Eine gesetzliche Frauenquote im Management macht wenig Sinn, wenn es an passenden Kandidatinnen mangelt. Anders verhält es sich mit den Aufsichtsräten. Hier kann auch augenscheinlich fachfremde Expertise von Nutzen sein.
Ich bin für eine gesetzlich festgesetzte Frauenquote für Aufsichtsräte - unter Bedingungen. Nicht nur, weil alle Appelle und Selbstverpflichtungen uns kaum weiter gebracht haben, sondern auch, weil ich selbst gute Erfahrungen mit Quoten gemacht habe.
Da war die Nachkriegserfahrung. Zehntausende von Kriegerwitwen wurden zu Unternehmerinnen, weil der Chef eines kleinen, mittleren und manchmal größeren Unternehmens ausfiel. Als mein Vater nicht mehr aus dem Krieg zurückkam, hinterließ er meiner Mutter ein Unternehmen. Fortan war sie nicht nur für die Erziehung ihrer drei Kinder, sondern auch für die Führung der Firma zuständig. Der Wiederaufbau Deutschlands wurde nicht nur durch Trümmerfrauen, sondern auch durch hervorragende Unternehmerinnen vollbracht.
Da ist die positive Erfahrung mit Quoten durch die „affirmative action“ in den U.S.A.. Sie hat die überfällige Integration der Afro-Amerikaner beschleunigt. Noch 1964, zur Zeit meines ersten U.S.-Aufenthalts, waren die Toiletten in vielen Südstaaten für die Benutzer nach der jeweiligen Hautfarbe getrennt. Ohne „affirmative action“ wäre ein Barrack Obama kaum möglich gewesen.
Da war meine Erfahrung als Chef der Tochter eines amerikanischen Unternehmens, welches Quoten für die Einstellung und Beförderung von Frauen auch für die IBM Deutschland vorgab. Martina Koederitz wäre heute nicht die Chefin der IBM Deutschland, hätte ich sie nicht 1986 - auch unter dem Druck einer solchen Quote – zusammen mit anderen Frauen eingestellt.
Um es klar zu sagen: Der Gesetzgeber ist völlig ungeeignet, Frauenquoten für die Besetzung von Managementpositionen vorzuschreiben, so wie es die EU-Kommissarin Reding will. Als Aufsichtsrat des führenden Anlagebauers SMS könnte ich keine Frau finden, die die notwendigen Montageerfahrungen im Ausland mitbringt, um dort im Vorstand tätig zu sein. Würde uns ein Gesetz zu Frauenquoten in Vorständen zwingen, müssten die Unternehmen massenweise Vorstände mit Scheinverantwortung ins Schaufenster stellen.
Völlig anders ist eine gesetzliche Frauenquote für Aufsichtsräte zu bewerten, wie sie von der Opposition und der Mehrheit des Bundesrates jetzt gefordert wird. Hier halten die Argumente gegen eine gesetzliche Frauenquote einer nüchternen Überprüfung nicht stand.
Da wird behauptet, es gäbe zu wenige Frauen, die die nötige Erfahrung in den jeweiligen Branchen mitbringen. Zehn Jahre saß ich im Aufsichtsrat der Bayer AG, zusammen mit Vertretern von Siemens, Deutsche Bank, Allianz, Thyssen-Krupp und Lufthansa. Weder hatten wir viel Ahnung von Pharmazie noch von Chemie. Darauf kam es auch gar nicht an. Wenn die meist männlichen Aufsichtsräte deutscher DAX-Konzerne nicht aus der Branche der Firmen kommen, die sie beaufsichtigen, warum soll das bei Frauen anders sein?
Da wird unter Hinweis auf die gesetzliche Frauenquote in Norwegen behauptet, dass dort aufgrund mangelnder Kandidatinnen zu wenige Frauen in zu vielen Aufsichtsräten säßen. Bei uns saßen bis vor kurzem relativ wenige Männer in vielen Aufsichtsräten. Auch heute noch, nachdem das Gesetz die Zahl der von einem Individuum ausgeübten Aufsichtsratsmandate begrenzt hat, funktioniert das „Boys' Network“ immer noch.
Schließlich wird angeführt, dass immer noch zu wenige Frauen eigene Erfahrungen in der Führung von Unternehmen hätten. Mal ganz davon abgesehen, dass es unzählige erfolgreiche Chefinnen von Familienunternehmen gibt, müssen ja nicht alle Aufsichtsräte das gleiche können. Einem Chemieunternehmen stünde eine Forscherin, einem Pharmaunternehmen eine Chefärztin, einem Medienhaus eine Journalistin gut zu Gesicht.
In zwei Punkten sollten der vorliegende Gesetzentwurf noch verbessert werden: Zum einen sollte die Quote auch für die Arbeitnehmerbank gelten, zum anderen sollte das Gesetz mit einer „sunset clause“ versehen werden, also auf zehn Jahre befristet sein, denn dann hat sich das Problem erledigt. Bis dahin könnten die Frauen in den Aufsichtsräten auch dafür sorgen, dass es maßgeschneiderte Frauenquoten für das Management gibt.