Der Terminus „Überhangmandate“ und der ganze Unsinn, der darüber von den Wahlkommentatoren verbreitet wird und jetzt zu politischen Auseinandersetzungen führt, verkennt das Wahlsystem der Bundesrepublik Deutschland.
Das ist ebenso einfach wie einleuchtend: In den 299 Wahlkreisen wird je ein Abgeordneter direkt gewählt, und zwar nach den Regeln des Mehrheitswahlrechts. Gewählt ist also, wer die meisten Stimmen erhält, ohne daß es auf den Anteil an den abgegebenen Stimmen ankäme.
Die andere Hälfte der Abgeordneten wird nach den Regeln des Verhältniswahlrechts aus Landeslisten gewählt, das nur dadurch die eingeschränkt ist, daß eine Partei, die weniger als 5 % der abgegebenen Stimmen erhält, nicht berücksichtigt wird. Hier werden also nicht Personen, sondern Parteien gewählt, und jede Partei erhält so viele Mandate, wie es ihrem prozentualen Anteil an den abgegebenen Stimmen entspricht. Über die Kandidaten auf den Listen und ihre Reihenfolge entscheidet aber die Partei und nicht das Wahlvolk.
Die direkt gewählten Abgeordneten sind die unmittelbar demokratisch vom Vertrauen der Mehrheit der Wähler des Wahlkreises legitimierten Volksvertreter, und es grenzt an Beleidigung, sie „Überhang“ zu nennen, wenn ihre Zahl größer ist, als es dem Anteil der jeweiligen Partei bei der Wahl nach Landeslisten entspricht. Die nach Listen gewählten Abgeordneten sind zwar auch durch Wahl legitimiert, aber nicht unmittelbar als Personen.
Das Wahlsystem wird verfälscht und unverständlich, wenn die Regeln des Verhältniswahlrechts (Zweitstimmen) auf die nach dem Mehrheitswahlrecht (Erststimmen) gewählten Abgeordneten angewandt werden. Die in einigen Ländern eingeführten „Ausgleichsmandate“ sind deswegen absurd.