Die Frauenquote verstößt gegen Menschenrechte

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Der Menschenrechtsaktivist Aaron Rhodes äußert Bedenken gegen die gesetzliche Frauenquote, die in der Debatte zu derselben bis dato kaum Beachtung fanden.

Aaron Rhodes ist ein bekannter Menschenrechtsaktivist. Er ist Mitbegründer von Freedom Rights Project, einer Initiative, die sich mit der Menschenrechtsproblematik im internationalen Recht beschäftigt. Rhodes engagiert sich weltweit für die Einhaltung von Menschenrechten.

In seinem auf Zeit Online erschienenen Artikel unter dem Titel „Mannomann“ macht er darauf aufmerksam, dass die Frauenquote den Menschenrechten widerspricht (ich vermute, dass sich den idiotischen Titel „Mannomann“ nicht Aaron Rhodes selbst, sondern eine Redakteurin von Zeit Online ausgedacht hat).

In der Debatte zur Frauenquote spielen Rhodes zufolge Menschenrechte keine Rolle. Man muss dazu anmerken, dass diese Diagnose nur auf die Mainstream-Medien zutrifft. In unabhängigen Internet-Medien wird immer wieder auf die Verfassungswidrigkeit der Frauenquote hingewiesen, z. B. von dem Quoten-Gegner Prof. Günter Buchholz (vgl. „Entweder Gleichberechtigung – oder Gleichstellung!“). Da in den bundesdeutschen Verfassungsgrundsätzen Menschenrechte zum Ausdruck kommen, kann die Diskussion über die Verfassungswidrigkeit der Frauenquote auch als eine Diskussion über die Verletzung von Menschenrechten betrachtet werden.

Die Frauenquote verstößt nach Rhodes gegen die Menschenrechte,

„denn eine Gruppe zum Nachteil einer anderen Gruppe zu privilegieren, widerspricht nicht nur dem Rechtsstaatsprinzip, sondern auch den Menschenrechten.“

Rhodes meint damit in erster Linie die Gleichheit vor dem Gesetz: Menschen sollten vor dem Gesetz gleich behandelt werden, d.h. unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion usw. Die Frauenquote privilegiert Frauen zum Nachteil von Männern. Sie stellt somit eine Diskriminierung von Männern dar.

Die Frauenquote wird oft damit begründet, dass sie Vorteile für die Gesellschaft, insbesondere für die Wirtschaft bringe. Das ist für Rhodes eine ganz schwache Begründung, denn

„wenn wir die Freiheit und Gleichheit vor dem Gesetz anderen Zielen opfern, schwächen wir die Menschenrechte und somit unseren Schutz vor Tyrannei und Willkür.“

Menschenrechte dürfen demnach weder relativiert noch instrumentalisiert werden.

Unabhängige Studien haben belegt, dass die Erhöhung des Frauenanteils in Unternehmen keine Vorteile, sondern eher Nachteile für die Unternehmen bringt (vgl. „Die gesellschaftlichen Kosten einer gesetzlichen Frauenquote“, „Führt die Frauenquote im Vorstand zu einer neuen Finanzkrise?“). Aber auch wenn die Erhöhung des Frauenanteils mit Hilfe der Frauenquote irgendwelche Vorteile hätte, wäre – so Rhodes – die Frauenquote falsch:

„Denn der Preis – die Verhandelbarkeit der Gleichheit vor dem Gesetz – ist zu hoch.“ (Hervorhebung A. U.)

Aaron Rhodes macht in seinem Artikel auf einen weiteren, in den Mainstream-Medien nicht behandelten Aspekt der Quoten-Problematik aufmerksam: Dem Gesetz zur Einführung der Frauenquote, ja überhaupt dem Quoten-Denken liegt ein „rechtlicher Relativismus“ zugrunde: „Prinzipien werden immer so interpretiert, wie es gerade zu den politischen Zielen passt.“ Anders formuliert: Rechtliche Prinzipien werden relativiert und für politische Ziele, die bestimmten Lobbygruppen dienen, instrumentalisiert.

