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Eine freie Welt braucht einen kulturellen Liberalismus
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Der aktuelle Beschneidungsfall ist nur eines von vielen aktuellen Bespiel für einen scheinbaren Konflikt zwischen Religion und liberalem Rechtsstaat. Freiheit bedeutet aber auch, bestimmte Freiheitsrechte aus Glaubensgründen nicht nutzen zu wollen. Notwendig ist nicht ein Kulturkampf, sondern ein „Kulturellen Liberalismus“, der die Vielfalt der Glaubensüberzeugungen anerkennt und schützt.

 

 

Das Landgericht Köln hat am 7. Mai 2012 in zweiter Instanz die Beschneidung eines vierjährigen Jungen aus religiösen Gründen als eine Körperverletzung und damit für strafbar erklärt (Az. 151 Ns 169/11). Im Judentum gilt die Beschneidung neugeborener Jungen im Alter von acht Tagen als Zeichen des Bundes zwischen Gott und den Menschen. So heißt es in 1. Mose 17,10f: „Alles, was männlich ist, soll bei euch beschnitten werden; und zwar sollt ihr am Fleisch eurer Vorhaut beschnitten werden! Das wird das Zeichen des Bundes sein zwischen mir und euch.“ In der Öffentlichkeit entbrannte eine Debatte über die Abwägung zwischen Religionsfreiheit und anderen Rechtsgütern in einem freiheitlichen Rechtsstaat. Neben dem Zentralrat der Juden und dem Zentralrat der Muslime reagierten auch die großen Kirchenorganisationen mit Empörung. Darf ein freiheitlicher Staat das Recht auf Religionsfreiheit oder die Ausübung religiöser Gepflogenheiten einschränken? Der oben erwähnte Fall ist aber nur eines von vielen aktuellen Beispielen für religiös motivierte Handlungs- und Denkweisen, die zum Gegenstand öffentlicher Diskussionen werden. Mit dem Fortschreiten der Globalisierung und der Migrationsbewegungen werden solche Debatten aber wohl immer häufiger auftreten, da unterschiedliche Kulturen immer näher zusammen rücken. Die Errungenschaften des modernen, demokratischen Rechtsstaats erscheinen dabei in einem Spannungsverhältnis zu Glauben und Tradition. Extreme Beispiele auf diesem Feld sind sicher Ehrenmorde und Zwangsehen.  Aber auch das Schächten von Tieren oder die Abwehrhaltung religiöser Gruppen gegen Evolutions- oder Sportunterricht fallen in diese Kategorie. Europaweit ist ein Streit um das Tragen von Kopftüchern entbrannt. Auch religiöse Sichtweisen werden zunehmend kritisiert, etwa Denkweisen zu Homosexualität, zu Kindererziehung oder zur Rolle der Frau in Familie und Gesellschaft können hier eingeordnet werden. Auch der aktuelle „Kulturkampf“ um das Betreuungsgeld veranschaulicht den Konflikt


Diskutiert wird über Fälle, in denen vermeintlich das Recht oder die Freiheit von Einzelnen durch  Glaubensgemeinschaften eingeschränkt werden, wie etwa im aktuellen Beschneidungsfall. Wenn individuelle Freiheiten gefährdet sind, wird schnell nach einem Staatseingriff verlangt. Tatsächlich ist der Schutz von Recht und Freiheit die Kernaufgabe des Staates. Aber das Freiheitsrecht beinhaltet auch die Freiheit, sein Leben entsprechend dem eigenen Glauben gestalten zu können. Das gilt auch dann, wenn ein religiöses Leben bedeutet, bestimmte Freiheitsrechte nicht zu nutzen. Freiheit bedeutet auch, sich einem kulturellen Kopftuchverbot zu unterwerfen. Und die Freiheit schließt sogar das Recht ein, bestimmte Freiheitsrechte nicht gut finden zu dürfen, sich etwa der Frauenemanzipation oder dem Gender Mainstreaming zu widersetzen. Freiheit kann nämlich keinen Zwang zur Toleranz bedeuten. Aber hat nicht gerade eine liberale Politik die hohe Aufgabe, eine „Fesselung“ des Menschen durch die Tradition zu bekämpfen? Hier darf nicht übersehen werden, dass auch der Glaube daran, dass der Mensch sein Leben unabhängig vom Willen Gottes gestalten kann, nur eine mögliche Spielart des Glaubens ist. Die Vorstellung, alle Freiheiten einer Gesellschaftsordnung  beliebig nutzen zu können, ist eben auch eine Werteüberzeugung, die einen bestimmten Glauben voraussetzt. Eine Politik, die auf eine der Entfesselung der Individuen von kulturell bedingten Einschränkungen abzielt, würde deshalb letztlich auch nur einer spezifischen Glaubensüberzeugung bevorzugen.

