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27.05.2012
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EU-Begleitgesetz: Wird das Verfassungsgerichts-Urteil erfüllt?
Weitere Themen: Allgemein

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag ist noch keine zwei Monate alt. Dem darin höchstrichterlich zurechtgewiesenen und an seine Pflichten erinnerten deutschen Gesetzgeber kann es nun allerdings offensichtlich nicht schnell genug gehen.

Die kurzfristige politische Agenda – die Wahl zum deutschen Bundestag am 27. September, das zweite Referendum zum Lissabon-Vertrag am 2. Oktober in Irland, wo die demokratische Mehrheit zuvor bedauerlicher weise „falsch“ entschieden hatte – bestimmt den Zeitplan. Daß dabei eine fundamentale Entscheidung über das Gefüge zwischen den deutschen Verfassungsorganen im Rahmen des europäischen Einigungsprozesses zur Debatte steht, droht dabei in Vergessenheit zu geraten.

Demokratisches Defizit? Wahlrecht, Gleichheit, Souveränität

Die Vorgaben des Bundesverfassungsgericht sind klar und detailliert. Die Verletzung politischer Gleichheits- und Mitbestimmungsrechte auf EU-Ebene ist unbestreitbar. Denn was in Deutschland gesichert ist – „one man, one vote“ – gilt eben nicht im Europäischen Parlament, wo ein luxemburgischer Abgeordneter 83.000 Unionsbürger, ein deutscher Abgeordneter aber 857.000 Unionsbürger vertritt. Überhaupt hat das Gericht festgestellt, daß die Bürger in Europa „keiner politischen Gewalt unterworfen [sind], der sie nicht ausweichen können und die sie nicht prinzipiell personell und sachlich zu gleichem Anteil in Freiheit zu bestimmen vermögen.“ Ein Gegengewicht ist also notwendig. Deswegen darf der Bundestag seine Rolle als Kontrollorgan nicht auf- und seine Verantwortung lustlos an Brüssel weitergeben. Das Bundesverfassungsgericht hat die erste Zustimmung des Parlamentes zum Lissabon-Vertrag deshalb verworfen.

Nacht- und Nebelaktion im Hochsommer?

Das scheint man im deutschen Parlament indes eher als lästig zu empfinden. Von öffentlicher Debatte keine Spur. Auch sonst eher redselige Abgeordnete schweigen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stört eine unter dem Mantel der „Integrationsfreudigkeit“ verbrämte Gestaltungsfaulheit. Sich in europäischen Debatten zu engagieren, die Gestaltung der europäischen Einigung kontrovers zu begleiten und zu kontrollieren, reizt offenbar in der Mitte des deutschen Parteienspektrums nur wenige. Man will sich aufs "Abnicken" beschränken und erwartet auch vom Bürger im Grunde nicht viel mehr. Die dumpfe Sommermüdigkeit könnte deshalb einer Nacht- und Nebelaktion zugute kommen. Der Zeitplan des Bundestages ist jedenfalls atemberaubend. Am kommenden Freitag soll der Entwurf eines neuen Begleitgesetzes den Fraktionen zugeleitet werden. Am folgenden Mittwoch, den 26. August ist die erste Lesung angesetzt. Am 8. September soll im Bundestag, zehn Tage später im Bundesrat bereits das letzte Wort gesprochen worden sein. Das alles also gleichsam nebenbei zwischen Ferien und Wahlkampf. Man will "Europa" offenbar schnell vom Halse haben. Hat die Öffentlichkeit überhaupt noch den Hauch einer Chance auf Teilnahme an der Debatte?

Was droht?

Wieviele Abgeordnete haben zuvor den Lissabon-Vertrag gelesen? Wieviele das anspruchsvolle und wichtige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes studiert? Und wieviele werden sich in den wenigen Tage bis zur Abstimmung wenigstens ansatzweise Klarheit über die Tragweite des neuen Gesetzentwurfes verschaffen? Das Institutionengefüge zwischen der eng miteinander verflochtenen Legislative und Exekutive einerseits und ihrer Kontrolle durch höchstrichterliche Instanzen andererseits, die sich so oft als heilsames und notwendiges Korrektiv erweiesen hat, bedarf einer jetzt sorgsamen legislativen Antwort. Ein auf kurzfristige Effekte zielender "Schnellschuß" kann weder dem grundlegenden Urteil des Bundesverfassungsgerichtes noch dem in vielen Bereichen zunehmende einschneidenden Prozeß der europäischen Einigung gerecht werden.

 



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Kommentare (2)




 
  Kommentare (2)

Regolas, 21.08.2009 23:49
Mit dem Präzedenzfall einer Mißachtung von Geist und Buchstabe eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes in solchen für den Staat und seine Zukunft einschneidenden Prozessen wie dem der europäischen Einigung, geriete die Verfassung, zumindest aber das Ansehen des Parlamentes ins Wanken.

Blah blabla blabla bla ..
Ich glaube ich traue meinen Augen nicht!!!
Hat jetzt das Bundesverfassungsgericht, das über unser Grundgesetz wacht die höchste Macht im Staate, der auch die Regierung UNTERWORFEN IST oder hat es NICHT die Macht dem putschistischen Treiben dieser Landesverräter im Reichstag einhalt zu gebieten?


AmelieE. S,, 19.08.2009 19:24
Der Gauweiler wird´s hoffentlich richten und dann eben auch das unbrauchbare EU-Begleitgesetz vor das Verfassungsgericht zerren. Gott sei Dank haben wir den!


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