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04.02.2012
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     Fabian Heinzel
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Quoten und Kollektive
Weitere Themen: Allgemein, Justiz

Halten Sie das Prinzip der Sippenhaftung für gerecht?  Möchten Sie für die Taten anderer verantwortlich gemacht werden, weil Sie beide einer bestimmten Gruppe beziehungsweise Sippe angehören? Selbstverständlich nicht?

Verantwortung des Einzelnen

Nach unserem, rechtsstaatlichen Verständnis ist so etwas wie Sippenhaftung ein Unding.  Selbst wenn Eltern für Taten ihrer Kinder belangt werden, geht es dabei in der Regel um die Verletzung der Aufsichtspflicht und nicht um die konkrete Tat selbst.  Jeder Mensch trägt nur als Einzelner die Verantwortung für sein Handeln.

Kollektive sind überall

Als Einzelne sind wir aber auch zwangsläufig Angehörige bestimmter sozialer Gruppen oder Kollektive.  Zumindest sind wir Bürger eines bestimmten Landes und gehören zu einer bestimmten Altersklasse sowie einem bestimmten Geschlecht.  Gerade diese drei Beispiele zeigen, wie wenig Einfluss wir auf die Zugehörigkeit zu einem Kollektiv haben.  Es ist also nur recht und billig, eine Sippen- oder Kollektivhaftung grundsätzlich abzulehnen.

Quotenregelungen

Das bedeutet natürlich, dass vom Gesetz her festgeschriebene Quotenregelungen in einem Rechtsstaat nichts zu suchen haben.  Die einzig sinnvolle Ausnahme von dieser Regelung ist, Vertretern einer in einem bestimmten Land verwurzelten Minderheit, die so klein ist, dass sie sonst in einer Mehrheitsdemokratie keine Chance auf Gehör hätte, parlamentarische Vertreter zuzugestehen.

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So wird es unter anderem mit der ursprünglich deutschen Bevölkerung in der belgischen Provinz Eupen gehandhabt.  Abgesehen davon sind Quoten aber eine eklatante Abkehr vom Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz und der Idee der individuellen Verantwortung, was sich anhand von Frauenquoten besonders gut darstellen lässt.

Reduktion auf die Kollektivzugehörigkeit

Dass Frauen in früheren Jahrhunderten der Zugang zu Universitäten und damit zu akademischen Karrieren verweigert oder massiv erschwert wurde, war zweifellos ein Unrecht.  Inzwischen kann in Europa davon aber keine Rede mehr sein.  Sämtliche Studiengänge stehen weiblichen Abiturientinnen offen und werden von diesen, oft mit hervorragenden Leistungen, abgeschlossen.  Wenn sie im Anschluss an das Studium mit männlichen Bewerbern konkurrieren, haben sie es verdient, aufgrund dieser Leistungen Beachtung zu finden.  In dem Moment, in dem aber ein Arbeitgeber verpflichtet wird, eine Frauenquote zu erfüllen, werden diese Leistungen zweitrangig.  Die Bewerberin wird auf ihre Zugehörigkeit zum Kollektiv der Frauen reduziert und dafür statt für ihre Leistungen belohnt, gleichzeitig werden männliche Bewerber für ihre Zugehörigkeit zum Kollektiv der Männer bestraft, also in Sippenhaftung genommen.

Unterschiedliche Verteilungen sind normal

Auch dass die Anteile von Männern und in Frauen in unterschiedlichen Berufen unterschiedlich hoch sind, ist kein Argument für Frauenquoten.  Unterschiedliche Interessenschwerpunkte sind ein Bestandteil des Lebens und machen die Individualität des Menschen aus.  Chancengleichheit hat nichts mit Ergebnisgleichheit zu tun und bedeutet, dass jeder, der Maschinenbau studieren oder Altenpflege lernen will, dies auch tun darf, nicht, dass ein genau gleich großer Anteil der Angehörigen jedes gesellschaftlichen Kollektivs das auch tun muss.

Private Quoten sind legitim

Einem Privatunternehmer, der sich davon einen Wettbewerbsvorteil verspricht, steht es natürlich frei, Quoten für Kollektive, seien es Männer, Frauen oder Glatzköpfige, einzuführen.  Auch einer Partei bleibt es überlassen, ihre internen Posten nach Kollektivzugehörigkeit zu vergeben.  Recht und Gesetz aber sollten weiterhin nur das Individuum betrachten

 



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