter den jetzt zusperrenden Wirten sicher auch manche geben, die nur nicht auffallen wollten, weil sie früher deutlich niedrigere Umsätze hatten, als nach Einführung der diesbezüglichen Pflicht gemeldet werden müssen.

Vollständiger Beitrag erschienen auf andreas-unterberger.at

Für die Inhalte der Blogs und Kolumnen sind die jeweiligen Blogger verantwortlich. Die Beiträge der Blogger und Gastautoren geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: ANTON  AMAN

Die Sinnigkeit, oder Unsinnigkeit einer Verordnung, oder
gar Gesetzes ist immer und überall Diskussionsstoff; daß
unsere Wirte nun erbost sind, kann man nachvollziehen,
denn Allergiker wissen ganz genau, was sie dürfen, oder
nicht dürfen. Sie leben im Hinblick auf ihre Gesundheits-
Situation auch ohne Angaben in Restaurants, was das
Essen eigentlich enthält und was nicht.

Das gleiche gilt wegen dem Rauchverbot; überall in den
Ländern, wie Italien, Spanien z.B. gibt es überhaupt keine
Probleme mit dem Rauchverbot, denn in Restaurations-
Betrieben, Kaffeehäusern und überhaupt in öffentlichen
Gebäuden ist generelles Rauchverbot. Jeder akzeptiert es
und die Betroffenen halten sich daran, ohne Pseudoumbauten, ohne Ausnahme.

Was die Registrierkassen anbelangt, ist wieder dieses
Hick-Hack, was alle verunsichert und erbost.
Men muß schon wieder ein Auslandsbeispiel bringen, um
es verständlich vorzuführen, wie es ohne Gegenwehr,
ohne Kritik, ohne erboste Betroffene geht!

IN SPANIEN WURDE VOR GERAUMER ZEIT EINE S.G.
"NUMERO DE IDENTIFICATION" (nicht gleichzusetzen
mit unserem Personalauswei, oder Führerschein, oder
Reisepass, die alle unterschiedliche Kontrollnummern
aufweisen) AUSGESTELLT, DIE JEDE PERSON
BESITZEN MUß UND IN ALLEN, WIEDERHOLE ALLEN DOKUMENTEN IDENTISCH IST, SO DAß DAMIT ALLEINE SCHON EINE VERWALTUNGSVEREINFACHUNG GEGEBEN IST,
ABER VIELMEHR DIE REGELUNG, DAß JEDE PERSON, ALLE FIRMEN UND LIEFERANTEN BEI JEDEM VERKAUF ODER KAUF VICA-VERSA IHRE
I.D.-NR. VORWEISEN MÜßEN.
Das bedeutet, daß jeder Kauf und Verkauf fiskalisch
verfolgbar ist und daher ein "Schwarz-Kauf, Verkauf")
ausgeschlossen ist; wenn jemand, aus welchen Gründen
auch immer, keine I.D.-Nr. hat, kann weder einkaufen,
noch verkaufen, weil die Gegenseite darauf bei Strafe(!)
bestehen muß!
Ein Beispiel auf unsere Verhältnisse:
Festzelt-Feier, Einkauf für alle Getränke, und Speisen
können nur mit dieser Nr. getätigt werden.
Kein Mensch braucht eine, für manche komplizierte
Registrierkasse, daher keine unnötige Ausgaben dafür
und keine administrative Belastung und vor allem keine
bedienungshindernde Tätigkeit während des Festes.

ZUM SCHLUß EINE ANREGUNG FÜR DAS F.A.:

Für alle Gewerbebetriebe, aber bleiben wir bei Restaurationsbetrieben als Beispiel, könnte anstatt der
Steuererklärung durch Umsatzpauschalierung erfolgen.
Das heißt, Angaben der im Betrieb verwendeten Utensilien, wie Kaffee-Maschine ein-, zwei-, oder dreiarmig
Bier-Zapfsäule ebenso, plus Personalstand, etc. Daraus
wird die Pauschalierung errechnet.
Mann sollte vielleicht auch unter einem Umsatzminimum
überhaupt keine Versteuerung vorsehen, damit würden
Steuerprüfer mehr Zeit haben für "große" Steuersünder(?)

Sollte der Betroffene mit der vom F.A. festgesetzten
Pauschalierung nicht einverstanden sein, kann er sich zu
für die Variante Steuererklärung auch entscheiden.

Ich habe schon vor einigen Jahren sowohl für diese
Situation, als auch für die notwendige Reduzierung von
Kranken-und Pensionsversicherungen ausgearbeitete
Vorschläge gemachr!!!

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang