Abschreckung als Politikstil

Passend zum Jahrestag des Mauerfalls – flankiert von Lobhudeleien in den Medien auf freiheitsliebende Bürger vor 25 Jahren – veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht einen weiter zurückliegenden, denkwürdigen Beschluß. Aufs Auge paßte er wie die sprichwörtliche Faust: Wer Bildungsfreiheit will, muß mit Höchststrafe rechnen, notfalls auch mit Gefängnis.

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Geklagt hatte ein Ehepaar aus Hessen, das es genauer wissen wollte: Seit Jahrzehnten erzieht es seine neun Kinder zuhause. Doch nicht nur das. Es übernimmt auch vollständig deren Unterricht – mit Erfolg. Die ältesten vier stehen längst in Lohn und Brot. Wiederholt deswegen bestraft, rief das Paar Karlsruhe an, ob denn der ausnahmslose Zwang zu staatlicher Kinderbetreuung sich mit unserer Verfassung deckt. Natürlich tut er das, so ein dreiköpfiges Richtergremium, das die Klage nicht zur Entscheidung annahm, wohl aber deren Ablehnung ausgiebig begründete. Existiert doch im Grundgesetz ein “staatlicher Bildungs- und Erziehungsauftrag”. Zwar steht der nicht wirklich dort. Auch nicht anderswo. Aber so ist zu verstehen, was dasteht. Überhaupt setzten die Richter in gewohnter Manier alle Andersdenkenden einer intoleranten Minderheit gleich. Und die dürfen sich dem “Dialog” mit der Mehrheit der “Toleranten” nicht verschließen. Indem ihre Kinder die Schule nicht besuchen, tun sie aber genau das. Daher müssen solche Leute ausnahmslos “integriert” werden. So will es unsere Verfassung. Sagt jedenfalls Karlsruhe. Und das seit Jahren.

In jedem Fall gehört zum Auslegen Verstand. Neben juristischem auch politischer. Und den haben die roten Roben wieder einmal bewiesen. Daß man die hochjuristische Abfuhr nicht erst an die Kläger verschickte, sondern sich vorab in einer Mitteilung an die Presse wandte, macht die Stoßrichtung delikat und deutlich. Eigentlicher Adressat des Straf-Beschlusses ist die Öffentlichkeit. Anstatt zu argumentieren, weil die Argumente ausgehen, muß Abschreckung her: „Seht mal, so geht es allen, die ihre Kinder nicht brav zur Schule schicken. Wollt ihr etwa im Kittchen landen?“

Macht erst das Schulkollektiv den Mensch zum Menschen?

Denn längst läßt bedingungsloser Schulhauszwang sich nicht mehr mit der Realität vereinbaren. Mit der Wirklichkeit an unseren Schulen, an denen es inzwischen oft mehr um die Vermittlung von Kopulations-, denn von Kulturtechniken geht. Mit der Wirklichkeit von Hausschülern, die ihren konventionell beschulten Altersgenossen in nichts Höherwertigem nachstehen. Mit der Wirklichkeit eines unüberschaubaren Lern- und Nachhilfeangebotes, analog wie digital. Mit der Wirklichkeit aufgebrachter Eltern. Die nicht mehr passiv hinnehmen wollen, daß ihr Nachwuchs für alle Arten von ideologischen Experimenten mißbraucht wird. So etwa durch aggressiv auf das Geschlechtliche ausgerichtete Bildungspläne mancher Bundesländer, bei denen Widerstand sich bislang als zwecklos erwies.

Belastbar ist die Erklärung jedenfalls nicht, ‘Homeschooling’ schade den betroffenen Kindern. Zumindest nicht mehr als regulärer Schulbesuch. So nannte das Gericht weder Gefährdung, noch Verwahrlosung, noch Isolation oder sonst eine Beanstandung am Kindeswohl in seinem Beschluß. Seit einem Stichwortgeber aus dem Jahre 2006 stehen „weiche“, gesellschaftsbezogene Phantomwerte im Mittelpunkt, will man das „Entziehen von der Schulpflicht“ in die böse-Sünder-Ecke stellen. Windige Widersprüche, argumentative Kurzschlüsse und hohle Großformeln scheinen geeignet, die veröffentlichte Meinung widerspruchslos erstarren zu lassen: “Das Große Karlsruhe hat gesprochen.” Doch letztlich wird immer nur behauptet, was nie auch nur ansatzweise bewiesen worden ist. Daß angeblich erst das Schulkollektiv den Mensch zum Menschen, die Gesellschaft überlebensfähig macht.

Staatliche Verfügungsgewalt über eine kollektivierte Jugend (“soziales Lernen”) gilt bei uns schon lange als unantastbar. Aber nicht, weil Recht und Verfassung dies fordern. Sondern weil hier staatliche Kontrollierwut mit generationenübergreifender Konditionierung – spätesten seit 1937 – einhergehen. Und so klangen die Schlagzeilen vom Wochenende in deutschen Ohren ganz plausibel: ¨Gefängnisstrafe für Hausunterricht ist rechtens.¨ Oder: “Schulpflicht darf durchgesetzt werden.” Vor allem die Sache mit der “Allgemeinheit”. Die hat “ein berechtigtes Interesse” daran, daß “weltanschaulich und religiös motivierten Parallelgesellschaften” entgegengewirkt wird. Und da ist jedes Mittel recht. “Allgemeinheit”? Schwingt da nicht auch ein wenig “Wir sind das Volk!” mit? Wie schön. Unsere Hochjustiz hat noch das gute große und ganze im Blick. Noch ist nicht alles verloren. Und auf die paar “Schulverweigerer”, irgendwie Radikale, ließe sich doch verzichten, oder?

