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     Prof. Hans-Joachim Selenz
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Von Platzhirschen und ihren Staatsanwälten
Weitere Themen: Justiz, Autoindustrie

Heute verhandelt der BGH in Leipzig die Urteile im Volkert/Gebauer-Prozess. Ein Rückblick:
Juni 2005. Anwalt Wolfgang Kubicki wird im Zuge der vermeintlich jungen VW-Affäre in Wolfsburg vorstellig.

Er vertritt einen der Beschuldigten - Wolfgang Gebauer. Im Gespräch mit den VW-Managern glaubt er, seinen Ohren nicht zu trauen. Man erklärt ihm in aller Seelenruhe: „Die hiesige Staatsanwaltschaft macht was wir wollen. Die haben wir im Griff. Wir sind hier Platzhirsch.“ In seinem ganzen Leben habe er noch nie ein solches Gespräch geführt, so Kubicki. Und bei den Staatsanwälten muss er hören: „Wo sollen wir da überhaupt suchen? Der Konzern ist ja so groß wie eine Stadt“. Kubicki: „Da mussten wir dann mal selber Beweise sammeln“ (*).

Parallel zu Kubicki wurde auch ein alter Zeuge des VW-Skandals aktiv (**) - Polizeispitzel G06. Ihn hatte die Polizei Hannover als V-Mann in die Rotlichtszene eingeschleust. Allerdings schon im Jahre 2000. G06 hatte erstaunliche Beobachtungen gemacht und seine Auftraggeber detailliert informiert. Beispielsweise über Sex- und Drogen-Exzesse bei VW. Auch der Name von VW-Ge-samtbetriebsratschef und VW-Aufsichtsrat Klaus Volkert findet sich schon 2000 in den Polizeiakten. Bordellbetreiber Graser organisierte die von VW bezahlten Sex-Treffen. 2001 informierte die Polizei VW. Aber auch dort blieb man untätig. Jeder Polizei-Novize weiß indes, dass man sich als Organ einer Aktiengesellschaft nicht in Bordellen amüsieren darf. Zumindest nicht auf Kosten der Firma. Bei VW handelte es sich allerdings um eine Firma unter staatlicher Kontrolle. Da wäre ein Sex-Skandal fatal für das Ansehen der Landesregierung als Gesellschafter gewesen. In Hannover war bereits der Preussag-Skandal aktiv vertuscht worden. Die WestLB/Preussag-Gruppe hatte hochrangige Politiker beider großen Parteien in unsäglichste Abhängigkeit gebracht. Man funktionierte dazu u. a. einen Jet zum Bordell um. Damit war die Justiz komplett abgeschaltet. Die Folge: Konkurs der Babcock Borsig AG, Tausende Arbeitslose, 5 Milliarden Euro Finanzschaden.

Auch den Fall VW ließ man laufen. Graser lieferte später sogar die Damen für das VW-Konzern-Bordell in Braunschweig. Wirtschaftskriminalität quasi unter Justiz-Aufsicht. Verständlich also, dass Spitzel G06 sauer war, als er in der Presse las, was sich bei VW abgespielt hatte. Das wussten er und die heimische Justiz schon seit Jahren. G06 verlangte Nachschlag. Ein Polizei-Spitzel wird nach dem Wert seiner Information bezahlt. Führt diese zu offiziellen Ermittlungen, erhöht sich sein Salär. Und G06 wollte wissen, warum die Justiz untätig blieb. „Reichte der Filz bis in Justiz-kreise“, fragte der STERN**. Fakt ist, dass es die VW-Affäre nach 2000 nie gegeben hätte, wenn die Justiz auch nur ansatzweise korrekt gearbeitet hätte. Ein „Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenunterdrückung“ (Aktenzeichen 1141 UJS 63508/05) verlief im Sande.  Der Vorgang landete schließlich in Braunschweig - bei den Staatsanwälten der Platzhirsche….

Am 16. Januar 2008 warf Kubicki diesen Staatsanwälten dann in Braunschweig sogar öffentlich Strafvereitlung im Amt vor. Niemand stoppte den kecken Anwalt. Die Anwälte des Staates veränderten lediglich ihre Gesichtsfarbe und schwiegen be- bzw. getreten. Auch über diesen einmaligen Eklat in einem deutschen Gerichtssaal berichtete nur die Braunschweiger Zeitung***.

Deutsche Staatsanwälte sind - wie in der Nazizeit - weisungsgebunden und werden von der Politik kontrolliert. Polit-Skandale, wie der bei VW, werden unter den immer noch tiefbraunen Polit/Justiz-Teppich geschoben. Der Deutsche Richterbund spricht explizit von „Regierungskriminalität“ (HAZ 11.08.2003) und fordert, die Weisungsgebundenheit deutscher Staatsanwälte aufzuheben. Der Richter am Finanzgericht Niedersachsen, Norbert Schlepp, stellte zu diesem Krebsgeschwür des deutschen Rechtssystems fest: „Diese Anordnungsbefugnis der Exekutive gegenüber den Staatsanwälten hat in den Jahren ab 1933 dazu geführt, dass Verbrechen der Nationalsozialisten nicht strafrechtlich geahndet wurden. Die weisungsgebundenen Staatsanwälte durften derartige Verbrechen nicht anklagen. Das Rechtssystem, das damals die Staatsanwälte an ihrer Arbeit gehindert hat, existiert als solches immer noch.“ In dieser braunen Sollbruchstelle des deutschen Rechtssystems haben Platzhirsche ihre Staatsanwälte im Griff - zum Schaden der Allgemeinheit.

Peine, den 15. September 2009                                          gez.: Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz

*Braunschweiger (BS) Zeitung 04.09.2009 / **STERN 44/2005 / *** BS-Zeitung 17.01.2008



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