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Neue Töne im Familienreport: Die Familienförderung beträgt 55 Milliarden Euro
Weitere Themen: Allgemein, Reformen, Familie

Sind auch die Medien lernfähig?

Fortschritt besteht immer auch darin nicht zu vergessen, was man schon einmal wusste. Zu dieser Einsicht führt die Lektüre des Familienreport 2012 der Bundesregierung. Darin heißt es: Der „Ausgleich zwi­schen Familien und Kinderlosen sowie zwischen Familien mit unterschiedlicher Kinderzahl ist eine zentrale Aufgabe der Familienpolitik“ (1). Die Sache ist eigentlich leicht einzusehen: Eltern haben für ihre Kinder Unterhaltslasten zu tragen, die für Menschen ohne Familienpflichten entfallen. Mit der Kinderzahl steigen dabei zum einen die Kosten für den Unterhalt und zum anderen entfällt Erwerbseinkommen, weil sich ein Elternteil auf die Familienarbeit konzentriert. Von dieser Arbeit profitiert die Allgemeinheit: Nach konservativen Berechnungen des IFO-Instituts macht der Staat mit jedem Kind etwa 80.000 Euro Gewinn (2). Um diesen Betrag übersteigen die Steuer- und Beitragszahlungen eines Kindes in seinem Lebensverlauf die den Eltern gewährten Leistungen. Kinderziehung ist also eine Leistung, die, wie das Bundesverfassungsgericht feststellte, „auch im Interesse der Gemeinschaft liegt und deren Anerkennung verlangt“. In ihren „Familienurteilen“ forderten die Richter den Gesetzgeber auf, Erziehungsleistungen stärker anzuerkennen und „die Benachteiligung der Familie" zu verringern (3).

 

Im Kern verlangten die Richter von der Politik nichts anderes, als dass diese ihre eigenen Ansprüche praktisch ernst nehme. Ein wirksamer „Familienlastenausgleich“ war über Jahrzehnte das programmatische Ziel der Familienpolitik aller Bundesregierungen (4). Das änderte sich mit dem Paradigmenwechsel zur sogenannten „nachhaltigen" Familienpolitik, den Renate Schmidt einleitete und Ursula von der Leyen nahtlos fortführte. Das Ziel war nun, dass Mütter erwerbstätig sein müssten – Wahlfreiheit zwischen Familien- und Berufsarbeit sollte es nicht mehr geben. Damit veränderte sich die Sicht auf die familienpolitischen Transferleistungen: Ihr Ausbau galt nicht mehr als ein gerechter Lastenausgleich, sondern als „Fehlanreiz“, der Mütter davon abhalte, erwerbstätig zu werden. Von anzuerkennenden Erziehungsleistungen war nicht mehr die Rede, stattdessen wurde es unter Politikern Mode, Eltern als erziehungsinkompetent und unverantwortlich zu diskriminieren: Immer wieder hieß es, dass Geldleistungen an Familien nicht bei den Kindern „ankämen“, sondern von den Eltern verschwendet würden (5). Der Staat sei vertrauenswürdiger als die Eltern, weshalb das Geld auch in Ganztagsbetreuung „investiert“ werden müsse.

 

Um die angestrebte Umverteilung wissenschaftlich zu legitimieren, setzte das Familienministerium 2006 die Zahl von 180 Mrd. Euro Familienleistungen in die Welt. Zustande kam diese Zahl durch eine uferlos weite Definition von „Familienleistungen", zu denen sogar die Kinderfreibeträge im Steuerrecht zählen sollten (6). Nach dieser Logik müssten dann auch Freibeträge für Kinderlose als „Single-Subvention“ gelten. Solche Ungereimtheiten hinderten die meisten Medien nicht, die 180-Mrd.-Zahl in unzähligen Meldungen bis heute zu verbreiten. Der Legende tut es auch keinen Abbruch, dass das Familienministerium seine Angaben längst korrigieren musste. Im neuen Familienreport ist von 125 Mrd. Euro „familienbezogener Leistungen“ die Rede, von denen nur 55 Milliarden als „Familienförderung im engeren Sinne“ zu bezeichnen seien (7). Interessanter noch als die Zahlen zur Familienförderung ist die veränderte Tonlage: Auch unter „schwierigen materiellen Voraussetzungen“, so wird betont, bemühten sich Eltern „gute Bedingun­gen für die Entfaltung ihrer Kinder zu schaffen“. Insbesondere Mütter verzichteten dafür oft auf die „Realisierung eigener Wünsche“ (8). Aus dieser Perspektive eines grundsätzlichen Vertrauens in Eltern erscheinen nun auch wieder Leistungen wie das Kindergeld als sinnvolle Instrumente eines Lastenausgleichs als „zentrale Aufgabe der Familienpolitik“.