Wahre Freiheit beinhaltet die Möglichkeit für den Einzelnen, auf ihre Ausübung verzichten zu dürfen. Ein freiheitlicher Staat darf nicht nur die Existenz und die Selbstbestimmungsrechte der Einzelnen im Blick haben. Er muss darüber hinaus die Tatsache akzeptieren, dass Menschen in sozialen Gruppen nach traditionellen Wertevorstellungen leben wollen. Sonst wäre in einer freiheitlichen Gesellschaft weder das Leben in religiösen Ordensgemeinschaften noch eine Ehegemeinschaft möglich. Worin sich Freiheit ausdrückt, ist die Abwesenheit von Zwang (Hayek)! Diesen Zwang hat der Staat zu unterbinden. Ein politischer Kampf gegen „Parallelgesellschaften“ und Forderungen nach einer verbindlichen „Leitkultur“ ist hingegen zutiefst unliberal. Dahinter verbirgt sich in Wahrheit der kulturelle Kampf für ein spezifisches Glaubenssystem. Schädlich ist dieser Kampf insbesondere dann, wenn er sich gegen Wertesysteme richtet, die, so archaisch sie manchmal anmuten mögen, der Humus für die Entstehung der Freiheitsidee waren. Notwendig ist nicht ein Kulturkampf, sondern ein „Kulturellen Liberalismus“, der die Vielfalt der Glaubensüberzeugungen anerkennt und schützt. Ein Staat, der nur den Einzelnen von scheinbar unmodernen Zwängen befreien möchte, wird weder die Herzen der Menschen gewinnen noch die Globalisierung bewältigen können. Wichtig ist die Wahlfreiheit für den Einzelnen. Die Besonderheit am Beschneidungsfall ist sicher, dass das neugeborene Kind nicht selbst wählen kann. Aber auch in diesem Fall sollte in die Beurteilung einbezogen werden, dass Glaube und Kultur nicht nur grundsätzlich schützenswert, sondern in gewisser Weise sogar dem Staat vorgelagert sind.



Bildrechte bei Pepin Press, der Autor hat ein Nutzungsrecht.




Kommentare (5)




 
  Kommentare (5)

Crono, 14.11.2012 17:52
Thomas Rießler, 07.07.2012 10:07

Was wollen Sie eigentlich sagen?


Ulli, 12.07.2012 12:04
@Thomas Rießler
Danke für Ihre gut dargelegte Meinung, die ich teile.


Christoph Sprich, 09.07.2012 08:56
@"Freigeist": Es erschüttert mich immer wieder, wie Sie dem Staatswahn das Wort reden.

Christoph Sprich, 09.07.2012 08:45
@Klimax: Ich sehe das Problem auch. Aber ich sehe auch den Konflikt. Mein Plädoyer geht in die Richtung, anzuerkennen, dass es nicht damit getan ist, etwas in der Verfassung festzuschreiben und das quasi über die Religionen zu stellen, zumindest geht das nicht dann, wenn man Religionsfreiheit will. Der Ansatz, die individuellen Freiheitsrechte gleichermaßen zu schützen, greift dabei zu kurz - das zeigt Ihr Beispiel. Wer Mädchen schützt, müsste dann auch Jungen "schützen". Statt dessen muß auch das "Freiheitsrecht" der Religion(sgemeinschaft) anerkannt werden.

Thomas, 05.07.2012 07:55
Im Beschneidungsfall gilt das Elternrecht. Ein Baby oder ein Jugendlicher ist noch kein Individuum, geschweige eine Person. Er soll erst eine werden, nach dem Gusto der Eltern, die dafür selbstverständlich mit ihrer Erziehung die Weichen dafür stellen. Wo zum Teufel leben wir, wenn der Staat sich anmaßt die Rolle der Eltern zu übernehmen?


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