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     Kevin Fuchs
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Britisches Familienrecht: Das Gemetzel kann beginnen
Weitere Themen: Allgemein, Reformen, Justiz

Britische Mütter müssen neuerdings mit drastischen Strafen rechnen, wenn Sie Vätern den Umgang mit den Kindern verweigern. Im schlimmsten Falle kann dies sogar mit einer Gefängnisstrafe enden.

"Im Krieg und in der Liebe ist alles erlaubt", ließ uns der Feldherr Napoleon Bonaparte einst angedeihen. Und in der Tat sind sich die Liebe und der Krieg näher als uns lieb sein mag. Die Übergänge sind fließend, das weiß ein jeder, der einmal das eine oder andere Scheidungsverfahren miterleben durfte. Sei es das eigene oder das eines Freundes.

Die Waffen in Scheidungsprozessen sind jenen des Krieges überaus ähnlich: Tarnen und Täuschen, Diffamieren und Verleumden, Lügen und Stehlen. Seinem Feind das Liebste und Wertvollste zu nehmen hat sich seit vielen Jahrhunderten als beliebte Kriegstaktik bewährt. In Scheidungsverfahren sind dies meist die Kinder. Wenn, so werden sie üblicherweise den Vätern von den Müttern genommen. Umgangsboykott und "Parental Alienation Syndrome" nennen das die Fachleute - Kinder werden zur Kriegsbeute, ihr Zweck ist es, den Feind zu brechen.

Die Briten haben nun eine neue Waffe ins Spiel gebracht. Der Krieg vor britischen Gerichten erreicht fortan eine neue Stufe. Man darf getrost sagen: Das britische Familienrecht durchbricht die Schwelle zum atomaren Zeitalter. Der Feind kann zukünftig noch effizienter und nachhaltiger als je zuvor vernichtet werden. Väter können von jetzt an Müttern den Pass oder ihre Fahrerlaubnis entziehen oder sie gar ins Gefängnis werfen lassen, sofern diese den Vätern den Umgang mit den gemeinsamen Kindern verweigern und gerichtlichen Weisungen nicht nachkommen.

Es muss gerechterweise hierzu erwähnt werden, dass dies umgekehrt seither Mütter auch mit Vätern anstellen durften, die keinen Unterhalt zahlten. Es herrscht somit endlich Waffengleichheit auf britischem Boden - das Gemetzel kann beginnen.

Ein mancher mag sich fragen: Ja und? Waffengleichheit - was ist falsch daran? Nun, kurz und ernüchternd: Alles! Am Beispiel des "Parental Alienation Syndrome" (PAS) lässt sich recht eindrücklich und erhellend erläutern, worin der grundlegende Strategiefehler der Briten besteht. PAS beschreibt das Phänomen entfremdeter Kinder, denen der eine Elternteil vom anderen in feindseliger Weise abspenstig gemacht wird. Dem Verständnis halber sei erwähnt, dass PAS keineswegs eine offizielle, klassifizierte Störung darstellt. Es handelt sich vielmehr um einen Begriff unter vielen, welcher die zersetzende Wirkung von Scheidungskriegen auf die Psyche der Kinder beschreiben will. Die Instrumente hierbei sind unter anderem Umgangsboykott und das Schlechtmachen des verhassten Elternteils gegenüber dem Kind. So infizieren Eltern ihre Kinder mit dem eigenen Hass gegen den Ex-Partner. Das Kind gerät auf diesem Wege in einen Loyalitätskonflikt und dient dem entfremdenden Elternteil als Beute und Waffe zugleich. Der verhasste Ex-Partner ist mit dem Raub dessen gestraft, was ihm allerliebst ist. Einer wahren Folter jedoch gleicht es, wenn das eigene Kind ihn nun zu hassen scheint.

Zumeist - aber durchaus nicht immer - sind die "Täter" Mütter. Das Brandmahl "Täter" umzeichnet gleichsam das alledem zu Grunde liegende Problem. Es findet sich hier eine zwanghafte Zweiteilung, die jene Dynamik und Ambivalenz dessen ignoriert und entstellt, was Familien zu dem macht was sie in ihrem Innern sind: soziale Gefüge mit komplexen Bindungen und Funktionen.

Wenn ein Elternteil dem anderen die Kinder entfremdet, so agiert er aus einer Machtposition heraus, die ihm durch einseitige Sorgerechtszuweisung, unzureichende Umgangsregelung und die Unterlassung  von Sanktionen seitens der Gerichte erst ermöglicht wird. Unfähig, sich ob der Sorge um die gemeinsamen Kinder zu verständigen, sind stets beide Eltern, von welchen sich eben einer in privilegierter Stellung weiß und hiervon auch Gebrauch übt. Es handelt sich hiernach nicht um das Verschulden eines Einzelnen, sondern um eine Störung des familialen Gesamtsystems. Die Familie ist - mit all ihren Mitgliedern - in sich, als Ganzes in ihrer Kommunikation beschädigt. All dies wird durch eine polarisierende und von einseitiger Mütter-Parteilichkeit durchwirkte Rechtspflege zusätzlich genährt und katalysiert. Das Bekriegen und Anprangern eines Einzelnen wird darum keine Heilung bringen.

