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25.05.2013
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     Vera Lengsfeld
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Linker Schläger zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt
Weitere Themen: DDR-Unrecht, Allgemein, Justiz

Am Dienstag endete vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin der Prozess gegen zwei Antifa- Aktivisten, die in Verdacht standen, an dem Überfall auf ehemalige politische Häftlinge der DDR, die gegen den Auftritt der Ex- Linke- Parteivorsitzenden Gesine Lötzsch auf der so genannten Luxemburg- Konferenz der linksradikalen „Jungen Welt“ protestieren wollten, beteiligt gewesen zu sein.

Für einen der Angeklagten gab es Freispruch, weil dem Richter eine 80ig-prozentige Wiedererkennung durch den Geschädigten nicht ausreichte. Zwei Zeugen hatten diesen Angeklagten am zweiten Prozesstag vor der Verhandlung zweifelsfrei wieder erkannt. Laut einem BGH-Urteil durfte das für die Urteilsfindung aber nicht gewertet werden.
Eindeutig wurde dagegen der zweite Täter, Matthias H. identifiziert. Für ihn sah der Richter die Beteiligung an einer schweren Körperverletzung als erwiesen an. Die Bewährungszeit wurde auf zwei Jahre festgesetzt, dem Geschädigten, Frieder Weiße, Vorsitzender der VOS Berlin, muss der Verurteilte 600€ Schmerzensgeld zahlen.
Das Urteil kann mit Fug und Recht salomonisch genannt werden. Für den Richter war dies sicher kein einfacher Prozess. Die Attacke war ohne Vorwarnung aus dem Hinterhalt geführt worden und dauerte nur kurz. Als die Polizei erschien, flüchteten die meisten Täter in das Gebäude, wo die Konferenz stattfand. Die etwa hundert Umstehenden, von denen keiner den Attackierten zu Hilfe kam, wurden erst aktiv, um die flüchtigen Täter vor dem Zugriff der Polizei zu schützen. Mittlerweile lag das chaotische Geschehen anderthalb Jahre zurück. Deshalb widersprachen sich die Zeugen im Detail. Aber am Ende gab den Ausschlag, dass der Verurteilte sowohl bei der polizeilichen Untersuchung, als auch vor Gericht eindeutig als Tatbeteiligter identifiziert werden konnte.
Fast genauso spannend wie der Prozess war, was sich auf den Zuschauerrängen abspielte. Die Unterstützer der Angeklagten waren ein Gemisch aus Altgenossen der Stasi, der DDR-Strafjustiz, der Apo aus dem Westen und jungen Linksradikalen, darunter am 3. Prozesstag auch Tatbeteiligte, die der Polizei entwischt waren.  Der ehemalige stellvertretende Generalstaatsanwalt der DDR Bauer beobachtete wie in alten Tagen mit Pokerface die Verhandlung und machte sich Notizen. Für Todesurteile war er weder mittelbar noch unmittelbar verantwortlich, ließ er die Öffentlichkeit neulich wissen. Uns würde interessieren, für wie viele Jahre Haft für politische Häftlinge der DDR er sich insgesamt ausgesprochen hat. Für kein Einziges, wird er sagen. Klar, denn aus Sicht der DDR-Machthaber und ihrer willigen Helfer in der Justiz gab es keine politischen Häftlinge in der DDR, sondern nur Kriminelle.
Ganz wie die Alten, zeigten die Jungen keinerlei Reue oder Einsicht. Einer der Angeklagten blieb dem Prozess nach dem zweiten Tag ganz fern, der andere kam zwar, verzichtetet aber auch in seinem Schlusswort auf eine Entschuldigung. Er wollte mit den Schlägen nichts zu tun gehabt haben, distanzierte sich aber mit keinem Wort davon.
Das taten wenigstens die beiden Verteidiger, die in ihren Schlussplädoyers klar machten, dass sie es ganz und gar unakzeptabel finden, was sich abgespielt hat.
Leider muss man annehmen, dass dies bei ihren Mandanten auf taube Ohren gestoßen ist.
Die Motive für die Schlägerei wurden im Prozess weitgehend ausgeblendet. Das mag notwendig gewesen sein, um eine Schaufensterredeschlacht zu vermeiden. Aber ganz verzichten wollten die Nebenkläger auf die politischen Hintergründe nicht. In ihrem Schlussplädoyer wiesen sie darauf hin, dass keine normale Schlägerei zur Verhandlung stand, sondern ein Angriff auf die Meinungsfreiheit.  Die Antifaschisten mussten sich anhören, dass Antifaschismus ohne Antikommunismus nicht glaubwürdig ist. Die Nebenkläger hätten sich gewünscht, dass die Bewährungsauflage mit hundert Stunden Studium der kommunistischen Verbrechen verbunden werden würde. Eine Stunde für 1 Millionen Tote ist nicht zu viel verlangt. Vielleicht wäre der Täter am Ende doch zu der Einsicht gekommen,dass er sich schlagkräftig für die falsche Sache engagiert hat.
Als Denkhilfe folgende, kürzlich publizierte Geschichte:
Bekannt ist, dass nach dem Hitler-Stalin-Pakt in die Sowjetunion emigrierte deutsche Kommunisten an die Nazis ausgeliefert wurden. Margarete Buber- Neumann ist ein bekanntes Beispiel. Nahezu unbekannt ist, dass etwa 30 hohe Funktionäre der KPD nicht mit übergeben wurden. Die Deutschen müssten für diese Leute schon selbst nach Moskau kommen, wurde ihnen mitgeteilt. Sie kamen. Die 30 Kommunisten wurden in ein Heizhaus in Moskau gebracht, wo sie von den Nazis erschossen wurden. Anschließend gab es eine gemeinsame Feier anlässlich der erfolgreichen Exekution. Das müsste jedem ehrlichen Antifaschisten den Magen umdrehen und zum Nachdenken veranlassen.

Beitrag erschien zuerst auf achgut.com




Kommentare (2)




 
  Kommentare (2)

Kritiker, 02.07.2012 10:46
@ I. Artikel 15.08
Überarbeiten Sie besser Ihre Meinung!


Interessdoofer Artikel, 01.07.2012 15:08
Erst ließt man raus, dass in der DDR/Kommunismus 100 Millionen Leute ermordet wurde. (ehm haha)
Und dann sowas "Die 30 Kommunisten wurden in ein Heizhaus in Moskau gebracht, wo sie von den Nazis erschossen wurden".
30 wiegen jetzt nicht sooo schwer bei 100 Millionen. Oder war die Zahl erfunden, wieso eine Ziffer zum Kommunismus geben, wenn's um die DDR geht, wieso, was, wieso?
Artikel bitte überarbeiten. So nicht ernst zu nehmen.



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