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Wider Märchen und Mythen ums Kindergeld
Weitere Themen: Allgemein, Reformen, Familie

Bevor wieder einige übers Kindergeld schlaumeiern und über eine Erhöhung desselben in Form von allerlei Gutschein-Varianten fantasieren, hier ein paar Fakten: Das Kindergeld in Deutschland dient dazu, das Existenzminimum des Kindes zu sichern.

 

Kindergeld ist keine freiwillige staatliche Leistung an Familien, über deren Ob und Wieviel unsere Politiker nach Gutdünken verfügen können. Kindergeld ist in erster Linie eine Rückerstattung von zuviel gezahlten Steuern. Erst in zweiter Linie ist es eine Sozialleistung.

1. Unsere Verfassung (und das Bundesverfassungsgericht z.B. am 29.6.1990) gebietet, daß das Existenzminimum eines Bürgers, also das Geld, was er zum Leben notwendig braucht, nicht besteuert werden darf.

Das bedeutet, daß bei der Besteuerung einer Familie das Existenzminimum sämtlicher Familienmitglieder, also auch jeden einzelnen Kindes, steuerfrei bleiben muß. Und genau da liegt der Hase im Pfeffer, denn dies ist bis heute de facto nicht der Fall. Entgegen den reellen Erfordernissen hat die Politik nämlich das steuerliche Existenzminimum für Kinder auf einen Betrag festgesetzt (6.024 € Kinderfreibetrag), der wesentlich unterhalb des Existenzminimums liegt, das einem Erwachsenen zuerkannt wird (7.834 € Grundfreibetrag). Dieser Kinderfreibetrag ist das Geld, das einem Kind für Essen, Wohnen, Kleidung, Spielzeug, Schulbedarf, etc. und Kinderbetreuung(!) pro Jahr zugerechnet wird.

Seit 1996 können Eltern wählen zwischen diesem Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer oder der Steuerrückvergütung in Form von Kindergeld (derzeit 164 € im Monat für das erste und zweite Kind, 170€ für das dritte und 195€ für jedes weitere Kind).

2. Wo Eltern nicht in der Lage sind, den Unterhalt ihrer Kinder aus eigener Kraft zu sichern, da sie nicht genug verdienen, hat der Staat die Pflicht, das Existenzminimum der Kinder (auch) über das Kindergeld sicherzustellen.

Aus diesen Gründen ist Kindergeld keine freiwillige Leistung des Staates sondern Verfassungsauftrag!

Der zeitweilig auch von hochrangigen Politikern (Steinbrück, v.d. Leyen, etc.) medial gepflegte "Zweifel, ob das Kindergeld überhaupt bei dem einzelnen Kind ankommt..." ist deshalb plumpester Populismus. Der übliche Beifall, den diese Damen und Herren von meist kinderlosen Zeitgenossen dafür ernten, rührt daher, daß kaum jemand die rechtliche und rechnerische Komplexität, die sich hinter dem Kindergeld verbirgt (und hier nur sehr grob dargestellt ist), wirklich versteht.

Es bleiben ein paar nackte Tatsachen. Jede Stromrechnung, jede Mietzahlung, jeder Lebensmitteleinkauf einer Familie enthält Unterhaltskosten für die Kinder, die von den Eltern aufgebracht werden müssen. Kindergeld ist daher das rechtmäßige Eigentum von Eltern, die Verantwortung für ihre Kinder (von 0 bis 18 bzw. 25 Jahren) tragen um deren Mindestunterhalt zu bestreiten.

Weder Energiekonzern noch Vermieter noch Supermarkt gewähren einen Kinderrabatt. Kinder brauchen immerzu neue Schuhe und Kleider, da sie ständig wachsen. Kindergarten, aber auch Schule verursachen zusätzliche Kosten, denen man kaum ausweichen kann. Es ist deshalb seit langem überfällig, das steuerliche Existenzminimum der Kinder dem der Erwachsenen anzupassen. Wenn die CDU/CSU/FDP- Koalitionäre dies jetzt endlich tun, wird damit auch die einstige Forderung von Friedrich Merz erfüllt, die die CDU 2003 in Leipzig beschlossen hat.

Geplant ist ein einheitlicher Freibetrag von 8.004 € für JEDES Familienmitglied ab 2010. Das Kindergeld entsprechend mitzuerhöhen ist da evident.

www.familien-schutz.de

Lesen Sie dazu auch das Interview von familyfair mit Prof. Dr. Anne Lenze



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Kommentare (1)

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  Kommentare (1)

Werner Hummel, 11.10.2009 09:49
Leider wird wohl auch die CDU/CSU-FDP Koalition weder eine Angleichung der Kindersätze ans Erwachsenenniveau noch eine Erhöhung des Kindergelds beschließen.
Aber Ihre Seite ist ein guter Spiegel für die verpassten Chancen für mehr Gerechtigkeit in diesem Land!



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