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04.02.2012
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     Josef Bordat
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Ganz kurz: Was ist Lebensschutz?
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Angesichts gewisser Irritationen rund um den „Marsch für das Leben“ scheint es angezeigt, zu erläutern, was christlicher Lebensschutz ist. Und was nicht.

1.
Lebensschutz ist ein Prinzip moralischen Verhaltens, also Ausdruck einer Ethik. Anthropologischer Ausgangspunkt der Ethik des Lebensschutzes ist das christliche Menschenbild. Kerngedanke des christlichen Menschenbildes ist die Geschöpflichkeit des Menschen im Bilde und nach dem Bilde Gottes. Die Gottebenbildlichkeit ist in einer analogia relationalis gegeben. In der Folge von Gen 1, 26 spiegelt sich die innertrinitarische Bezogenheit Gottes in der Bezogenheit des Schöpfers zum Geschöpf, sie äußert sich in der Beziehung Gottes zum Menschen. Ferner ist der Mensch als geschaffenes Ebenbild Gottes von seinem Ursprung, seinem Wesen und seiner Zielbestimmung her nicht eigenbestimmt, seine Würde ist eine dignitas aliena, eine „fremde Würde“. Die Würde des Menschen kommt als „fremde Würde“ von Gott, sie ist das „Echo“ auf die Gottebenbildlichkeit (Honnefelder). Die Unantastbarkeit der Würde hat damit einen „Preis“: Die Bindung des Menschen an Gott. Daraus erwächst seine „Verantwortung vor Gott“, auf die in der Präambel unseres Grundgesetzes verwiesen wird.

2.
Ihrem Wesen nach ist die Lebensschutzethik universalistisch, absolutistisch, gesinnungs- oder haltungsorientiert und prinzipienbezogen. Sie kennt ewige, absolute Werte bzw. Wertmaßstäbe. Das rückt sie begründungstheoretisch in die Nähe des Pflichtansatzes deontologischer Modelle (Kant). Das bedeutet, das sich Lebensschutzethik grundsätzlich gegen situative, relativistische, folgen- bzw. nutzenorientierte und zweckbezogene Abwägungen richtet, wie sie den teleologischen Modellen eignen (Utilitarismus).

3.
Aus dem christlichen Menschbild und der begründungstheoretischen Verortung wird klar: Beim Lebensschutz geht es primär um menschliches Leben.

Was ist „menschliches Leben“? Diese Frage klingt trivial, birgt aber die Spannung der Ursprungsdebatte. Fest steht: Es gibt, philosophisch betrachtet, keinen sinnvolleren Ursprungszeitpunkt als den Ursprung selbst – und der liegt nun einmal in der Zeugung. Alle anderen Zeitpunkte sind willkürliche Fristenlösungen, die auch anderes liegen könnten, ohne Verschlechterung der Argumentationslage. Wir wissen, dass der gerade gezeugte Mensch alles hat, was es braucht, um ein Mensch zu werden, und der Mensch hat alles, um Person zu werden. Der Mensch/die Person ist von Beginn an in potentia angelegt. Daher sollten wir das menschliche Lebewesen von Anfang an zuerst und vor allem als eine „potentielle Person“ betrachten, die im moraltheoretischen Kontext wie eine Person mit unbedingtem Lebensrecht zu behandeln ist, was eine Ausweitung des Lebensschutzes auf das ungeborene menschliche Leben zwingend macht. So sieht es die katholische Morallehre, so sieht es unser Grundgesetz. Das „Recht auf Leben wird jedem gewährleistet, der ,lebt’; zwischen einzelnen Abschnitten des sich entwickelnden Lebens vor der Geburt oder zwischen ungeborenem und geborenem Leben kann hier kein Unterschied gemacht werden“ (Urteil des BVerfG vom 25.02.1975, AZ 1 BvF 1/74 u.a. [BVerfGE 39, 1, veröffentlicht in: NJW 1975, 573]), denn das Grundgesetz enthalte keine „dem Entwicklungsprozess der Schwangerschaft folgenden Abstufungen des Lebensrechts“ (Urteil des BVerfG vom 28.05.1993, AZ 2 BvF 2/90 u.a. [BVerfGE 88, 203, veröffentlicht in: NJW 1993, 1751]).

