Der Koalitionsvertrag und die Familien - Die Parteispitzen sparen bei der klassischen Familie.
Der Alltag kehrt ein, langsam verklingen die selbstgesungenen Lobeshymnen, die neue Koalition schickt sich an, mit der Arbeit zu beginnen.
EU-Gipfel, Iran, Wirtschaftskrise – die Probleme sind während der Koalitionsverhandlungen nicht kleiner geworden und der Vertrag der Koalitionäre soll ja, wenigstens in der Innen-und Gesellschaftspolitik einige Probleme lösen helfen. Aber wer sich den Arbeitsvertrag, die Koalitions-Vereinbarung, in Einzelbereichen genauer anschaut, bei denen besonders laut Halleluja gesungen wurde, der wird doch etwas skeptischer. Beispiel Familienpolitik. Hier ist das Kleingedruckte mit Sorgfalt zu lesen. Drei Maßnahmen werden immer hervorgehoben: Die Erhöhung des Kindergeldes, die Erhöhung des steuerlichen Freibetrages, das Betreuungsgeld.
Die für Familienpolitik zuständige Arbeitsgruppe hatte einstimmig beschlossen, den Freibetrag auf 8001 Euro und das Kindergeld auf 200 Euro zu erhöhen. So stand es auch im Wahlprogramm der FDP. Die Parteivorsitzenden haben sich an den einstimmigen Beschluss nicht gehalten und wollen den Freibetrag nur auf 7008 Euro und das Kindergeld nur um 20 Euro erhöhen. Man darf sogar annehmen, dass dies ohne das anstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht geschehen wäre. Denn nach der Anhörung von Experten in Karlsruhe war klar geworden, dass die Richter die Kriterien für das Existenzminimum neu formulieren und dabei die Politik auffordern werden, den steuerlichen Freibetrag, der diesem Existenzminimum entspricht, auf 8000 Euro anzuheben und das Kindergeld entsprechend zu erhöhen. Aber Merkel, Seehofer und Westerwelle stehen nicht im Verdacht, dass das Schicksal der Familien oder die entsprechenden Urteile aus Karlsruhe ihnen den Schlaf rauben könnte. So auch diesmal. Die Pläne sind halbherzig und erfüllen das Wahlversprechen nicht. Sie sind, vor dem Hintergrund des Grundgesetzes und der bisher schon ergangenen Urteile, nur die Rückgabe eines Teils der Beute. Hier wird man im nächsten Jahr, nach dem neuen Urteil, nachbessern müssen.
Auch beim Betreuungsgeld ist man einer klaren Entscheidung für Familien aus dem Weg gegangen. Es soll ab 2013 als Bundesleistung eingeführt werden, aber „gegebenenfalls als Gutschein“.
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