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Wie Politiker Staatsanwälte unter Druck setzen
Weitere Themen: Wirtschaftspolitik, Familie

Staatsanwälte sind die Schleusenwärter der Justiz. Sie ermitteln und erheben Anklage. Oder lassen es bleiben. Denn politischer Druck bremst Staatsanwälte immer wieder aus.

Einige staatsnahe Banken haben in der Finanzkrise einen neuen Bankentypus erschaffen: die Skandalbank. Ob IKB, WestLB, BayernLB, HSH Nordbank oder LBBW – alle machten sie in den vergangenen Jahren mit Skandalen und hohen Verlusten Schlagzeilen – und riefen Staatsanwälte auf den Plan.

Vor allem die WestLB, die nun zerschlagen werden soll, war ­immer zur Stelle, wenn es Millionen zu verlieren galt. Wie viele andere staatsnahe Banken gingen die Düsseldorfer im ­Finanzkrisen-Strudel der faulen US-Immobilienkredite unter. Allein die Verluste aus den in eine Bad Bank ausgelagerten Schrottpapieren sollen sich nach Schätzungen der Bank auf sieben Milliarden ­Euro belaufen.

Doch die WestLB brauchte keine Finanzkrise, um Geld zu verbrennen. Dazu reichten hausgemachte Skandale. Bis 2003 vertraute die Bank ihr Geld dem britischen Verleiher von TV-Geräten Boxclever an – und verlor durch dessen Insolvenz über 700 Millionen Euro. Vier Jahre später bescherten ihr riskante Aktiendeals 600 Millionen Euro Verlust. Händler hatten darauf gesetzt, dass sich die Kurse von Stamm- und Vorzugsaktien einiger Dax-Werte annähern würden. Als dies bekannt wurde, spekulierten andere Börsianer gezielt gegen die WestLB.

Den Schaden trägt der Staat – und damit die Steuerzahler. Doch der Staat ist seit jeher im Aufsichtsrat der WestLB vertreten. Traditionell sitzt etwa der nordrhein-westfälische Finanzminister in dem Kontrollgremium.

Ermittlungen ja, Anklage nein

Nach den Fehlspekulationen mit Vorzugsaktien ermittelten Staatsanwälte sowohl gegen betroffene Händler als auch gegen Ex-Vorstandschef Thomas Fischer und einige Vorstände und Top-Manager. Die Ermittlungen gegen die Bankmanager wurden im vergangenen Jahr eingestellt. Sie kauften sich für insgesamt 445.000 Euro Geldauflagen frei. Nur fünf Händler sollen vor Gericht: Die Staatsanwaltschaft hat im März Anklage gegen sie erhoben. Wann der Prozess stattfinden wird, ist offen.

Wegen des Boxclever-Desasters erhoben die Düsseldorfer Staatsanwälte zwar Anklage wegen Untreue gegen Ex-Vorstandschef Jürgen Sengera. Die Aufsichtsräte der WestLB aber blieben unbehelligt, wie auch in Verfahren gegen die anderen Skandalbanken – obwohl es auch Strafanzeigen gegen Politiker und Verbandsfunktionäre aus den Kontrollgremien gab.

Sengera wurde zunächst vor dem Landgericht Düsseldorf freigesprochen, doch der Bundesgerichtshof hatte Zweifel und verwies die Entscheidung 2009 wieder ans Landgericht zurück. Wann das Gerichtsverfahren dort weitergeht, steht ebenfalls noch nicht fest.

Politiker sind heikel

Ermittlungen, etwa wegen Untreue, ­gegen Politiker in Aufsichts- und Verwaltungsräten, aber auch gegen die Manager staatsnaher Banken sind für Staatsan­wälte besonders heikel. Denn die Ermittler agieren nicht unabhängig, sondern unterliegen politischem Einfluss. So ­dürfen die Landesjustizminister Staatsanwälten Weisungen erteilen, auch konkret für einzelne Ermittlungsverfahren. „In Nordrhein-Westfalen haben Ministerpräsidenten die WestLB immer wieder – auch abseits der Bankgeschäfte – für ihre Zwecke eingespannt“, sagt Hans-Joachim Selenz, früherer Vorstand der Preussag/Salzgitter AG, an der die WestLB maßgeblich beteiligt war. „Es wäre daher naiv, zu glauben, dass Staatsanwälte ­unbelastet gegen die WestLB ermitteln können.“ Selenz kämpft heute als Vorstand des Vereins Cleanstate erbittert gegen Korruption und Filz in Politik und Wirtschaft.