 

In der Amtszeit von Kristina Schröder hat das Familienministerim also dazu gelernt und bewährte Einsichten wiederentdeckt. Fraglich bleibt, ob auch die Medien lernfähig sind: Bisher stricken sie weiter an der Legende vom Füllhorn der Familiensubventionen. Jede finanzielle Verbesserung gilt als „Fehlanreize“ – die Notwendigkeit eines Familienlastenausgleichs wird nicht mehr verstanden (9). Das ist das „nachhaltige“ Ergebnis der Öffentlichkeitsarbeit der Ministerinnen Schmidt und von der Leyen – zum Schaden einer rationalen Familienpolitik.

 

(1) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Familienreport 2012. Leistungen, Trends, Wirkungen, Berlin 2013, S. 47.
(2) Vgl.: Martin Werding/Herbert Hofmann: Die fiskalische Bilanz eines Kindes im deutschen Steuer-und Sozialsystem, ifo Forschungsberichte 27, München 2005, S. 34.
(3) BVerfGE 87, 1 - 1 BvL 51/86 u.a. vom 07.07.1992; BVerfGE 99, 216 - 2 BvR 1057/91 vom 10.11.1998. Zusammenfassend zu den „Familienurteilen" des Bundesverfassungsgerichts: Deutscher Familienverband: Verfassungstreue bei der Anerkennung von Familienleistungen - Informationen zum Jahresschwerpunktthema 2006, Berlin 2006.
(4) Vgl.: Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht der Sachverständigenkommission für den Dritten Familienbericht, S. 3-19, in: Die Lage der Familien in der Bundesrepublik Deutschland (Dritter Familienbericht), Bundestagsdrucksache 8/3120, Bonn 1979, S. 9. Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht der Sachverständigenkommission für den Vierten Familienbericht, I-XV, in: Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit (Hrsg.): Die Situation älterer Menschen in der Familie (Vierter Familienbericht), Bundestagsdrucksache 19/6145, Bonn 1986, III-V.
(5) Siehe hierzu: Stefan Fuchs: Staatliches Kindergeld - von den Eltern „versoffen"? http://www.erziehungstrends.de/node/603/.
(6) Siehe hierzu: Stefan Fuchs: Der politische Kampf gegen die traditionelle Familie und die Erziehungsverantwortung der Eltern, http://www.erziehungstrends.de/Kompetenzzentrum/Familienleistungen.
(7) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Familienreport 2012, a.a.O., S. 45.
(8) Ebd., S. 51-52.
(9) Exemplarisch hierfür ist die Polemik von Lutz Haverkamp: Familienpolitik. Geschützter Bereich, Tagesspiegel vom 20.1.2013 (nachzulesen unter www.tagespspiegel.de).

 

Dieser Beitrag erschien zuerst auf i-daf.org.




Kommentare (1)




 
  Kommentare (1)

Frank, 27.01.2013 14:01
Eine treffende Analyse, klasse :-)


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Bild: Podium beim Forum Familie
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Die familienpolitischen Diskussionen in Medien, Politik und Verwaltung laufen immer stärker auf eine Zerschlagung und Vergesellschaftung der Familien hinaus. Oft wird beispielsweise auch in der Union angenommen, dass für die Aufzucht von Kindern nicht die Familie der beste Ort sei, sondern eine staatliche Kinderbetreuungseinrichtung.

Gegen diesen Trend hat sich die Initiative Familienschutz mit der Sprecherin Hedwig von Beverfoerde kurz vor der Wahl zum Bundestag 2009 gegründet mit dem Ziel, Familien in der Politik eine Stimme zu geben. Sie sollten nicht mehr nur Objekt von mehr oder (meist) weniger wohlwollendem politischem Handeln sein, sondern selber mitmischen und ihre Interessen zur Geltung bringen.

Am 14. Mai veranstaltete die Initiative vor zahlreich erschienenem Publikum in Berlin-Mitte das erste Forum Familie, auf dem vor allem eines sehr deutlich wurde: Die Zeit ist reif für eine echte Familienrevolution!

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