Diesem rechtlichen Relativismus liegt m. E. ein allgemeinerer, umfassenderer Relativismus zugrunde: der postmoderne Relativismus. Ich habe in einigen Artikeln auf die Auswüchse des postmodernen Ungeistes hingewiesen. Für die Postmoderne gibt es keine festen Prinzipien. Alles ist vielmehr kontextbedingt, relativ zu dem jeweiligen sozio-kulturellen Hintergrund, alles kann dekonstruiert und konstruiert werden.

Auch Prinzipien bestehen der Postmoderne zufolge relativ zu dem jeweiligen sozio-kulturellen Hintergrund und können nach Bedarf und nach Belieben umgedeutet werden. Sie sind – um die Terminologie von Rhodes zu verwenden – verhandelbar und bestimmten politischen Zielen dienlich zu machen.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Reinhard Martin

Frauenquote und Genderismus entspringen dem gleichen moralinsauren Schoß wie schon die grüne Klimaapokalypse, gepaart mit einer allumfassenden Forschrittsfeindlichkeit.
Sie sind Zeichen einer sich ausbreitenden Degeneration der Gesellschaft und gleichzeitig Geburtshelfer einer Revolution die diese Auswüchse beseitigen wird.

Gravatar: Dr. Alexander Ulfig

Dass Regelungen, Abkommen, Gesetze usw. von irgendwelchen Gremien beschlossen werden, bedeutet nicht, dass sie mit den Menschenrechten konform sind. Das ist das Thema des Artikels von Aaron Rhodes. Sie können den Menschenrechten widersprechen. Sie können durch Lobbygruppen durchgeboxt werden.
" ... ist die Quote da, wo Frauen unterrepräsentiert und diskriminiert sind sogar geboten!" Die sog. "Unterrepräsentanz von Frauen" , also eine statistische Ungleichheit zwischen Männern und Frauen, ist keine Folge von Frauendiskriminierung. Das wurde durch zahlreiche empirische Studien belegt, z.B. durch die Studie von Fabian Ochsenfeld:
http://sciencefiles.org/2012/09/15/ende-einer-genderphantasie-die-glaserne-decke-in-scherben/
Aber auch wenn man annimmt, dass die sog. "Unterrepräsentanz von Frauen" eine Folge ihrer Diskriminierung sei, dann wäre eine Frauenquote der falsche Weg. Man müsste dann ein System aufbauen, in dem man die Bewerber als Individuen sowie nach ihren individuellen Fähigkeiten und nicht nach ihrer Gruppenzugehörigkeit beurteilen und einstellen würde. Das bestqualifizierte Individuum müsste dann die entsprechende Stelle erhalten, und zwar unabhängig von seiner Gruppenzugehörigkeit.
Menschenrechte (und auch das Grundgesetz) sind individualrechtlich, nicht kollektivrechtlich ausgerichtet. Das bedeutet, dass jeder Mensch als Einzelperson (Individuum) und nicht als Repräsentant von Kollektiven, also unabhängig von seiner Gruppenzugehörigkeit (Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe usw.) beurteilt werden sollte.
Beispielsweise bedeutet die Gleichheit vor dem Gesetz als Menschenrecht, dass jeder Mensch als Einzelperson (Individuum), unabhängig von seiner Gruppenzugehörigkeit, vor dem Gesetz gleich behandelt werden soll; kein Mensch soll besser oder schlechter als als andere Menschen behandelt werden.
Ein anderes Beispiel: Das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit bedeutet, dass jeder Mensch als Einzelperson (Individuum), nicht als Repräsentant eines Kollektivs, das Recht hat, seine Meinung frei zu äußern, ohne dass er dafür mit Sanktionen rechnen müsste.

Gravatar: Marion Böker

Frauenquote ist menschenrechtlich geboten!