Ausgebremster Staatsanwalt

Öffentlich werden politische Weisungen an Staatsanwälte fast nie. Staatsanwälte dürfen darüber keine Auskunft geben. „Am häufigsten und am gefährlichsten sind verdeckte interne Weisungen“, berichtet der ehemalige Augsburger Staatsanwalt Winfried Maier. „Das kann zum Beispiel eine telefonische Bitte des Vorgesetzten sein, etwa die Anregung, kein Ermittlungsverfahren einzuleiten.“

Maier hatte von 1997 bis 2000 maßgeblich die Ermittlungen in der CDU-Spendenaffäre rund um den Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber vorangetrieben und wurde dabei immer wieder von Politikern und Vorgesetzten ausgebremst. Die Staatsanwaltschaft müsse bei ihren Ermittlungen „auch das Kräftefeld der politischen Bestrebungen mit in ihre Erwägungen aufnehmen“, erklärte der ihm vorgesetzte Generalstaatsanwalt später in entlarvender Offenheit. Das beinhalte die Rücksichtnahme auf „Verträglichkeiten“.

Maier zog seine Konsequenzen: Er wechselte im April 2000 als Richter für Familienrecht ans Oberlandesgericht München. Mit Staatsanwälten hat er dort eher selten zu tun. „Mir ist aber nicht bekannt, dass eine Änderung eingetreten ist.“

Mit seinem Wechsel ins Richteramt wich Maier weiterer Einflussnahme aus. Die kann massiv sein: Wenn dem jeweiligen Justizminister etwas nicht passt, kann er einzelne Staatsanwälte jederzeit von einem Verfahren abziehen und es einem anderen Staatsanwalt übertragen, ohne Begründung. Da Staatsanwälte bei politisch brisanten Ermittlungen oder Verfahren von öffentlichem Interesse ihre Vorgesetzten, bis hinauf zum Landesjustizminister, oft vorab über geplante Ermittlungsschritte informieren müssen, können diese sich mit ihren Ministerkollegen und Parteifreunden austauschen und jederzeit einschreiten.

„Deutliche Schwächung“

Im Hintergrund droht die Karrierekeule: Die Justizminister ernennen, befördern und versetzen die Staatsanwälte. „Dieses Beförderungssystem verbiegt manchem Kollegen das Rückgrat“, sagt Klaus Pförtner, bis 2009 Oberstaatsanwalt in Frankfurt. „Die Staatsanwälte wissen, dass in diesem System nicht unbedingt die Guten aufsteigen, sondern die politisch Erwünschten. Dadurch wird die Staatsanwaltschaft deutlich geschwächt.“ Vor allem in Fällen mit Wirtschafts- und Politik-Bezug seien Staatsanwälte politischem Druck ausgesetzt. Kommt beides zusammen, wie bei den Landesbanken, ist der besonders groß.

In solchen Fällen sei öffentliche Aufmerksamkeit wichtig, sagt der auf Anlagefälle spezialisierte Münchner Anwalt Peter Mattil. So glaubt er, dass die Münchner Staatsanwaltschaft sich nur dank der umfangreichen Berichterstattung in den Medien konsequent um die Aufarbeitung des Hypo-Alpe-Adria-Skandals gekümmert habe. Die BayernLB hatte die österreichische Bank 2007 viel zu teuer gekauft und bei dem Geschäft fast vier Milliarden Euro verloren. Gegen acht ehemalige Vorstände der Bank erhob die Staatsanwaltschaft vor Kurzem Anklage wegen Untreue. In der Anklageschrift gab sie aber auch den Kontrolleuren im Verwaltungsrat der Bank zumindest eine moralische Mitschuld für das Debakel. Der ehemalige bayrische Finanzminister Kurt Faltlhauser, zum Zeitpunkt des Einstiegs bei der Hypo Alpe Adria Vorsitzender des Verwaltungsrats, soll Bankvorstände vor dem Kauf beschimpft haben, ob sie „zu blöd“ seien, eine Bank zu kaufen. Im Verwaltungsrat saßen auch der ehemalige bayrische Ministerpräsident Günther Beckstein und der frühere CSU-Chef und bayrische Finanzminister Erwin Huber.

