Der Buback-Mord - ein Justiz-Skandal!

Der Sohn des ermordeten Generalbundesanwaltes Siegfried Buback, Michael, hat dem Mord an seinem Vater eine völlig neue Dimension gegeben. Mehr als 30 Jahre nach der Tat. Michael Buback - als Wissenschaftler

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ebenso exzellent wie der Vater als Jurist - bringt die Anwälte des Staates in eine nachgerade ungeheuerliche Situation. Wollten oder durften die früheren Kollegen und Mitarbeiter seines Vaters die Morde nicht aufklären? Der Verdacht drängt sich geradezu auf.
Ein Gespräch am 30. März 2007 mit dem RAF-Aussteiger Peter Jürgen Boock lässt erste Zweifel wachsen. Die wegen des Mordes am 7. April 1977 verurteilten Christian Klar und Knut Folkerts seien an dem Attentat nicht beteiligt gewesen. Stefan Wisniewski stattdessen der Todesschütze. Der aber hatte nicht vor Gericht gestanden. Ging es bei der Aufklärung des Attentats  mit rechten Dingen zu? Der Sohn - bis zu diesem Zeitpunkt von der korrekten Arbeit der Fahnder überzeugt - beginnt selbst zu recherchieren. Wie ein Wissenschaftler - präzise und akribisch. Was er heraus-findet, ist beschämend und erschreckend zugleich. Es stellt unseren Rechtsstaat auf den Kopf. Die Urteile sind nicht das Papier wert, auf dem sie stehen. Die als Mörder verurteilten Terroristen wa-ren nicht am Tatort. Die dem Gericht präsentierten Zeugen hatten entweder selbst nichts gesehen oder leisteten Falschaussagen. Wichtige Augenzeugen wurden indes nicht gehört. Michael Buback fand deren zehn. Sogar eine unmittelbare Zeugin der Tat. Sie machte detaillierte Angaben über den Verlauf des Attentats. Ihre Aussagen entschlüsselten letztlich sogar den Tatort. Doch nur ihr Chef, der nichts gesehen hatte, wurde als Zeuge vernommen. Die Tatzeugen waren zur Verhand-lung komplett ausgeblendet worden. Allem Anschein nach systematisch. Alle diese Zeugen hatten eine zierliche Person auf dem Sozius des Tatmotorrades gesehen. Wahrscheinlich eine Frau. Die zierliche Person, die Siegfried Buback und seine Begleiter erschoss, blieb indes im Dunkel. Nicht nur der Sohn fragt: Warum? Wer schützt die Täter? Besteht kein Interesse, sie zu identifizieren?
Eine zierliche Person ist im Täterumfeld nicht zu übersehen. Verena Becker aktive RAF-Terro-ristin. Becker - Deckname Paula - spielte eine zentrale Rolle im Umfeld des Mordes. Paula sollte bereits im Dezember 1976 „Margarine“ (SB = Siegfried Buback) beseitigen. Das Attentat wurde verschoben, weil die Polizei die verschlüsselten Angaben fand. Bei ihrer Festnahme - vier Wo-chen nach der Tat - verteidigte sie sich mit der Mordwaffe. Ein Schraubendreher des Tatmotor-rades fand sich bei ihr. Ihr Haar wurde in einem der Täterhelme gefunden. An den RAF-Bekenner-schreiben entdeckte man inzwischen auch ihre DNA. Je tiefer der Sohn in den Fall einstieg, desto unglaublicher wurden die Befunde. Immer mehr Zeugen der Tat meldeten sich. Hatten die Fahn-der im Jahre 1977 geschlafen? Wie dilettantisch kann bzw. darf  die ranghöchste Riege der An-wälte des Staates agieren? Was soll der Bürger einer Bundesanwaltschaft noch glauben, die solche Fakten übersieht? Warum werden Menschen verurteilt, die nie am Tatort waren? Warum werden nur Zeugen gehört, die nichts gesehen haben? Warum werden alle Tatzeugen ignoriert? Wer steuerte die Ermittlungen der Fahnder und warum? Und vor allem: Wer steuerte Verena Becker?
Stasi-Akten zufolge wurde Verena Becker bereits seit 1972 von westdeutschen Geheimdiensten „bearbeitet bzw. unter Kontrolle gehalten“. Die Stasi führte sie derweil unter den Decknamen „Sola“, „Pohlmann“ und „Telse“. Über den Buback-Mord und die Arbeit der Fahnder war die Stasi synchron informiert. Die Stasi-RAF-Verbindung war seit jeher eng. Bei ihrer Verhaftung in Singen am 3. Mai 1977 fand man in Beckers Hosentaschen 200 Ostmark. Deren Ausfuhr war strengstens verboten. Wie sich inzwischen herausstellte, erhielt sie auch Geld vom Verfassungs-schutz. Erschoss ein übermotivierter Stasi-BND-Doppelspitzel den Top-Fahnder der BRD?  Unter Kontrolle der Dienste diesseits und jenseits der Mauer? Das wäre in der Tat nicht nur peinlich.
Mit seinen Recherchen zog sich Michael Buback den Groll der Bundesanwälte zu. Auch Verena Becker, bis dato lediglich wegen der Schießerei bei Ihrer Festnahme verurteilt, reagierte. Im März 2007 schrieb sie vom ihrem „Täterwissen“.  Der BGH sah sie Ende 2009 indes nur als Mitläuferin und ließ sie laufen. Der anstehende Prozess gegen Verena Becker bietet nunmehr die Chance, all die offenen Fragen korrekt zu klären. Dazu müssen alle neuen Fakten auf den Tisch des Gerichts und alle Zeugen in den Zeugenstand. Bis dato ist der Buback-Mord ein einziger Justiz-Skandal!

Peine, den 13. April 2010                                                    gez.: Prof. Dr.-Ing Hans-Joachim Selenz

www.hans-joachim-selenz.de

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Charly W.

@Christiane W.
Schonungslose Aufklärung - ein frommer Wunsch. Dazu wäre eine unabhängige Justiz notwendig. Die gibt es in diesem Lande nicht. Die Regierung müsste sonst auf der Anklagebank sitzen. Das geht natürlich nicht. Vorsicht, wer zu viel herausfindet lebt gefährlich.

Gravatar: Christiane W.

Das sind ja ungeheuerliche Hinweise!
Hier ist jetzt schonungslose Aufklärung der höchsten Justiz gefragt!!

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