Warum „nur“ menschliches Leben? Das Menschenbild der abbildlichen Geschöpflichkeit des Menschen erhebt ihn ob seines engen Verhältnisses zum Schöpfer-Gott aus der Natur, weil es ihn mit Geist und Geschichtlichkeit begnadet sieht. Der Mensch hat Vernunft, das Tier und die Pflanze nicht. Damit wird der Mensch zum Herrscher über die (nicht-humane) Natur. Es gilt in diesem Kontext darauf hinzuweisen, dass eine Missinterpretation des schöpfungstheologischen Bildes der „Krone“ vorliegt, wenn man daraus eine uneingeschränkte, möglicherweise gar willkürliche Herrschaft ableiten will. Vielmehr ist „Krone“ ein Symbol für die Pflicht zu einer verantwortlichen Sicht auf die Mitgeschöpfe, ohne dabei die nicht bloß graduellen (wie etwa vom „evolutionären Humanismus“ behauptet), sondern prinzipiellen Unterschiede zwischen Mensch und Tier zu verwischen. Wenn wir uns also in einer „Demokratie von Mitgeschöpfen“ (Whitehead) sehen, müssen wir dafür Sorge tragen, dass diese nicht zur Anarchie gerät oder, weit schlimmer, zur Öko-Diktatur, die das unterdrückt, was sie zu schützen vorgibt: Leben. Es braucht vielmehr neue Tugenden, die „biophile und ökologische Grundhaltungen“ ansprechen – „Lebensförderlichkeit, Friedensbereitschaft, Schonung im Umgang mit der Natur, Rücksichtnahme auf die Interessen künftiger Generationen sowie Zivilcourage und Wahrhaftigkeit“ – und damit „Antwortmöglichkeiten auf die Herausforderungen der Zukunft bereitstellen“ (Schockenhoff).

 

4.
Beim Lebensschutz geht es auf der Grundlage der Achtung der menschlichen Würde um den unbedingten Schutz des menschlichen Lebens. Das menschliche Leben ist heilig, und daher zu achten und zu schützen – unabhängig von seinen konkreten Ausprägungen. Was bedeutet das? Und was bedeutet es nicht? Wofür und wogegen richtet sich Lebensschutz?

 

Lebensschützer sind für Frieden, die Bewahrung der Schöpfung, angemessene Arbeitsbedingungen, gerechte Verfahren in Justiz und Verwaltung sowie eine lebensförderliche Forschung.

 

Lebensschützer sind gegen Embryonen verbrauchende Forschung, Abtreibung, Sterbehilfe, Folter, Todesstrafe, Krieg und Umweltzerstörung.

 

Lebensschützer sind keine „Nazis“. Die NS-Ideologie bedeutet geradezu das Gegenteil von Lebensschutz und Lebensschutz das Gegenteil von NS-Ideologie. Der Grund, sich für Lebensschutz einzusetzen, ist kein nationalistisch-demographisches Kalkül, sondern die Einsicht, dass der Mensch als Geschöpf Gottes von der Zeugung bis zum natürlichen Tod Ausdruck göttlicher Liebe ist, mit welcher der Schöpfer seinem Werk die Krone aufsetzt.

 

Lebensschützer sind keine „Heuchler“. Zum Lebensschutz gehört, auf allen Ebenen die Würde des Menschen ins Zentrum zu stellen und alle sozialen, ökonomischen und politischen Maßnahmen daran auszurichten, um so die Bedingungen verbesserter Möglichkeit von Lebensschutz als Selbstschutz zu schaffen.

 

5.

Der Schutz des menschlichen Lebens als Ausdrucksform einer Ethik, die Leben und Würde unbedingt berücksichtigt, ist Selbstzweck, weil das Leben eine Würde in sich trägt, die zu achten oberstes Prinzip jedes menschlichen Handelns ist. Die Lebensschutzethik dient dem Lebenserhalt und damit der bedeutendsten Ausprägung der Würde: der Möglichkeit, Würde zu erfahren und in die Welt auszustrahlen, also: zu leben. Das gilt für alle Menschen aller Kulturen, Religionen und Rassen. Es geht also nicht um den Fortbestand irgendwelcher Völker. Die katholische Morallehre und das katholische Naturrecht, die der Lebensschutzethik im Rücken stehen, sind in der klassischen Ausrichtung seit Thomas von Aquin am Menschen und nicht am Volk orientiert.



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Kommentare (1)




 
  Kommentare (1)

Mark Latos, 06.10.2009 17:46
Vielen Dank dafür, daß Sie den nationaldemographischen Aspekt des Lebensschutzes als einen relativistischen und sich somit von der christlichen Auffassung von der Würde der menschlichen Person unterscheidenen, dargestellt haben.

Ganz wichtig wird es Zukunft andererseits sein, dem liberalistischen Argument einer Fortschrittsfeindlichkeit argumentativ überzeugend begegnen zu können, ich für meinen Teil sehe nämlich im christlichen Glauben durchaus eine Essenz und einen Ursprung meines persönlichen Freiheitsbegriffes und nicht etwas etwas Beengendes oder mein Verhältnis zum Mitmenschen und zur Umwelt künstlich Einschränkendes: Nein, ganz im Gegenteil !



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