In Großbritannien sind - ebenso wie in deutschen Landen - ausschließlich Gerichte mit Ehescheidungen und Sorgerechtsverfahren befasst. Das klingt zunächst trivialer als es ist: Scheidungen und Auseinandersetzungen ums Kind werden als juristische Vorgänge und eben nur als solche begriffen und gehandhabt.  Was bedeutet dies und welche Folgen trägt es mit sich? Der Systemtheoretiker Niklas Luhmann würde sagen: Das Rechtssystem operiert - wie jedes andere System auch - anhand "binärer Codes". In diesem Falle wären dies "Recht oder Unrecht", "Schuld oder Unschuld", "Täter oder Opfer".

Nun hat man sich in Deutschland des Schuldprinzips in Scheidungsdingen schon seit langer Zeit entledigt, die Briten kennen ein solches ebenfalls nicht. Es dürfte demgemäß keinen Schuldigen geben, der einem Unschuldigen gegenüberstünde, es sollte sich kein Täter finden, der einem Opfer entgegenzustellen wäre, und gewiss dürfte sich auch keiner im Recht gegenüber einem anderen befinden, welcher sich wiederum im Unrecht befände. So mag man es sich gerne denken, aber so ist es nicht. Selbstredend werden Scheidungsverfahren häufig und überaus leidenschaftlich in demselben Duktus geführt wie alle anderen Rechtsverfahren. Da blicken zwei verfeindete Parteien einander ins verhasste Antlitz, von welchen sich jede im "Recht" denkt. Jede Seite nimmt an, sie sei "unschuldig" und der andere sei der "Täter".

Man darf es den Beteiligten nicht übel nehmen, es lässt sich keinem ein Vorwurf unterbreiten. Weder böse Männer noch rachsüchtige Frauen, noch unempathische Richter, noch kriegsgeile Anwälte sind hier das Übel. Es ist vielmehr das selbstverständliche Unvermögen eines Rechtssystems, welches auf Grund seiner Beschaffenheit, seiner inneren Natur schlicht und umfassend nicht anders und nichts anderes kann. Notorisch und schablonenhaft bringt ein solches Rechtssystem die ewig selben Verhaltensweisen bei seinen Protagonisten hervor. Zwischen "Schuld oder Unschuld", "Täter oder Opfer", "Recht oder Unrecht" vermag das Rechtssystem zu unterscheiden. Aber die eigentlich sinnvolle Unterscheidung "Kindeswohl oder nicht Kindeswohl" ist ihm fremd. Es gibt diese Begrifflichkeit zwar im Rechtsapparat. Dieser hat jedoch die allergrößten Probleme, damit umzugehen, da der Begriff des Kindeswohls im Gesetz nicht definiert ist und sich juristisch wohl auch nicht definieren lässt.

Der juristische Apparat ist aber in einer Weise strukturiert, die ihn nur auf Grundlage von Begriffen funktionieren lässt, welchen eine klare und eindeutige Definition zu Grunde liegt. Das deutsche Gesetz etwa schreibt vor: "Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat" (§ 1591 BGB). Das klingt simpel und einleuchtend. Würde es allerdings nicht im Gesetz stehen, wäre der Begriff "Mutter" mit allen Rechten und Pflichten, die mit ihm einhergehen, juristisch nicht verwendbar. Juristen sind durchaus hilflos. Würde man ihnen nicht in reinster Klarheit und bar jeder Mehrdeutigkeit erklären, was eine Mutter ist, so wüsste keiner von ihnen, wer nun wem gegenüber Unterhalt zu leisten hätte. Es ließe sich auf dieser Grundlage keinerlei Urteil fällen.

Mit dem Wohle des Kindes verhält es sich nicht anders. Der Begriff ist im Gesetz nicht gefasst, Juristen wissen dementsprechend nichts mit ihm anzufangen. Statt dessen inszenieren sie Sorgerechtsverfahren nach demselben Paradigma, mit welchem sie - von Routine und Gewohnheit geleitet - auch alle anderen Prozesse auskleiden: Sie machen ein Schlachtfeld daraus. Das Ergebnis sind widernatürliche Dichotomisierungen - es wird geteilt, was eigentlich zusammengehört.

Die Vorstellung dahinter ist so einfach wie einfältig: Da waren zwei Menschen zehn, fünfzehn oder zwanzig Jahre verheiratet. Nun, da das Haltbarkeitsdatum ihres damaligen Versprechens erloschen scheint, soll mit einem Male ein klarer und endgültiger Schnitt vollzogen werden. Alles möge aufgelöst und für immer getrennt werden. Solange keine Kinder im Wege stehen, mag dies alles so funktionieren. Im gegenteiligen Falle hingegen ist eine Familie mit all ihren Bindungen und Funktionen unauflöslich. Die Bindung der Kinder zu Vater und Mutter besteht fort und selbst Arbeitsteilungen und materielle Abhängigkeiten bleiben bestehen.

