Die CDU fordert in ihrem Parteiprogramm die Kindergartenpflicht. Auf Seite 30 heißt es dort: „Den Kindergartenbesuch wollen wir mittelfristig beitragsfrei ermöglichen und für das letzte Jahr verpflichtend machen."
Im gemeinsamen Wahlprogramm der beiden Unionsparteien hat sich diese Formulierung geändert. Dort heißt es nun (auf S. 44): „Den Kindergartenbesuch wollen wir langfristig beitragsfrei ermöglichen.“ Von der Pflicht zum Kindergartenbesuch ist dort keine Rede mehr. Doch können Eltern wirklich aufatmen, solange im Parteiprogramm der CDU noch die Kindergartenpflicht steht?
Die CDU ist tatsächlich die einzige im Bundestag vertretene Partei, die eine direkte Kindergartenpflicht fordert. Von den anderen Bundestagsparteien verwendet lediglich die FDP eine Formulierung, die in dieselbe Richtung weist. Die FDP fordert (in ihrem Wahlprogramm, S. 44) eine „verbindliche Schulvorbereitung“ ab dem fünften Lebensjahr. Nach einer verpflichtenden Prüfung des sprachlichen Entwicklungsstands wäre in dem FDP-Modell allerdings lediglich für Kinder mit entsprechenden Schwächen – etwa aus Familien mit Migrationshintergrund – diese besondere Schulvorbereitung verbindlich. Hingegen die Formulierung der CDU weist auf die Einführung der Kindergartenpflicht analog zur Schulpflicht – inklusive Anwesenheitspflicht im Schul- bzw. Kindergartengebäude – für alle.
Dies bedeutete ein aufwendiges, juristisch kompliziertes und kostspieliges Programm, dessen Mehrwert nicht ersichtlich ist. Denn schon heute besuchen über 90% der 5jährigen Kinder zumindest halbtags einen Kindergarten. Die meisten Eltern erkennen den Wert des Kindergartens also offenbar auch ohne den staatlichen Zwang. Warum muß der Handvoll Eltern, die ihre Kinder außerhalb des Kindergartens fördern wollen, denn jetzt plötzlich ein derartiger Zwang angetan werden? Natürlich gibt es auch Eltern, die nicht bereit oder in der Lage sind, Erziehungsverantwortung zu übernehmen. Für deren Kinder wäre ein möglichst früher Kindergartenbesuch vielleicht das Beste. Aber die Antwort auf dieses Problem kann nicht der Kindergarten-Zwang für alle sein!
Wie müssen wir uns einen solchen Zwang konkret vorstellen? Der Kindergartenbesuch müßte regelmäßig überprüft und bei Nichteinhaltung sanktioniert werden. Dazu müßten die Kindergarten-Anmeldelisten mit den Daten der Einwohnermeldeämter abgeglichen werden. Bei Verweigerung des Kindergartenbesuchs müßten die Kleinen vielleicht mit Polizeigewalt aus den Familien gerissen und zur Kindertagesstätte gebracht werden. Die Eltern könnten mit Bußgeldern belegt oder mit Kindergeld/Hartz VI-Kürzungen bedroht werden. Ob dies alles wirklich zum Besten der betroffenen Kinder und Familien wäre? Zudem wäre das alles sehr teuer: Wer Kinder zum Kindergartenbesuch verpflichten will, muß auch genügend Plätze – unentgeltlich – bereitstellen und die „qualifizierte“ Betreuung sicherstellen. Wieviel Einfluß werden Eltern dann wohl darauf haben, was den Kleinen in den öffentlichen Anstalten so alles beigebracht wird? Wie werden Eltern sich wehren können, wenn sie das staatliche Erziehungsprogramm nicht gutheißen?
Von der rechtlichen Seite her müßte entweder die Schulpflicht ein Jahr nach vorne ausgedehnt oder die Bestimmungen zum Elternrecht in Artikel 6 des Grundgesetzes durch Grundgesetzänderung ausgehebelt und eine eigenständige Kindergartenpflicht eingeführt werden. Letztere Variante wird von Staats-Enthusiasten schon deshalb präferiert, weil sich die Kindergartenpflicht dann leichter auch auf die Unter-5-Jährigen ausdehnen ließe. So käme der Staat leichter auch an die ganz Kleinen heran. Angesichts des gigantischen Krippenplatz-Ausbauprogramms fragen wir uns mit leichtem Schauder, wann wohl die ersten Forderungen nach einer "Krippenpflicht" im CDU-Parteiprogramm auftauchen werden.