Halten Sie das Prinzip der Sippenhaftung für gerecht? Möchten Sie für die Taten anderer verantwortlich gemacht werden, weil Sie beide einer bestimmten Gruppe beziehungsweise Sippe angehören? Selbstverständlich nicht?
Verantwortung des Einzelnen
Nach unserem, rechtsstaatlichen Verständnis ist so etwas wie Sippenhaftung ein Unding. Selbst wenn Eltern für Taten ihrer Kinder belangt werden, geht es dabei in der Regel um die Verletzung der Aufsichtspflicht und nicht um die konkrete Tat selbst. Jeder Mensch trägt nur als Einzelner die Verantwortung für sein Handeln.
Kollektive sind überall
Als Einzelne sind wir aber auch zwangsläufig Angehörige bestimmter sozialer Gruppen oder Kollektive. Zumindest sind wir Bürger eines bestimmten Landes und gehören zu einer bestimmten Altersklasse sowie einem bestimmten Geschlecht. Gerade diese drei Beispiele zeigen, wie wenig Einfluss wir auf die Zugehörigkeit zu einem Kollektiv haben. Es ist also nur recht und billig, eine Sippen- oder Kollektivhaftung grundsätzlich abzulehnen.
Quotenregelungen
Das bedeutet natürlich, dass vom Gesetz her festgeschriebene Quotenregelungen in einem Rechtsstaat nichts zu suchen haben. Die einzig sinnvolle Ausnahme von dieser Regelung ist, Vertretern einer in einem bestimmten Land verwurzelten Minderheit, die so klein ist, dass sie sonst in einer Mehrheitsdemokratie keine Chance auf Gehör hätte, parlamentarische Vertreter zuzugestehen.
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