Denken wir uns eine Familie mit traditioneller Rollenteilung. Nach der Scheidung wird die Frau weiterhin die Kinder betreuen, da sie auch seither deren Hauptbezugsperson war. Ferner kann sie nur mit großen Schwierigkeiten in ihren alten Beruf einsteigen. Durch ihre lange Abstinenz ist ihre einstige berufliche Qualifikation faktisch entwertet. Der Vater wird somit auch weiterhin der Alleinversorger der Familie bleiben müssen, dies jedoch mit dem feinen und entscheidenden Unterschied, dass er nunmehr zwei Haushalte zu versorgen hat und - zumindest hierzulande - wie ein kinderloser Single besteuert wird. 

Wir ersehen daraus, dass eheliche Arrangements fortwähren - selbst dann, wenn die Ehe geschieden ist. Eine Familie erlischt mit der Unterzeichnung der Scheidungspapiere nicht, eine leibhaftige Trennung der Eltern ist per se nicht möglich. Das Rechtssystem vermag zu teilen, aber es ist unfähig zu erhalten oder Geteiltes gar zusammenzuführen. Dazu fehlt dem Rechtssystem die basale Fähigkeit, Familien als soziale Gebilde zu begreifen und als solche zu behandeln. Darum stellt sich die Frage, ob das Rechtssystem in Scheidungsangelegenheiten überhaupt die richtige Instanz darstellt. Wären nicht viel eher Sozialarbeiter, Familien- und Lebensberater die geeigneteren Professionen?

Im Geiste fühlt sich dieser Gedanke womöglich ein wenig nach der grünen Wiese an, auf der alle Hand in Hand unter blauem Himmel und mit Gänseblümchen im Haar im Kreise tanzen. Es klingt verdächtig nach Heile-Welt-Gedusel. Wohlweislich ist diese Idee aber weder verträumt noch exzentrisch, und sie ist darüber hinaus alles andere als neu. Erdacht wurde sie vor zwei Jahrzehnten und ist seither als "Cochemer Modell" bekannt. Bei dieser Praxis wird der juristische Anteil in einem Scheidungs- und Sorgerechtsverfahren so klein als möglich gehalten. Wenngleich das Rechtssystem an den Vorgängen immer noch beteiligt ist, so ist ihm dennoch die Hegemonie darüber entzogen. Diese wird nun einem anderen System in Form von Sozialarbeitern, Sozialpädagogen, Lebens- und Familienberatern zugeführt. Die Sphäre der Familie wird hierdurch entmilitarisiert und vor jenen Dichotomisierungstendenzen geschützt, welche dem Rechtssystem zu eigen sind.

Wie erwähnt existiert das Cochemer Modell seit nunmehr zwanzig Jahren. Dies führt uns unweigerlich auf die eingangs erhobene Frage zurück, warum der britische Weg so furchtbar falsch und schrecklich dämlich ist. Die Briten haben es - ebenso wie die Deutschen - mindestens zwei Jahrzehnte lang verabsäumt, ihre Rechtspflege dergestalt zu reformieren, dass Familienstrukturen erhalten und nicht zur Kriegszone entstaltet werden. Mögliche Ansätze gibt es - wie gesagt - seit mindestens zwanzig Jahren. Doch sowohl die Briten als auch die Deutschen übten sich in dieser Zeit lieber in der Hetze gegen ach so abscheulich verantwortungslose Väter. Die Briten scheinen nun an einen "point of no return" gelangt zu sein. Die Väterfeindlichkeit des britischen Systems hat solche Ausmaße angenommen, dass offenkundig eine Gegengewichtung zuletzt unumgänglich wurde. Die Britische Regierung versucht jetzt für Väter Waffengleichheit zu schaffen, nachdem sie die Aufrüstung und Verhetzung der Gegenseite selbst jahrzehntelang befördert hat.

Zuerst erschienen in Cuncti




Kommentare (1)




 
  Kommentare (1)

Hans Peter Mnikoleiski, 07.07.2012 11:12
Die britische Frau ist sauer, wenn der Vater geht und kein Interesse an dem Kind bekundet. Zeigt er sich interessiert, dann werden alle 'Soap'-Register gezogen.
Ich gebe zu bedenken, dass Degeneration den Sachverhalt besser beschreibt. Die kommende Krise wird dieses Problem einfach wegwischen.



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Bild: Podium beim Forum Familie
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Gegen diesen Trend hat sich die Initiative Familienschutz mit der Sprecherin Hedwig von Beverfoerde kurz vor der Wahl zum Bundestag 2009 gegründet mit dem Ziel, Familien in der Politik eine Stimme zu geben. Sie sollten nicht mehr nur Objekt von mehr oder (meist) weniger wohlwollendem politischem Handeln sein, sondern selber mitmischen und ihre Interessen zur Geltung bringen.

Am 14. Mai veranstaltete die Initiative vor zahlreich erschienenem Publikum in Berlin-Mitte das erste Forum Familie, auf dem vor allem eines sehr deutlich wurde: Die Zeit ist reif für eine echte Familienrevolution!

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