Nach dem rechtlich verbindlichen UN-Menschenrechtsabkommen CEDAW (Abkommen über die Beseitiigung jeder Form der Diskriminierung der Frau) Art. 4.1. und seinen mehrfachen Auslegungen z.B. zum Deutschen Staatenbericht über die Umsetzung desselben Menschenrechtsabkommens in Deutschland (Abschliessende Bemerkungen des Überprüfungsausschusses CEDAW von 1999, 2004, 2009, 2011) ist die Quote da, wo Frauen unterrepräsentiert und diskriminiert sind sogar geboten!
Schon nach den ersten Gleichbehandlungsrichtlinien und Dskriminierungsverboten der 1970er Jahre in der EU wurden Quoten durchgesetzt,- und vor ihrer (menschen-)rechtlichen Bekräftigung auch immer weider angefochten. Vergebens!

1989 hat das Frauenfördergesetz NRW eine Quote mit Öffnungsklausel beschlossen:
Bevorzugung von Frauen in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bei gleicher Qualifikation, Eignung und Leistung, wenn nicht in der Person eines Mitbewerbers liege wurde zur Regel der Beschäftigung, zumindest im Öffentlichen Dienst.

Hatte ein Mann dagegen geklagt, befand 1995 das Kalanke-Urteil des EuGH dann die Bremische Quote für rechtens und 1997 bestätigte das Marschall-Urteil des EuGH
noch einmal die NRW-Quote.

Und 2002 betsätigte das Urteil des BVerwG die Meistergründungsprämie in NRW: Es bestätigt das Recht (und die Pflicht) des Staates, Frauen durch spezifische Regelungen im Subventionsbereich zu fördern und bezieht sich damit auf das Menschenrechtsabkommen CEDAW und seine Umsetzung im Fall der NRW vorübergehenden Sonderförderung von Frauen bei der Meistergründungsprämie.

Für andere EU Staaten sind weitere Fälle nachweisbar.

Menschenrechte sind ja in ihrer Ausformung manchmal umstritten. Die Menschenrechte der Frauen und die Instrumente, sie zu überwinden, sind ebenfalls umstritten. Allerdings handelt es sich bei der Frauenquote ein global immer anerkannteres auch menschenrechtliches Instrument (einer vorübergehenden Speziellen Maßnahme), die - jetzt werde ich polemisch, kaum igrendwo so männlich dämlich diffamiert wird, wie in Deutschland. Liebe Herren, Sie können die de facto Gleichstellung von Frauen auch mit allen anderen Ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen umsetzen: Noch in dieser Stunde, und die vorübergehenden Maßnahmen haben sich überlebt. Stellen sie uns Frauen zu gleichem Lohn ein, nehmen Sie endlich 50 % Frauen in die Vorstände, Top-Positionen- zu gleichem Lohn und Vergünstigungen- machen Sie sich zu Verfechtern der Gleichstellung , im Büro wie im Heim und am Herd. Betreuen Sie endlich Kinder zu 50%, hängen Sie die Wäcshc eauf,...
Und: verbreiten Sie endlich unetr Ihresgleichen: Gewalt gegen Frauen ist ein Verbrechen.

Solange aber wirt das alles erleben und viel mehr, werden wir uns an die die menschenrechtlich gebotene Quote halten, an das Gleichstellungsgebot. Und, wir überlassen keinen Menschenrechtlern ohne Kenntnis der Menschenrechte das Feld!
Menschenrechte sind geschrieben, ratifiziert, überprüfbar und unteilbar. Sie mögen für eine Sekunde die Unkenntnis vieler ausnutzen,- aber nicht lange. Dem Autor Aaron Rhodes kann ich nur anraten: Machen Sie ihre Hausaufgaben, anstatt sich für solch dummes Ablenkungsmanöver kaufen zu lassen.
Wir haben ja seit Sarrazin und anderen sog. 'Tabubrecher*innen' verstanden: Wer dummes Zeug in Medien schwätzt kann das Konto füllen. Viel Spass dabei. Aber die paar Kröten sind den verrat an der Wahrheit, an dem, was Sie vermutlich auch als Sie ihren akademischen Titel ablegten geschworen haben, nicht wert.

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