Die BayernLB und die Landespolitik

Auch bei der BayernLB gab es schon Aufregung um eine mögliche Einmischung der Politik in die Arbeit der Staatsanwaltschaft. Anlass war der Wechsel des Münchner Oberstaatsanwalts Stephan Reich im Februar 2009. Die von Reich geleitete Abteilung hatte damals geprüft, ob sie wegen der vielen verlustreichen Engagements der BayernLB gegen deren Vorstände wegen möglicher Veruntreuung von Bankvermögen ermitteln sollte. Nachdem Reich das Justizministerium vorab darüber informiert hatte, dass er voraussichtlich Ermittlungen aufnehmen werde, sei ihm nahegelegt worden, sich einen neuen Posten zu suchen, berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ damals und berief sich auf inoffizielle Justizangaben.

Das Justizministerium wies den Vorwurf zurück: Reich habe sich auf eine Stelle als Vorsitzender Richter beim Landgericht München I beworben, er sei nie unter Druck gesetzt worden. CSU-Justizministerin Beate Merk beteuerte, dass sie keinen Einfluss auf die Vorermittlungen genommen habe. Heute kümmert sich Reich am Münchner Landgericht um zivilrechtliche Streitigkeiten. Immerhin: Andere Staatsanwälte haben die BayernLB-Skandale dennoch aufgerollt.

Hans-Joachim-Selenz.de



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Gilgamesch, 20.07.2011 17:55
Weiter auf DRB.de
http://www.drb.de/cms/index.php?id=552&L=0

Selbstverwaltung der Justiz
Die Exekutive hält derzeit die Gerichte und Staatsanwaltschaften in vielfältiger Abhängigkeit. Über Einstellungen und "Beförderungen" von Richtern und Staatsanwälten entscheidet in vielen Bundesländern der Justizminister allein. Personal- und Sachmittel weist der Finanzminister zu und streicht sie wieder nach Haushaltslage. Dabei bleibt der im Grundgesetz verbriefte Anspruch des Bürgers auf Justizgewährung, auf Zugang zur Justiz, ein faires Verfahren, eine zügige Entscheidung und die Möglichkeit eines Rechtsmittels immer mehr auf der Strecke. Politische Einflüsse, Partei- und Kabinettsdisziplin hindern die Justizminister, die nötige Abhilfe zu schaffen. Eine offene Diskussion über die gesellschaftliche Stabilisierungsfunktion einer bedarfsgerecht ausgestatteten Justiz findet nicht statt.

Es ist an der Zeit, dass die Justiz in Deutschland dem Vorbild fast aller Staaten in Europa folgt und in den Ländern, aber auch im Bund ihre Aufgaben in die eigenen Hände nimmt.

Das Modell des DRB sieht vor, dass an die Stelle des Justizministers ein Justizverwaltungsrat aus Richtern und Staatsanwälten tritt. Seine Mitglieder werden von einem Wahlausschuss bestimmt, dem mehrheitlich Landtagsabgeordnete und daneben gewählte Richter und Staatsanwälte angehören (Justizwahlausschuss). Der Justizverwaltungsrat sorgt für die Erfüllung des Justizgewährungsanspruchs. Das schließt die Sicherung der Qualität richterlicher und staatsanwaltlicher Arbeit ein. Insoweit ist der Justizverwaltungsrat auch gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit rechenschaftspflichtig. Zu seinen Aufgaben gehören zudem alle Personalentscheidungen und die Dienstaufsicht in der Justiz. Kommt keine Einigung mit der zuständigen Personalvertretung zustande, entscheidet er nicht allein - anders als heute oft der Justizminister -, sondern der Wahlausschuss. Der Justizverwaltungsrat stellt auch das Gesamtbudget der Justiz auf und vertritt es gegenüber dem Finanzminister und dem Parlament. Verwaltungsaufgaben, die gegenwärtig dezentral von den Gerichten und Staatsanwaltschaften selbst erledigt wurden, verbleiben dort, um eine schlanke Justizverwaltung zu garantieren.

Das Präsidium des DRB hat in seiner Sitzung vom Mai 2009 beschlossen, den von einer Arbeitsgruppe erarbeiteten Entwurf für ein Landesgesetz zur Selbstverwaltung der Justiz als geeignete Grundlage für eine verbandsinterne Diskussion den Gremien zuzuleiten.

