BaFin lässt Bonitätsanleihen weiterhin zu

Verbraucherschützende glühen vor Wut.

Veröffentlicht:
von

Weil die Zertifikaterbranche Zugeständnisse bei Bonitätsanleihen macht, zieht die Bafin das geplante Verbot vorerst zurück. Die „Credit Linked Note“ kann bleiben – aber mit verschärften Regeln.

So geht´s: Investierende leihen einer Bank Geld und bekommen hierfür Zinsen. Die Rückzahlung richtet sich nach der Zahlungsfähigkeit eines Drittschuldners. Hierfür bekommen die Anlegenden einen Zinsaufschlag. Bei einer Bonitätsanleihe hat man sinngemäß zwei Schuldner: Die Bank und einen Drittschuldner. Daher sind die Zinsen regelmäßig etwas höher im Vergleich zu klassischen Unternehmensanleihen. Fällt der Drittschuldner aus, ist die Bonitätsanleihe ist Gefahr.

Hintergrund des BaFin-Sinneswandels ist eine Selbstverpflichtung, die sich  Emittenten von Bonitätsanleihen und die vertreibenden Banken auferlegt haben. Dabei sind diese Papiere bei Anlegenden sehr beliebt: Derzeit halten Privatanlegende Bonitätsanleihen im Volumen von 6 Milliarden Euro. Künftig soll es ein Mindestrating (Investment Grade) geben. Auch soll der Drittschuldner börsennotiert sein. Außerdem sollen sich die Credit Linked Notes künftig nur auf einen Schuldner und nicht mehrere Schuldner beziehen. Die Mindeststückelung soll 10.000 € betragen.

Mit den Inhalten der Selbstverpflichtung können Bonitätsanleihen ein sinnvolles Finanzinstrument sein. Es handelt sich um keine „bösen Papiere“, sondern um, je nach Rating der Drittschuldner, tendenziell sicherheitsorientierte Zinsanlagen. Wer an die Bonität von beispielsweise Daimler, BASF, Bayer, Allianz, Post, Telekom oder einigen anderen höherboniblen Großkonzernen glaubt, kann mit dieser Anlageform einen kleinen Zinsaufschlag kassieren. Wichtig ist, wie bei allen anderen Finanzprodukten auch, dass die Beratung qualitativ abläuft.

Wie werden diese Produkte konstruiert und wie funktionieren sie technisch? Hierzu steht alles auf Wikipedia. Anders als die ebenfalls unter Kritik stehenden CFDs, sind Bonitätsanleihen keine Zockerpapiere. Muss ein Privatanlegender wissen, wie CLNs technisch gebaut werden? Nein!Autokaufende lassen sich im Autohaus ja auch nicht jede Schraube erklären. Ob und wie ein Finanzinstrument geeignet und angemessen ist, können Anlegende mit ihrem Beratenden im persönlichen Gespräch klären und protokollieren. Mündige Verbrauchende können selbst entscheiden.

Zuerst hier erschienen: https://pinksliberal.wordpress.com/

Für die Inhalte der Blogs und Kolumnen sind die jeweiligen Blogger verantwortlich. Die Beiträge der Blogger und Gastautoren geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: Schulz

Die Verfasserin, Entschuldigung, Verfassende sollte konsequenter sein,. und ich darf ihr die zusätzlichen Sprachpolizeilichen Verbesserungsvorschläge machen:
Drittschuldende statt Drittschuldner,
Emittendende statt Emittent.

Gravatar: Candide

A propos dämlich: mir hat einmal ein Kriminalbeamter erklärt, wie einfach es ist, an anderer Leute Geld zu kommen: versprich ihnen höhere Zinsen und die Gier setzt rationale Denkprozesse außer Kraft. Konstruiere irgendwelche Sicherheiten, streich das Geld ein und verschwinde auf Nimmerwiedersehen. (Der Mann verbringt seine Zeit mit der Jagd auf solche Betrüger).

Gravatar: Klaus Reichel

Der Artikel an sich ist ja in Ordnung, aber muß diese dämliche Gender-Schreibweise (Investierende, Anlegende, usw.) wirklich sein? Warum nicht Investoren oder Anleger? Nach allgemeinem Sprachempfinden sind damit sowohl männliche als auch weibliche Personen (und institutionelle Anleger und sämtliche sonstige gegenderte Geschlechter) zu verstehen.

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang