Den Balken im Auge des Nachbarn . . .

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In Österreich sind jetzt die neuen Verwaltungsgerichte besetzt worden. Was uns einst als Verwaltungsreform verkauft worden ist, bringt statt dessen eine Aufblähung – und wie ganz selbstverständlich streng rot-schwarzen Proporz.

An die Spitze des neuen Bundesverwaltungsgerichts kam ein Mann aus einem SPÖ-Kanzlerkabinett, mit einem symmetrisch qualifizierten schwarzen Stellvertreter. Besetzt hat eine Auswahlkommission, die sich streng im Proporz aus ehemaligen Angehörigen von Ministerkabinetten zusammensetzt. Gewiss kann man sagen und hat damit auch Recht, dass in Ministerkabinette meist nicht die Allerdümmsten geholt werden, und dass junge Nachwuchsakademiker dort mehr lernen über das Funktionieren der staatlichen Verwaltung als irgendwo sonst. Niemand kann auch genau beweisen, dass die vielen sonstigen Mitglieder der neuen Verwaltungsgerichte (allein im Bund sind es 80!) ebenso streng rot-schwarz zusammengesetzt worden sind.

Das Bild ist trotzdem kein gutes. Und der Schaden für die Reputation der Regierung ist enorm. Rätselhaft ist, wie viel weniger Aufmerksamkeit es findet, wie in Österreich mit den noch viel wichtigeren Oberstgerichten umgegangen wird. Denn beim – über den neuen Verwaltungsgerichten stehenden – Verwaltungsgerichtshof wurde nun der in Pension gehende rote Präsident von der Regierung durch seinen schwarzen Vize ersetzt. Worauf der Vize wieder rot besetzt wird. Mit offenbar ebenso selbstverständlichem Nachrücke-Ticket.

Und am ärgsten geht es beim Verfassungsgerichtshof zu, dem die Regierung vor kurzem übrigens noch mehr Macht zugeschoben hat. Dort hat jeder einzelne Posten vom Präsidenten bis zum letzten Ersatzmitglied ein rotes oder schwarzes Mascherl. Das ist bei Neubesetzungen immer wichtiger als die individuelle Qualifikation.

Für die Arbeit im Verfassungsgerichtshof ist zum Unterschied von Verwaltungsgerichten die Arbeit in einem Ministerkabinett keineswegs eine besonders hilfreiche Vorbildung. Das gilt nicht einmal für eine Tätigkeit im Vorzimmer des stadtbekannten Intellektuellen Faymann. Gerade beim VfGH wäre es besonders dringlich, dass die ganze Pluralität der Gesellschaft und der Verfassungsexperten zum Zug käme.

Das tut sie aber nicht. Denn die den VfGH exklusiv beschickenden zwei Parteien vertreten nicht einmal 43 Prozent der Wahlberechtigten. Der Rest der Nation kommt nicht vor. Demokratisch?

Besonders widerlich aber ist, wie zugleich die österreichische Linke und damit auch die Medien gegen Ungarn stänkern, wo eine Regierung mit viel größerer Mehrheit ähnliche Gremien besetzt. Vor allem die in der EU sitzenden SPÖ-Männer wollen Ungarn deswegen am liebsten strafweise von allen europäischen Mitbestimmungsmöglichkeiten ausschließen.

Das ist eine wirklich heuchlerische Doppelbödigkeit. Oder freundlicher formuliert: Wer im Glashaus sitzt, sollte schweigsam sein, statt mit Steinen zu werfen. Oder biblisch formuliert: Man sollte sich an den Balken im eigenen Auge erinnern, bevor man sich über die Splitter beim Nachbarn alteriert.

Beitrag erschien zuerst auf: andreas-unterberger.at

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Rülps

Das zieht sich runter bis hin zum kleinsten Lakaien.

Gravatar: Elmar Oberdörffer

Voraussetzung für einen demokratischen Rechtsstaat ist eine saubere Gewaltenteilung: Legislative, Exekutive und Iurisdiktion müssen unabhängig voneinander ihre Aufgaben wahrnehmen. Diese Gewaltenteilung ist weder in meinem Deutschland noch in Ihrem Österreich gegeben. In beiden Staaten hat sich die Exekutive des Staates bemächtigt. Die Mitglieder der Regierung sind gleichzeitig Mitglieder des Parlaments, und die Regierung setzt die obersten Richter ein. Der Rechtsstaat geht dabei vor die Hunde.

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