Nach diesem Bekenntnis des DRB zur Forderung nach einer Selbstverwaltung der Justiz hat sich bereits eine breite Diskussion in der Politik, aber auch in der Justiz selbst entwickelt. Die Regierungen in Hamburg und Schleswig-Holstein verfolgen konkrete Reformpläne, andere Landesjustizverwaltungen bewerten die Strukturen des deutschen Justizsystems intern. Aber es gibt auch weiterhin pauschale Ablehnung ohne eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Modell des DRB.

Bei den Diskussionen in der Arbeitsgruppe und im Präsidium sowie bei der Mitarbeit in den Reformprojekten in Hamburg und Schleswig-Holstein ist deutlich geworden, dass die Bewertung von Modellen in den einzelnen Bundesländern immer aus den besonderen Erfahrungen mit den dort bereits bestehenden Verwaltungs- und Beteiligungsstrukturen vorgenommen werden muss. Der auf der Grundlage des von der Bundesvertreterversammlung beschlossenen "Zwei-Säulen-Modells" erarbeitete, jetzt vorliegende Diskussionsentwurf bietet nach Überzeugung des Präsidiums einen geeigneten Ausgangspunkt, um durchaus unterschiedliche Länderlösungen zu entwickeln.

Die Arbeitsgruppe Selbstverwaltung hat den Diskussionsentwurf des Deutschen Richterbundes für ein Landgesetz zur Selbstverwaltung der Justiz graphisch dargestellt. Die drei Schaubilder dienen dazu, sich dem Modell des Deutschen Richterbundes schrittweise zu nähern. Das erste Schaubild (Zustandekommen der Gremien) stellt dar, auf welchem Wege die Mitglieder von Justizwahlausschuss und Justizverwaltungsrat sowie der Justizpräsident gewählt werden. Das zweite S...


Gilgamesch, 19.07.2011 23:12
Wir haben keinen Rechtsstaat. Siehe suche Internet.
Deshalb werden auch weiter die Gerichte weiter aufgelöst.
Siehe DRB.de
Das die Judikative weisungsgebunden ist erfährt man aus vilen Beiträgen.
z. B.
DRB fordert die Selbstverwaltung der Justiz
22. Mai 2007

Der Deutsche Richterbund hat auf seiner Bundesvertreterversammlung in Potsdam mit überwältigender Mehrheit entschieden, die Selbstverwaltung der Justiz zu fordern. Der Justiz ist die Stellung zu verschaffen, die ihr nach dem Gewaltteilungsprinzip und nach der im Grundgesetz vorgesehenen Gerichtsorganisation zugewiesen ist. Die Unabhängigkeit der Justiz wird zunehmend durch den Einfluss der Exekutive eingeschränkt.

Das Modell, auf dessen Grundlage nun ein Gesetzesvorschlag erarbeitet wird, sieht einen paritätisch aus gewählten Richtern und Staatsanwälten und aus Abgeordneten besetzten Justizwahlausschuss vor, der unter dem Vorsitz des Parlamentspräsidenten für alle Entscheidungen über die Auswahl und Beförderung von Richtern und Staatsanwälten zuständig sein soll. Daneben soll es einen vom Justizwahlausschuss gewählten Justizverwaltungsrat geben, der in direkter Verantwortung gegenüber dem Parlament die Administration der Justiz übernimmt. Aus der Mitte des Justizverwaltungsrates wird vom Parlament mit 2/3-Mehrheit ein Justizpräsident gewählt, der den Justizverwaltungsrat nach außen vertritt. Die Zuständigkeit für die Erarbeitung von Gesetzen, die die Justiz betreffen, die Juristenausbildung, die Notaraufsicht, die Strafvollstreckung und Gnadensachen verbleiben beim Justizministerium.
Der neue Vorsitzende des DRB, Oberstaatsanwalt Christoph Frank: ?Das Modell des DRB weist nun den konkreten Weg in die Selbstverwaltung der Justiz in Deutschland, die in Europa bereits selbstverständlicher rechtsstaatlicher Standard ist.?

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Lothar Jünemann, Bundesgeschäftsführer des DRB, Tel.: 030/20 61 25-0, Fax: 030/20 61 25-25, E-Mail: info(at)drb.de



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