Investitionen in das “Erziehungsgeschäft”

Wer sich die Mühe macht, den Nichtannahme-Beschluß vom 15. Oktober 2014 unter die Lupe zu nehmen, muß schmunzeln ob des kapriolenhaften Wortreichtums, mit denen die Damen und Herren Richter sich um Kopf und Kragen winden. Wenn die Sache so klar ist, warum reiht sich dann Worthülse an Worthülse? Wer ein Gespür für Freiheit und Familiensouveränität hat, muß indes erschaudern angesichts der geforderten Totalität unserer Verfassungsausleger. Wieder einmal wird nichts weniger zementiert als der Anspruch des Staates, alles Wesentliche gehöre ihm.

Hier gilt es innezuhalten und gründlich zu bedenken, was das bedeutet: Wegen eines bloßen Dutzends aktiver Rechtsfälle behördlich verfolgter Haus- oder Nicht-Unterrichter (in Hessen sollen es gerade einmal drei Familien sein) wirft man die Medienmaschinerie an und teilt der Öffentlichkeit mit: Schulzwang wird man notfalls auch mit Gewalt durchsetzen. Und zwar ausnahmslos. Egal, wie gut – oder schlecht – es den Kindern oder Familien dabei letztendlich geht. Egal, ob sonstige Rechte dadurch verletzt, ob Beweise für die Güte häuslichen Lernens erbracht oder sonstige Beweggründe (“festgefügte, unumstößliche innere Überzeugungen”) angeführt werden. Egal auch, daß von der absoluten Schulhauspräsenz nichts, aber auch gar nichts in unserer Verfassung steht. Was zählt ist, daß in der Schule keiner fehlen darf. Niemand. Kein einziger.

Entlarven unsere Staatslenker sich hier nicht in all ihrer selbstbezogenen, blutleeren, eiskalten Jämmerlichkeit? Bei Licht betrachtet erinnert der Beschluß an einen Hund, der am nächstbesten Laternenpfahl das Bein hebt. Er will sein Revier markieren, bevor der Konkurrent sich breitmacht. Dieser Vorgang muß in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Denn der nächste Regen wäscht alles wieder ab. Das Revier, um das es geht, ist das staatliche Bildungsmonopol. Was durchgesetzt werden soll, sind die Interessen staatsbevorteilter Eliten, die ihre ideologische Machtbasis in den Köpfen und Herzen der Jugend verstetigen wollen. Ihre „Konkurrenten“ sind die Eltern, alle Eltern, ob sie wollen oder nicht, ob es ihnen bewußt ist oder nicht. Denn sie sind die einzigen, die Liebe, Hingabe, ja Opfer in das „Erziehungsgeschäft“ investieren. Etwas, das der Staat nicht vermag.

Die Justiz versagt – mehrfach

Genau hier setzt der Grundrechtskatalog unserer Verfassung an. Von ihren Autoren als Abwehrrechte gegen einen überbordenden Staates aufgestellt, sind sie der einzige Schutz in der Asymmetrie Staatsmacht-Bürger. Hier versagt unsere Justiz insofern, als sie eben keine andere Lösung dieses rechtlichen Konfliktes weiß, als seit Jahren immer wieder nur die staatliche Brechstange in Position zu bringen. Die Justiz versagt insofern, als sie nicht in der Lage ist, zu begreifen, daß “Toleranz” sich nicht mit Null-Toleranz durchsetzen läßt, erst recht nicht in einem Bereich, in dem es um eine Vorbildfunktion geht: Erziehung funktioniert in erster Linie durch Vormachen, überhaupt nicht durch machtgewirkte Erlasse und Anordnungen. Dauernder Zwang erwirkt höchstens oberflächlichen, sklavischen Gehorsam, der sich im nächstbesten Moment in Rebellion entlädt.

Drittens versagt die Justiz insofern, als sie sich eindeutig nicht aus dem unseligen Schulterschluß mit der Politik zu lösen vermag. Die herrschende Clique in den USA, die auf der Kippe zur institutionalisierten Unfreiheit stehen, beneidet uns um unseren vorausschauend installierten Schulzwang. Dessen Tyrannenmief jedoch atmet unsere Verfassung gerade nicht. Letzten Endes liegt doch alles an deren Auslegern. Und die sitzen in Karlsruhe. Was für eine Verantwortung!

Beitrag erschien auch auf: derblauebrief.net

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Elmar Oberdörffer

"Drittens versagt die Justiz insofern, als sie sich eindeutig nicht aus dem unseligen Schulterschluß mit der Politik zu lösen vermag."
Wie soll sie das auch? Eine Grundvoraussetzung der Demokratie und des Rechtstaates, die Gewaltenteilung, fehlt doch in Deutschland. Die Mitglieder der Regierung, der ausführenden Gewalt, Bundeskanzlerin und Minister, sind gleichzeitig Bundestagsabgeordnete, also Mitglieder der gesetzgebenden Gewalt. Und die obersten Richter der rechtsprechenden Gewalt werden von der Regierung zusammen mit den Parteien eingesetzt. Sie können nicht unabhängig sein, ihre sogenannte Rechtsprechung wird immer die Interessen der Regierung und der Parteien berücksichtigen.
Wir brauchen eine Reform unseres Staates, die die Gewaltenteilung garantiert. Dazu müßten die Regierung, das Parlament und die Richter des Verfassungsgericht jeweils in getrennten Wahlen vom Volk gewählt werden. Die Mitglieder der Regierung dürften nicht gleichzeitig Abgeordnete sein, und die Richter am BVG dürften keiner Partei angehören. Aber eine derartige Reform ist mit der derzeitigen Parlaments- und Regierungsverquickung nicht zu erwarten, sie müßte durch eine Revolution durchgesetzt werden. Aber ob die Deutschen dazu fähig wären???

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