„Der Staat bezahle ja auch nicht dafür, dass man einen subventonierten Platz in der Oper nicht nutze“! Würde der Staat nämlich ausschließlich die Oper unterstützen, nicht aber das Theater, so wäre der mediale Aufschrei nicht zu überhören, und der Affront gegenüber dem Schauspiel wäre längst korrigiert.
Bei der Kindererziehung aber erlaubt sich die öffentliche Hand eine derartige Niedertracht seit vielen Jahren. Kindererziehung war bis ins dritte Jahrtausend unangefochten die hoheitliche Domäne der Familie. Niemand machte ihr dieses Recht streitig, bis zu dem Tag, als Finanzminister, Arbeitsminister und Familienministerin überein kamen, dass sich externe Kleinkindbetreuung ala DDR „rechnet“. Denn die Steuern und Abgaben der künftig erwerbstätigen Mütter überträfen weit die Ausgaben für die Subventionierung der Kitaplätze. Ein Win-win für die Wirtschaft sowie für die Staatskasse! Indem er lediglich die staatlichen Einrichtungen extrem fördert, der familiären Betreuung die Förderung aber komplett versagt, hatte der Staat genau die Lenkung bewerkstelligt, die Art. 6 GG eindeutig untersagt. In ständiger Rechtsprechungverweist das Verfassungsgericht nämlich auf das natürliche Recht der elterlichen Erziehung und deren Förderung in der jeweils gewählten Form durch den Gesetzgeber. Es führt weiter aus, dass sich der Staat einer “Bewirtschaftung des Begabungspotentials” zu enthalten hat (vgl. BVerfGE 34,165 <184>).
Somit macht sich der Staat bis heute eines ständigen Verfassungsbruchs schuldig, und dies so lange er die elterliche Erziehung schmäht.
Und Schmähung wurde jetzt zur probatesten Keule, mit der man auf Eltern eindreschen musste, wenn sie das kollektive „Angebot“ des Finanzministers ausschlugen zugunsten einer individuellen Variante. Die Einlösung der Koalitionszusage BG wurde sofort als „falscher Anreiz“ verunglimpft. Jetzt mussten von der Opposition nur noch die Heimchen am Herd, die Glucken, die Vorvorgestrigen erfunden und transportiert werden, die sich mit einer Fernhalteprämie, einer Verdummungsprämie oder einer Schnapsprämie vor der Erwerbsarbeit drücken wollen. Auf dieses grün-rote Pferd sprangen die Medien mit dreist-einfältigen Vergleichen von Opernplätzen etc. nur allzu gerne, aus lauter Spaß am Elternbashing. Wer sich der staatlichen Lenkung nicht beugt und auf seinem verfassungsgemäßen Elternrecht beharrt, wird bis heute medial gnadenlos gehängt.
Auch wenn Eltern sich diese dümmliche Bemerkung (s.o.) schon von weit weniger intelligenten Leuten zum hundertsten Mal anhören mussten, aus dem Munde von Herrn Hofreiter überrascht es trotzdem, denn ihm hätte man, wenn schon keine politische Klugheit, so doch logische Kapazität zugetraut.
Beitrag erschien auch auf: familiengerechtigkeit-rv.de
Kommentare zum Artikel
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Herr Hofreiter hat in dieser Talkshow unter Betonung, dass er Biologe sei und deshalb man ihm glauben müsse, den Unsinn erwähnt, dass durch die „Genderforschung“ herausgekommen wäre, weibliche Kniegelenke würden ein anderes Implantat benötigen als männliche. Abgesehen davon, dass dies kein soziologisches sondern selbstverständlich ein medizinisches Problem ist (wer wollte den Frauenärzten und Ärztinnen ihre Berechtigung absprechen), liegt es doch auf der Hand, ebenso die beachtlichen Unterschiede in den beiden Gehirnen mit ihrem Einfluss auf das Verhalten mehr in Betracht zu ziehen.
Die einseitig theoretisierende Gender Mainstreaming-Ideologie begeht jedoch den fundamentalen Irrtum, die als entscheidende menschliche Gegebenheit vorliegenden neurophysiologischen Unterschiede in den Gehirnen von Frau und Mann völlig auszuklammern bzw. zu negieren.
(Einzelheiten bezüglich unüberbrückbarer Unterschiede in den Gehirnen von Frau und Mann sind in dem Buch: „Vergewaltigung der menschlichen Identität. Über die Irrtümer der Gender-Ideologie, 6. Auflage, Verlag Logos Editions, Ansbach, 2014: ISBN 978-3-9814303-9-4) (http://www.amazon.de/Vergewaltigung-menschlichen-Identität-Irrtümer-Gender-Ideologie/dp/3)
Schöner Gruß an das BVerfG:
Der deutsche Staat, um nicht vollends zum Generalverdachts -, Übergriffs -, Präventions - , Denunuziantinnen - und Denunziantenstadel zu verkommen und zu verelenden, müßte fast noch dringender dazu angehalten werden, die Bewirtschaftung des Opferpotentials der BürgerInnen und ganzer sozialer Gruppen der Gesellschaft u.a. durch eine hypertrophierende Helferindustrie, die in erster Linie damit beschäftigt ist, sich ihren eigenen Befarf zu schaffen, unbedingt und sofort zu unterbinden und zu unterlassen.
Also, sehr geehrte Damen und Herren des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, der Stadt des Rechts, Sie haben lange genug geruht zu schlafen. Jetzt ist es höchste Zeit, an die Arbeit zu gehen und nicht länger mit dem Finger auf europäische Instanzen zu zeigen.
http://home.arcor.de/menschundrecht/BaWue.jpg
http://www.spiegel.de/forum/netzwelt/kritik-beschleunigung-weihnachtsbotschaft-die-tempokritiker-thread-211198-1.html#postbit_22346269