Wie aus dem BVerfG-Urteil vom 30. Juni eindeutig hervorgeht, wäre das Bestreben, Deutschland in einem (EU-)europäischen Bundesstaat aufzulösen, ausschließlich auf dem Wege einer Anwendung von Art. 146 GG möglich, d. h. durch ein durch den Volkssouverän (unmittelbar) autorisiertes Inkrafttreten einer neuen Verfassung anstelle des Grundgesetzes.
Am 9. Juli gab DIE ZEIT dem früheren Bundesaußenminister Joseph Martin Fischer, der im Mai 2000 eine "Finalität" der EU in Gestalt einer "Föderation der Nationalstaaten" propagiert hatte, eine Plattform zu einem wüsten Angriff auf die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts:
"Karlsruhe ballert in seiner Entscheidung mit verfassungsrechtlichen Kanonen auf imaginierte Spatzen. Ja, der Lissabon-Vertrag sei verfassungskonform, so der Zweite Senat, aber - und dann wird über viele Seiten hinweg gegen das Gespenst eines europäischen 'Bundesstaates' polemisiert, das man offensichtlich nur nach Mitternacht in den heiligen Hallen des Gerichts herumtappen sieht. Vor lauter 'Bundesstaat' meint man gegen Ende der Lektüre, man befände sich in einer Fraktionssitzung der britischen Konservativen. [...]"
Anders als die Autoren von EU-"Verfassungs-" resp. "Reformverträgen" hat sich das deutsche Verfassungsgericht bei der Beschäftigung mit der Frage der Grundgesetzkonformität derselben gefälligst knapp zu fassen, befindet der deutsche Ex-Sponti.
Im Kern wirft Fischer dem BVerfG vor, daß es weiterhin von einer - klassisch demokratisch-verfassungsstaatlichen - Normenhierarchie ausgeht (und ausgehen muß), die sich zu dem rechtsnihilistischen Postulat der EU-Integrationisten diametral verhält, die einer "Durchdringung" (Fischer) der Sphären parlamentarisch-demokratischer Entscheidungsfindung auf nationalstaatlicher Ebene einerseits und der exekutivstaatlichen Rechtssetzung auf EU-Ebene andererseits das Wort reden, mithin als Propagandisten einer Art Polykratie auftreten, wie sie Franz Neumann in seiner Kritik totalitärer Herrschaft als "Unstaat" klassifiziert.
"Man sieht, die Realitäten Europas sind komplizierter als die Karlsruher Fiktionen. Wenn man die Erfahrung hinzunimmt, dass nach außen Europa - seine Mitgliedstaaten und seine Bürger - überall dort stark und erfolgreich ist, wo es über integrierte Institutionen und eine gemeinsame Politik verfügt, andererseits aber meistens dort schwach ist, wo es noch nicht integriert ist, dann verstärkt sich der Eindruck, dass Karlsruhe auch gerade deshalb an seinen Fiktionen hängt, weil ihm die gesamte Richtung nicht passt."
Daß das BVerfG den EU-Reformvertrag für verfassungskonform erklärte, bringt ihm bei einem radikalen Rechtsnihilisten wie Fischer Hohn und Spott ein: "Den Zweiten Senat hat aber bei der Abfassung der Entscheidung ganz offensichtlich die Angst vor der eigenen Courage überfallen, denn einfach Nein zum Lissabon-Vertrag zu sagen und diesen schlicht zu verwerfen hätte bedeutet, fast sehczig Jahre einer erfolgreichen, die europäische Integration vorantreibenden deutschen Europapolitik in den Orkus zu kippen und die darauf gründende europäische Staatenordnung zum Einsturz zu bringen. Da zitterte dann doch die Hand beim Schreiben!"
Fischer, der der Argumentation des BVerfG nirgendwo etwas anderes entgegenzusetzen hat als die Berufung auf eine Normativität des Faktischen - der "neuen Realität" des (Anwendungs-)Vorrangs von EU-Recht in bestimmten Bereichen -, schließt mit einer offenen Verhöhnung des Prinzips der Verfassungsstaatlichkeit: "Karlsruhe locuta, causa finita? Ach, woher! Europa wird, mit zahlreichen Rückschlägen und durch tiefe Krisen hindurch, als sich integrierender Staatenverbund weiter voranschreiten, ob Karlsruhe dies gefällt oder nicht. Denn dies ist und bleibt das wichtigste Projekt für uns Deutsche und Europäer."
Der gründeutsche Völkerbelehrer kennt keine Parteien, keine Nationen mehr, sondern nur noch Europäer. Und zu diesen gehören natürlich weder die Mitglieder des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichtes, noch das tschechische und das polnische Staatsoberhaupt, ebenso wenig wie die Mehrheit der französischen, niederländischen und irischen Wähler.